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            <title type="main">Unparteiische Universal-Kirchenzeitung für die Geistlichkeit und die gebildete Weltklasse des protestantischen, katholischen und israelitischen Deutschlands</title>
            <title type="sub">Frankfurt a. M. 21. Dezember 1837, Nro. 102</title>
            <title type="short">Universal-Kirchenzeitung</title>
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            <publisher>Steinheim-Institut</publisher>
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            <date type="publication">2014</date>
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            <bibl type="J">Universal-Kirchenzeitung</bibl>
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                     Unparteiische Universal-Kirchenzeitung für die Geistlichkeit und die gebildete Weltklasse des protestantischen, katholischen und israelitischen Deutschlands
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                  <title level="j" type="issue" n="102">21. Dezember 1837, Nro. 101</title>
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                        <forename>Julius Vinzent</forename>
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                  <date type="publication">1837-12-21</date>
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         <editorialDecl><p>Offensichtliche Setzerfehler wurden stillschweigend korrigiert. Die Original-Orthographie wurde ansonsten beibehalten.</p></editorialDecl>  
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         <p rend="UKZ 1 Titel">Unparteiische Universal-Kirchenzeitung<lb/> 
            für die Geistlichkeit und die gebildete Weltklasse des protestantischen, <lb/>
            katholischen, und israelitischen Deutschland's.<lb/>Frankfurt a. M., den 21. Dezember 1837. Nro. 102.</p>
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         <div type="inhalt">
         <head>Inhalt: </head>
         <p rend="UKZ 3 12 normal">Ein Rescript von <hi rend="italic">Friederich II</hi>. an die Regierung zu Halberstadt. —</p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Kirchliche Nachrichten</hi>. <hi rend="italic">Lappland</hi>. Verdienste des Propstes <hi rend="italic">Stockfleth</hi> um die Civilisation der Lappen. — <hi rend="italic">Rußland. St. Petersburg</hi>; Unterordnung der geistl. Angelegenheiten der katholischen Griechen unter die schismatisch-griechische Commission; Tod des luther. Generalsuperintendenten. <hi rend="italic">Riga</hi>; Angelegenheiten der Lutheraner. <hi rend="italic">Melitopol</hi>; Mennoniten. — <hi rend="italic">Jonische Inseln</hi>. Angelegenheiten der kathol. Jonier. — <hi rend="italic">Frankreich. Paris</hi>; Angelegenheiten der französ.-schismat. sg. Kirche; <hi rend="italic">Louis</hi> und T<hi rend="italic">alleyrand</hi>. — Spanien. Madrid; Kirchenraub; Mißkennung der Stellung zum h. Stuhl. <hi rend="italic">Pamplona</hi>; Kirchenraub. — <hi rend="italic">Deutschland. Preußen. Berlin</hi>; Austritt eines kathol. Mitgliedes aus dem Ministerium der geistl. Angelegenheiten; über das Verfahren des Erzbischofs von <hi rend="italic">Köln</hi> in Angelegenheit der gemischten Ehen; Kaplan <hi rend="italic">Michelis</hi>. <hi rend="italic">Coblenz</hi>; Abreise des hermes. Raths <hi rend="italic">Brüggemann</hi> nach Rom; Belehrung über das kathol. System. <hi rend="italic">Minden</hi>; zurückgezogenes, andächtiges Leben des gefangenen Erzbischofs. <hi rend="italic">Münster</hi>; Erklärung des Bischofs. — <hi rend="italic">Hohenzollern-Sigmaringen. Sigmaringen</hi>; Angelegenheiten der Israeliten. — </p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Theologische Akademie. </hi>
         </p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Kathol. Abth</hi>. Ueber die beiden im jetzigen Judenthume sich gegenüberstehenden religiösen Richtungen. Vom Regierungsrath <hi rend="italic">Wilhelm von Schütz</hi> in Reichenwalde (Schluß.) — </p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Literatur. </hi>
         </p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Kathol. Abth</hi>
            <hi rend="italic">. </hi>Cölestina<hi rend="italic">. — </hi>
         </p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Anzeigen.</hi><lb/>|Sp. 1615|
         </p>
         </div>
         <div type="mantel">
         <head> Ein Rescript von <hi rend="italic">Friederich II</hi>. an die Regierung zu Halberstadt.</head>
         <p>
            <hi rend="italic">Michael Berkmeier</hi> hatte ohne die päpstliche Dispensation eine ihm nahe verwandte Person geheirathet, in Folge dessen die P.P. Dominikaner ihm die heil. Sakramente verweigerten.</p>
         <p>Liebe Getreuen! Wir hätten nichts weniger von Euch erwartet, als dergleichen Fragen und Vorstellungen, die Ihr Uns in Eurem Schreiben vom 12. Februar zu Ohren bringet, und welche die Beschwerde des katholischen Inwohners und Schneiders, <hi rend="italic">Michael Berkmeier's</hi>, wider die Dominikaner Eurer Stadt betreffen, da doch die Entscheidung dieses Vorfalls in dem westphälischen Frieden mit deutlichen Worten enthalten ist. Wir weisen Euch auch daher einzig und allein auf den §. 48 dieses Traktats, damit er Euch sowohl in diesem als andern ähnlichen Fällen zur Richtschnur diene. Denn obgleich die geistliche Gerichtsbarkeit des Papstes und seiner Bischöfe in den protestantischen Staaten des deutschen Reichs aufgehoben und mit der landesherrlichen Gewalt vereinigt ist; so ist doch auch zugleich in diesem Traktate verordnet, daß es einem protestantischen Fürsten eben so wenig vergönnt sey, kraft seiner geistlichen Gerichtsbarkeit einen römisch katholischen Unterthanen zu einer Handlung zu zwingen, welcher sein <hi rend="italic">Glaube</hi> und sein <hi rend="italic">Gewissen widerstreitet</hi>, so wenig es einem kathol. Fürsten erlaubt ist, einen Unterthan, der sich zur Augsburgischen Konfession bekennt, mit diesem Zwange zu belegen. Ihr würdet daher einen offenbaren Friedensbruch begehen, wenn Ihr die Dominikaner mit Gewalt zu einem Bezeigen zwingen wolltet, welches sowohl den Concilien, worauf sie sich gründen, als den Grundgesetzen der römischen Kirche zuwider ist. Denn indem sie gedachtem <hi rend="italic">Berkmeier </hi>die Absolution und das Abendmahl versagen, so geschieht ja dadurch kein <hi rend="italic">Eingriff</hi> in unsere Rechte, welche uns in Ansehung der Dispensation in Ehesachen zustehen; sondern sie thun anders nichts, als daß sie den Supplikanten von einem Genusse ausschließen, dessen er sich durch seine in der römischen Kirche verbotene Heirath selbst verlustig gemacht, und den er nicht verlangen kann, so lange er ein Mitglied dieser Kirche ist, wenn ihm anders diese Grundsätze seiner Kirche und die Notwendigkeit der päpstlichen Dispensation nicht unbekannt gewesen sind. Bei diesen Umständen können wir auf keine Weise gestatten, Euch einiger Zwangsmittel gegen die Dominikaner zu bedienen oder Euch einzubilden, man könne ihnen damit drohen, daß sie ihre Freihei- |Sp. 1616| ten aus bloßer Gnade und Toleranz genössen. Denn eines Theils hat man ihnen bei ihrer Aufnahme alle Rechte eingeräumt, welche die übrigen Klöster dieses Fürstenthums haben und die man ihnen nicht entziehen kann, so lange sich diese Ordensleute dem bekannten Friedenstraktat gemäß bezeigen, und dieses um so viel weniger, da es andern Theils offenbar ist, daß wir durch eine neue Begnadigung der Römisch-Katholischen in verschiedenen Gegenden unserer Herrschaft die freie Religionsübung auf eben die Art verstattet haben, als wenn sie schon in dem anno decretorio 1624 in dem Besitz desselben gewesen wären; und besonders da wir überhaupt der Toleranz gewogen sind. Euer Anfragen und Vorschläge hätten daher mit Recht einen Verweis verdient. Wir wollen Euch aber noch für dießmal damit verschonen, und Euch nochmals ermahnen, daß Ihr in dergleichen Fällen in Zukunft vorsichtiger handeln möget. <hi rend="italic">Berlin</hi>, den 1. Aprill 1749.</p>
         </div>
         <div type="kn">
         <head>Kirchliche Nachrichten.</head>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Lappland.</p>
         <p>Man schreibt aus <hi rend="italic">Christiania</hi> vom 23. Nov.: Sehr lobenswerth sind die vom norweg. Storthing beschlossenen Veranstaltungen zur Civilisation derjenigen Lappländer, die in den Polargegenden Norwegen‘s theils von ihren Rennthier-Heerden, theils vom Fischfang in einem durchgehends glücklichen Zustande leben. Diesem schönen Zwecke hat sich der Propst <hi rend="italic">Stockfleth</hi> seit mehreren Jahren mit unermüdlichem Eifer, und dem entschiedensten Erfolge dermaßen aufgeopfert, daß er sich ihre grammatisch sehr ausgebildete, an Ausdrücken für übersinnliche Gegenstände überaus reiche, unglaublich schwierige Sprache vollkommen angeeignet, und die unentbehrlichsten religiösen Bücher in dieselbe übersetzt hat. Diese werden von den hiesigen Pressen auf öffentliche Kosten gedruckt, und zu tausend Exemplaren an die Aermern vertheilt. Von einem lappländischen ABC Buch ist erst neulich eine zweite Auflage erschienen. Herr <hi rend="italic">Stockfleth</hi> war noch vor etwa 20 Jahren Offizier in norwegischen Diensten, als er plötzlich den Beruf fühlte, ein Apostel jenes verwahrlosten Völkchens zu werden, und, nachdem er seine theologischen Studien an der hiesigen Universität rühmlich vollendet hatte, mit seiner würdigen Gattinn nach dem äußersten Theile zog, wo er bald die Herzen seiner Pflichtbefohlenen gewann, und sowohl dadurch als durch seine Talente das anscheinend Unmögliche leistete. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(H. C.) </p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">
            <hi rend="italic normalweight">|Sp. 1617|</hi> Rußland.</p>
         <p>Petersburg, den 2. Dez. Se. Maj. der Kaiser haben, nachdem Sie die <hi rend="italic">Lehr-Anstalten</hi> der <hi rend="italic">griechisch-unirten geistlichen Jugend</hi> der <hi rend="italic">Kommission</hi> der rechtgläubigen (<hi rend="italic">schismatischen</hi>) <hi rend="italic">geistlichen Schulen unterworfen</hi>, und den innigen Zusammenhang der Angelegenheiten dieser Art mit denen der Eparchial-Verwaltung in Erwägung gezogen, befohlen, daß „zur größeren Bequemlichkeit in der Geschäftsführung und zur Einheit in der Direktion“ (!) <hi rend="italic">auch die geistlichen Angelegenheiten der griechisch-unirten Konfession</hi> dem <hi rend="italic">Ober-Procureur der</hi> (schismat.) <hi rend="italic">Synode zu überweisen seyen</hi>.</p>
         <p>— Am 12. Nov. starb hier, allgemein betrauert, der Generalsuperintendent und Vicepräsident des Petersburger lutherischen Konsistoriums, Pastor <hi rend="italic">Rheinbott</hi>, im erst vollendeten 56sten Lebensjahre. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Schwäb. Merk.)</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Riga</hi>. In dem Zustande der geistlichen Angelegenheiten der evangelisch-<hi rend="italic">lutherischen</hi> Konfession ist im verflossenen Jahre beinahe keine Veränderung vorgefallen. Dieß muß dem wohltätigen Einflusse der dieser Konfession im Jahre 1832 Allerhöchst verliehenen neuen Agende zugeschrieben werden. Aus dem Berichte des General-Konsistoriums für das Jahr 1836 ist zu ersehen, daß die Mittel zur religiösen Bildung der Bauernkinder in Kurland bedeutend verstärkt worden sind: viele Prediger haben daselbst Schulen gegründet, indem sie die Gutsbesitzer oder Gemeinden bewogen, die nöthigen Kosten zu übernehmen, und selbst von ihrer Seite geringe Opfer brachten. In <hi rend="italic">Esthland</hi>, wo der der Confirmation vorhergehende Unterricht der evangelischen Jugend beinahe im vollen Maße genügend und dem Zwecke entsprechend ist, sind außer den für diesen Gegenstand bestehenden Anstalten noch bei jeder Kirche Corrections- und Prüfungs-Schulen für die, welche vor der Confirmation nicht die erforderlichen Kenntnisse zeigen, gegründet worden; der Nutzen solcher Anstalten ist durch die Erfahrung hinreichend bestätigt. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(N. Würzb. Ztg.)</p>
         <p>— Um der Unbestimmtheit der Einkünfte der evangelischen Prediger in Ingermannland ein Ende zu machen, ist auf allerhöchsten Befehl eine besondere Kommission in St. Petersburg eingesetzt worden, welche die Aufgabe hat ohne Ausnahme alle Einkünfte der Pastoren und Kirchendiener genau so wie die Verbindlichkeiten der Gemeinden, von jeder besonders, anzugeben. Diese Kommission hat ihre Arbeiten schon begonnen. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Frankf. J.)</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Melitopol</hi>. Bei seiner Reise durch die südlichen Gouvernements besuchte Se. kais. Hoh. der Großfürst Thronfolger auch die im Kreise Melitopol befindlichen deutschen <hi rend="italic">Mennoniten</hi>-Colonien, die sämmtlich in einem sehr blühenden Zustande seyn sollen, und sich hauptsächlich von Ackerbau und Viehzucht erhalten.</p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Allg. Ztg.)</p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Ionische Inseln.</p>
         <p>Der päpstliche General-Consul auf den <hi rend="italic">ionischen Inseln</hi>, <hi rend="italic">Moretti</hi>, ist aus Corfu in Rom eingetroffen, um einige, schon seit längerer Zeit bestehende streitige Angelegenheiten der kathol. Bevölkerung jener Inseln mit der Kirche in Ordnung zu bringen.</p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Schwäb. Merk.)</p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Frankreich.</p>
         <p>‒†‒ Paris. Wir sprachen letzthin von dem Verfall der <hi rend="italic">französischen</hi> (chatelist.) Kirche; jetzt kommen uns darüber genauere Nachrichten zu. Der Minister des Innern hat durch Verfügung vom 25. Sept. das Gesuch eines gewissen <hi rend="italic">Heurtault</hi>, seinen Gottesdienst in Boulogne bei Paris halten zu dürfen, abgeschlagen und der Ortsbehörde anbefohlen über jede Uebertretung dieser Verfügung obrigkeitlich zu verhandeln. Gegenwärtig steht die französische Kirche zum Verkauf, <hi rend="italic">Heurtault</hi> verkauft sein Mobilar-Vermögen und begibt sich in Begleitung eines Freundes nach Paris, nachdem dieser sein geringes Vermögen erschöpft hatte, um ihn zu erhalten. So endet diese Kirche an deren Frontispiz man die sonderbare Worten angebracht hatte: „durch gerichtlich bestätigte Verhandlungen für immer und ewig gegründet.“ — Wolle Gott, daß gemißbrauchte Menschen endlich einsehen, daß die Benennung „ewig“ einzig und allein jener Kirche gebührt, von welcher Jesus Christus sagte: „Sehet ich werde mit Euch seyn bis zum Ende aller Jahrhunderte!“</p>
         <p>|Sp. 1618| ‒†‒ Die französische Kirche, welche nach und nach ihre festesten Stützen verloren hat, versucht so eben, durch einen auffallenden Schritt sich zu heben. Sie hat sich nämlich einen Bischof gegeben; wenigstens nennt sich in einem Schreiben aus Brüssel <hi rend="italic">Julien Le Rousseau</hi>, der kürzlich mit <hi rend="italic">Chatel</hi> zu Paris fraternisirte, also, und selbst <hi rend="italic">Vice-Primat</hi>. Man darf darüber nicht erstaunt seyn; ein „Vice“ (zu verstehen Fehler, Mangel) war wohl bei der Sache. Wahrscheinlich hat <hi rend="italic">Le Rousseau</hi> seine Weihe von <hi rend="italic">Chatel</hi> erhalten, der ihm die Vollmachten, welche er selbst von den Tempelherren empfangen hat, wird übertragen haben; denn das ist der Ursprung der französischen Kirche, ein Ursprung den sie heut zu Tage zwar abzuläugnen sucht, seitdem sie das Joch der Tempelherren abgeschüttelt, aber sie geht ihrem Untergange entgegen, wie jene ihn gefunden haben. — Der Vice-Primat schreibt aus Brüssel an Hrn. <hi rend="italic">Mangin</hi>, den Redakteur des Ami de la Charte oder des <hi rend="italic">National de l'Quest</hi> zu Nantes und dankt ihm für die aufrichtige Anhänglichkeit, welche er der französischen Kirche bezeigt hat. Dabei gibt er Nachricht, am 1. Okt. sey eine neue Kirche zu Brüssel eröffnet worden; sie liegt auf der Rue Royale am Schaerbecker-Thore. Obgleich die Arbeiten daran noch nicht beendigt waren und man darin kaum unter Dach sich befand, war doch ein großer Zusammenfluß von Menschen gewesen. Da der Altar noch nicht vollendet war, so erschienen Hr. <hi rend="italic">Rousseau</hi> und Abbé <hi rend="italic">Hersen</hi> nicht im geistlichen Ornate, sondern im Stadtkleide; ersterer hielt eine Rede über die Reform und deren Fortschritte. — Am Schlusse spricht er von den Opfern, welche er gebracht, als er Nantes verließ und von dem Vergnügen, welches er empfinden würde, dahin zurückkehren zu können. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(A. d. l. R.)</p>
         <p>— Bekanntlich war der unlängst verstorbene französische Baron <hi rend="italic">Louis</hi> in früheren Jahren Geistlicher gewesen, ja er hatte bei dem Hochamte, welches <hi rend="italic">Talleyrand</hi> als Bischof von <hi rend="italic">Autun</hi> im Jahre 1790 auf dem Marsfelde hielt, diaconirt. Letzterer soll nun, als er den Tod von <hi rend="italic">Louis</hi> hörte, gesagt haben „<hi rend="italic">Louis</hi> ist vor mir gestorben, das ist in der Reihe; bei allen kirchlichen Feierlichkeiten hat der Bischof seinen Platz am Ende der Prozession.“ Dazu bemerkt untenbenanntes Blatt: Wenn ein tugendhafter Greis beim Anblicke des Todes scherzt, so macht dieses auf das Gemüth einen wohlthätigen Eindruck. Einen unheimlichen aber macht es, wenn dieses ein <hi rend="italic">Talleyrand</hi> thut, ein Mann, dessen Leben durch Perfidie ausgezeichnet war; der dreizehn Eide geschworen, und den letzten davon nur deßwegen nicht gebrochen hat, weil es keine Gelegenheit mehr gab, ihn zu brechen. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Freim. Bl. üb. Theol. u. Kirchenth.)</p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Spanien.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Madrid</hi>. Es wird als positiv mitgetheilt, die spanische Regierung habe befohlen, alles Gold- und Silberwerk der <hi rend="italic">Kirchen </hi>des Königreiches nach Frankreich zu bringen, um es hier zu <hi rend="italic">verkaufen</hi>. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Frankf. Journ.)</p>
         <p>— In der Sitzung der Cortes vom 29. Nov. entspann sich folgende Erörterung:<lb/>Graf <hi rend="italic">Las Navas</hi>: Ich wünsche, der Minister möge der Kammer einige Erklärungen über die Verhältnisse des Landes zum römischen Hofe geben. Man begehrt fortwährend von diesem Hofe Ehedispensen; es ist dieß ein Tribut, den derselbe von den Spaniern erhebt. Zeigte die Regierung mehr Festigkeit, so würde dieser Mißbrauch schon seit langer Zeit nicht mehr existiren.</p>
         <p>Der Justizminister: Ich werde dem ehrenwerthen Redner antworten, wenn die Erörterung über denjenigen Paragraphen der Adresse begonnen haben wird, der von den auswärtigen Angelegenheiten handelt. </p>
         <p>Graf <hi rend="italic">Las Navas</hi>: Der Augenblick, zu antworten, ist im Gegentheil sehr schicklich. Die Weigerung des Ministers, sich zu erklären, bestätigt mich, ein Strafvotum gegen ihn in Vorschlag zu bringen.</p>
         <p>Hr. <hi rend="italic">Martinez de la Rosa</hi>: Ich bemerke dem Grafen Las Navas, daß, wenn die Thronrede vom römischen Hofe keine Erwähnung thut, dieß aus der Ursache geschehen ist, weil derselbe unter den Mächten einbegriffen ist, welche es bis auf den heutigen Tag nicht für gut erachtet haben, unsern erlauchten Hof anzuerkennen. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Aachn. Ztg.)</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Pamplona</hi>. Der Verkauf der Klöster und Kirchen-Schätze |Sp. 1619| in Pamplona hat 1,600,000 Franken eingetragen, welche Summe zur Bezahlung der Rückstände der <hi rend="italic">Truppen</hi> verwendet worden ist. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Senk. des Pyr.)</p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Deutschland.</p>
         <p rend="UKZ 5 11 kursiv mitte">Preußen.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Berlin</hi>. Der erste Conflikt mit dem Erzbischof von Köln, <hi rend="italic">Droste-Vischering</hi>, bildet jetzt das allgemeine Tagsgespräch. Einer der vortragenden Räthe in unserem geistlichen Ministerium hierselbst, dessen streng katholische Ansichten bekannt sind, soll in Folge der Ereignisse der Conflikt des Erzbischofs von Köln mit der preuß. Regierung betreffend, einstweilen von seinen Funktionen suspendirt seyn. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Leipz. A. Z.)</p>
         <p>— Der Geh. Regierungsrath <hi rend="italic">Schmeding</hi>, welcher bei'm hiesigen Ministerio die Angelegenheiten der Katholiken zu besorgen hat, ist schon lange sehr leidend, und <hi rend="italic">soll dieserhalb</hi> um Entlassung aus dem Staatsdienste nachgesucht haben.</p>
         <p>— den 9. Dezember. Die Besprechung der erzbischöflichen Angelegenheit ist fortwährend ein Gegenstand der Journalistik. Es war zu erwarten, daß viel Unrichtiges darüber von den auswärtigen Blättern mitgetheilt werden würde; doch geben darin die deutschen Zeitungen ihren auswärtigen Colleginnen wenig nach. Endlos wäre die Mühe, alles dieß zu widerlegen; heben wir daher nur Einiges hervor. Die „Leipziger Allgemeine Zeitung“ erwähnt, daß einer der vortragenden Räthe im Ministerium der geistlichen Angelegenheiten suspendirt worden sey, und die „Würzburger Zeitung“ <hi rend="italic">nennt</hi> sogar denselben (Geheimerath S.), und sagt, er sey der einzige katholische Rath im geistlichen Ministerium gewesen, und die Leitung der katholischen Angelegenheiten demnach jetzt in protestantischen Händen. Nun ist uns indessen hier von einer Suspension der erwähnten Art nichts bekannt, und der genannte, von der „Würzburger Zeitung“ so gerühmte Ministerialrath gilt sogar für nicht fremd der Abfassung des ministeriellen Publicandums. Eben so wenig ist er der <hi rend="italic">einzige</hi> kathol. Rath im Ministerium, welches deren <hi rend="italic">drei </hi>zählt; die Suspension eines dieser Räthe würde also die Leitung der Kirche noch immer nicht „protest. Bischöfen und Hofpredigern“ anheimgeben. Auch von der Abreise einer Commission angesehener Bürger aus Köln nach Berlin hat man noch zur Stunde nichts vernommen. Was den westphälischen Landtag betrifft, der angeblich <hi rend="italic">verschoben</hi> worden seyn soll, weil man gewisse Manifestationen nicht wünsche, so begreifen wir nicht, wie ein Landtag, der im Frühling dieses Jahres <hi rend="italic">bereits gehalten worden</hi>, und der gesetzlich nur <hi rend="italic">alle drei Jahre zusammenkömmt</hi>, jetzt verschoben werden könnte ! </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(A. Z.)</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Coblenz</hi>, den 10. Dez. Der hiesige (nach öffentlichen Blättern hermesianisch gesinnte) Regierungsrath <hi rend="italic">Brüggemann</hi> ist nach Rom abgereist. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Freib. Ztg.)</p>
         <p>— Die Sache des Erzbischofs von <hi rend="italic">Köln</hi> hat in den öffentlichen Blättern schon zu den wunderlichsten Aeußerungen über die katholische Kirche, ihre Lehre und Disciplin Veranlassung gegeben. Mag die Zeit es klar machen, ob der Erzbischof innerhalb der Gränzen seiner Kirchengewalt gehandelt hat, oder nicht, und ob er dabei die schuldige Ehrfurcht und Treue gegen seinen Landesherrn verletzt hat, oder nicht. Oeffentliche Blätter sind bereits in ihren Anschuldigungen gegen denselben viel weiter gegangen, als das königliche Publicandum. Wir abstrahiren daher hier von diesem concreten Falle, und wollen nur die irrigen Musterungen deutscher Zeitungen über die katholische Kirche selbst, insbesondere über ihre Hierarchie und über deren etwaige Modificirung, über die Lehre und Disciplin, und über das Verfahren in Ueberwachung und Handhabung derselben, namentlich bei gemischten Ehen, in's Auge fassen und vom katholischen Standpunkte aus zu berichtigen suchen; versteht sich, ohne theologische Beweise hinzufügen zu wollen, was hier zu weit führen würde und nicht an seinem Platze wäre. Wir kommen durch eine solche Berichtigung oder Aufklärung einem wirklichen Wunsche entgegen, der in einem Artikel aus Frankfurt, wegen verweigerter Einsegnung gemischter Ehen und wegen Dispensationen in Verwandtschafts-Graden daselbst, durch etliche Zeitungen geäußert worden ist.</p>
         <p>Das Lehr- und Verwaltungsamt der Kirche ist von Christus den Aposteln übertragen, und von diesen auf ihre Nach- |Sp. 1620| folger, die Bischöfe, fortgepflanzt worden. Die Bischöfe, der Papst als der Nachfolger des heil. Petrus, des Ersten der Apostel, an ihrer Spitze, in welchem der Mittelpunkt der Einheit der Lehre begründet ist, und von diesen ausgehend theilweise die Priester, Diaconen etc. bilden demnach den Lehrkörper der katholischen Kirche und dessen Stufenordnung, die <hi rend="italic">Hierarchie</hi>. Dieses Lehramt und somit dieser Lehr-Körper und seine Stufenordnung, die Hierarchie, ist aber hiernach göttlicher Einsetzung, mithin Glaubenslehre (Dogma) der katholischen Kirche, und kann daher niemals, als nur mit der katholischen Kirche selbst, aufhören. Zu dieser Stufenordnung sind nach und nach noch einige Glieder als Unterbehörden der Bischöfe, z. B. Erzpriester, Dekane, sodann Erzbischöfe, Metropoliten als Mittelglieder zwischen Bischof und Papst hinzugekommen. Nur hinsichtlich dieser nach und nach eingeschobenen Glieder kann von einer Aenderung der Hierarchie die Rede seyn.</p>
         <p>Aus dem Gesagten geht hervor, daß ohne Gewaltsamkeit keinem Bischof, und durch denselben keinem Katholiken die Verbindung mit dem Papste, als dem allgemeinen Oberhaupte der Kirche, abgeschnitten werden kann. Es geht daraus ferner hervor, wo die Entscheidung über eine als unkirchliche oder ketzerisch erscheinende <hi rend="italic">Lehre</hi> oder <hi rend="italic">Lehrart </hi>zu suchen sey. Ist der Bekenner oder Anhänger einer solchen Lehre selbst ein Priester oder läßt er sich doch nicht von seinem zunächst vorgesetzten Seelsorger belehren und zurechtweisen, so hat der Bischof darüber zu entscheiden, welcher seiner Entscheidung bis zur Exkommunikation (Ausschließung von der Kirchengemeinschaft) Folge geben kann. Will sich aber der Getroffene dabei nicht beruhigen und provocirt auf den Papst, so wird diesem die Sache zur Entscheidung vorgelegt. Wird von dem Papste die betreffende Lehre als irrig und unkatholisch erklärt, so muß der Anhänger solcher Lehre die päpstliche Erklärung zwar nicht als eine <hi rend="italic">unfehlbare</hi> Entscheidung <hi rend="italic">glauben</hi>, aber ihr doch aus Gehorsam gegen die Kirche, und zur Schaltung der Eintracht und des Friedens Folge leisten, d. i. von dem ferneren Bekenntnisse und der Verbreitung der verworfenen Lehre abstehen. Darüber, daß es geschieht, hat der Bischof pflichtmäßig zu wachen. Manche Theologen behaupten, daß eine päpstliche Erklärung in Sache der Glaubens- und Sittenlehre unter gewissen Umständen auch als <hi rend="italic">unfehlbar</hi> könne angesehen werden, während andere nur dahin mit denselben und der ganzen Kirche übereinstimmen, daß die <hi rend="italic">Unfehlbarkeit</hi> in der Gesammtheit der Bischöfe mit dem Papste (allgemeines Concilium) ruhe, weil der Gesammtheit des Episkopats oder des Lehrkörpers der Beistand des heiligen Geistes dazu versprochen worden sey. Daß aber, so lange die Gesammtheit sich nicht ausspricht oder aussprechen kann, der Ausspruch der Papstes als unverwerfbar und bindend (irrefragabilis) gelten muß, darüber sind Alle einig. Uebrigens nimmt die Kirche nur eine unfehlbare <hi rend="italic">Erklärung</hi> in Anspruch. Sie kann keine neue Lehre machen, sondern nur die alte, von Christus, durch Bibel und Tradition, schriftlich und mündlich, in der Kirche überlieferte Lehre erklären, was ihr Sinn und Verstand sey, und was nicht. Auch nimmt sie eine <hi rend="italic">unfehlbare</hi> Erklärung nur über die Lehre (christliche Glaubens- und Sittenlehre) in Anspruch, nicht aber in Sachen der kirchlichen Disciplin.</p>
         <p>Die Disciplin der Kirche begreift die Kirchenzucht und Kirchengesetze. Dahin gehören z. B. Einsetzung und Abstellung der Feier- und Festtage, die Communion der Laien unter Einer Gestalt, der Priester-Cölibat, Besserungs- und Strafmittel, Censuren der Kirche, Ausschließung vom Abendmahl, von der Kirchengemeinschaft überhaupt, Art und Weise der Ausspendung der h. h. Sakramente, Ritualsachen etc. Hierüber kann der Bischof zum Theil allein, zum Theil aber auch, wenn die Disciplin eine allgemeine ist oder doch fast die ganze Kirche berührt, nur in Uebereinstimmung mit dem Papste abändernde Bestimmungen treffen. Zur allgemeinen Disciplin gehört auch das Verfahren bei <hi rend="italic">gemischten Ehen</hi>. Die katholische Kirche hat gemischte Ehen, nämlich Ehen zwischen katholischen und nichtkatholischen Personen, niemals gern gesehen und sieht sie noch jetzt ungern, und wohl nicht |Sp. 1621| ohne guten Grund. Einer so innigen Gemeinschaft der Geister und Herzen, wie sie christliche Eheleute schließen sollen, fehlt viel und das Meiste, wenn die Getrauten gerade in der wichtigsten und theuersten Angelegenheit, in Sache der Religion, ihre Ueberzeugung, Gefühle und deren Ausdruck — Bekenntniß und Uebung — nicht miteinander theilen können. Von den Gleichgiltigen (Indifferentisten), welche sich in einem sogenannten <hi rend="italic">allgemeinen</hi> Glauben, d. h. im Nichtsglauben, begegnen wollen, kann und soll hier nicht die Rede seyn, sondern nur von den Gläubigen der katholischen und protestantischen Kirche. Mögen diese, völlig duldsam, ihre gegenseitige Ueberzeugung ehren; die Unterschiede der Lehre sind einmal da, und sind nicht unbedeutend. Im bürgerlichen Verkehr und Leben können dieselben, unbeschadet der Eintracht und der Liebe, wohl bestehen, aber im Familienleben, zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern, zumal in der Erziehung der letzteren, verleugnen sie selten ihre Unbequemlichkeit und verdrießliche Folgen. Anfangs sieht man, wie über vieles andere, darüber hinweg; aber später geht der Unfriede, still oder laut, im Hause um. Indessen, die Kirche kann solche Ehen nicht hindern, und sie überläßt es den Priestern, dieselben kirchlich einzusegnen, wenn keine Gefahr der Verführung für den katholischen Theil zu befürchten ist, und wenn alle aus der Ehe hervorgehenden Kinder in der katholischen Religion erzogen werden sollen. Dagegen aber erklärt es die Kirche dem katholischen Theile für unerlaubt, eine gemischte Ehe einzugehen und dabei zuzugeben, daß die Kinder alle oder zum Theil in einer andern als der katholischen Religion erzogen werden sollen, und consequenterweise kann demnach auch kein Priester eine solche Ehe kirchlich einsegnen, ohne sich des Ungehorsams des katholischen Brauttheils gegen die Kirche mitschuldig zu machen. Dieses ist allgemeine Disciplinarlehre der Kirche, und es kann daher kein Bischof, ohne Vorwissen und Genehmhaltung des Papstes, eine andere Meinung aussprechen und darnach verfügen. In der Praxis hat man sich jedoch in Deutschland, besonders seit der Säcularisation und seit die Bischofsstühle unbesetzt waren, mit Distinktionen zu beruhigen gesucht. Manche Theologen haben gesagt: es ist allerdings richtig, daß es dem katholischen Theile unerlaubt sey, seine Kinder in einer andern Religion erziehen zu lassen; aber es sey ja die Hoffnung nicht abgeschnitten, daß die Kinder demnächst noch katholisch würden, wenn man es auch anfangs nicht beabsichtigt, oder ausdrücklich bedungen und versprochen hätte. Man bezog sich dabei auf den Rath des Apostels Paulus (1. Cor. 7,12–16). Und so ist es in Deutschland geschehen, daß manche Geistliche bei solchen Ehen die feierliche Kopulation d. i. die kirchliche Einsegnung verrichteten, und andere nicht; und so geschieht es mitunter noch, indem es die unterdessen eingesetzten Bischöfe entweder nicht wissen oder es ignoriren, weil sie nothwendig die obgedachte allgemeine Disciplin manuteniren müßten; denn auf wie schwachen Füßen die erwähnte Distinktion und die darauf gebaute Hoffnung ruht, leuchtet ein, besonders in Staaten, wo die Verordnung oder das Gesetz gegeben ist, daß die Kinder gemischter Ehen in der Religion des Vaters oder der Mutter erzogen werden sollen, wenn nicht ein Anderes vor der Trauung bestimmt wird. Es ist daher auch in den Staaten, in welchen die oberrheinische Kirchenprovinz für die Katholiken besteht, nämlich in Würtemberg, Baden, beiden Hessen, Nassau und Frankfurt, den Geistlichen überlassen, je nachdem sie es mit ihrem Gewissen vereinigen können, solche gemischte Ehen kirchlich einzusegnen oder nicht; im letztern Falle sind sie jedoch verbunden, den Proklamationsschein auszustellen, wornach der Pfarrer des andern Theils kopuliren kann. Auf der linken Rheinseite, wo daß französische Gesetz noch besteht, bekümmert sich der Staat um die kirchliche Trauung gar nichts, sondern wenn der bürgerliche Ehevertrag auf der Bürgermeisterei vollzogen und protokollirt ist, so überläßt er es dem bürgerlich kopulirten Paare, ob es die kirchliche Trauung suchen will und erhalten kann, oder nicht. Eins von beiden, entweder dieses oder jenes Verfahren kann ein Staat gegen die Kirche einhalten; ihr aber zumuthen wollen, von ihrer Lehre und Disciplin abzugehen, würde, unseres Erachtens, ihrer Freiheit, wozu sie berechtigt ist, Gewalt anthun. In den Bist- |Sp. 1622| hümern in Bayern ist vor Kurzem in Folge eines päpstlichen Breve's das Verfahren eingeführt worden, daß die Geistlichen den gemischten Ehen assistiren, als qualificirte Zeugen den Brautleuten die gegenseitige Einwilligung abnehmen, aber dieselben nicht mit kirchlicher Feier und Einsegnung kopuliren sollen, was nach den Grundsätzen der katholischen Kirche zur Giltigkeit der Ehe zureicht. Dieses Verfahren könnte somit auch in andern Ländern und Diöcesen adoptirt werden. — Was endlich die Dispensation wegen Verwandtschaft der Brautleute anlangt, worüber der erwähnte Artikel aus Frankfurt ebenfalls Auskunft verlangt, so sind diese in der Blutsfreundschaft und Schwägerschaft bis zum 4ten Grade einschließlich erforderlich. Im 1ten und 2ten kann der Papst, im 3ten und 4ten der Bischof dispensiren, wenn zureichende Gründe vorhanden sind. Wir glauben hierdurch vielen irrigen Zeitungs-Deklamationen, wodurch katholische Gemüther nur aufgeregt, und protestantische irre gemacht und beide gegeneinander erbittert werden, begegnet und namentlich genugsam dargethan zu haben was von der Aeußerung, als könne die Hierarchie schwinden oder doch der Papst von der katholischen Kirche beseitigt werden, oder als sey er, wie gesagt worden, in Frankreich Polen und Rußland schon wirklich beseitigt zu halten. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(F. J.)</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Köln</hi>. Unterzeichnetes Blatt enthält ein Schreiben vom <hi rend="italic">Rhein</hi>, welches also lautet: <lb/>Die Gegner des Erzbischofs <hi rend="italic">Clemens August</hi> haben besonders sein Verfahren im Punkte der <hi rend="italic">gemischten Ehen</hi> anzufechten gesucht; es dürfte daher nicht unzweckmäßig seyn, über dasselbe bestimmte Nachricht mitzutheilen. Ich gebe Ihnen hierbei Folgendes aus einem mir vorliegenden eigenhändigen Schreiben des ehrwürdigen Prälaten: „Ich lege, sagt er, bei meinem Verfahren in den Angelegenheiten der gemischten Ehen erstens das Breve <hi rend="italic">Pius VIII</hi>., zweitens die in Berlin unter dem sel. Erzbischof und dem Ministerresidenten <hi rend="italic">von Bunsen</hi> abgeschlossene, vom König bestätigte Uebereinkunft, insofern solche mit dem Breve vereinbar ist, drittens von einer im Gefolg jener Uebereinkunft gleich damals Seitens des sel. Erzbischofs erlassenen, von einem Hermesianer entworfenen, an das Generalvicariat gerichteten Instruction, <hi rend="italic">das</hi> und <hi rend="italic">nur</hi> das zum Grunde, was die Auslegung betrifft. Hier muß ich jedoch bemerken, daß schon vor<note place="foot" xml:id="ftn1" n="1">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Einer andern Nachricht zufolge ist die Coblenzer geheime Conferenz bekanntlich später gewesen. </p>
            </note> jener Uebereinkunft in Berlin, in Coblenz gewisse Beschlüsse gefaßt seyn sollen, daß aber mir davon durchaus nichts bekannt, auch meines Wissens davon in den Akten nichts zu finden ist.“ —So schreibt der Erzbischof am 13. Mai d. J. an einen Freund und fährt dann fort: „Mein Verfahren ist nun folgendes: Nach vorhergegangenen drei Proklamationen werden die Brautleute, falls sich sonst kein Hinderniß zeigt — wofern <hi rend="italic">beide</hi> versprechen, <hi rend="italic">alle </hi>Kinder <hi rend="italic">katholisch taufen</hi> und <hi rend="italic">erziehen</hi> lassen zu wollen, nach dem katholischen Ritus copulirt; wollen die Brautleute jenes zweifache Versprechen nicht geben, so wird die assistentia passiva gemäß dem Breve von <hi rend="italic">Pius VIII.</hi> gestattet. 2) In jener sub III erwähnten Instruktion heißt es: „den katholischen Wöchnerinnen ist die Aussegnung niemals zu verweigern. Da aber diese Aussegnung unverkennbar den Schein der Approbation der vorhergegangenen Ehe hat, so müßte dieselbe, nach Vorschrift des Breve, in dem zweiten sub I angeführten Falle verweigert werden.“ Jede solche Verweigerung von Seite der Pfarrer rief aber den Oberpräsidenten Hrn. <hi rend="italic">von Bodelschwingh</hi> in die Schranken, um sofort von dem Prälaten zu fordern, er solle die Pfarrer zur Ertheilung der Aussegnung anweisen. „Ich weise daher“, fährt der Erzbischof fort, „die Pfarrer an, außer in den Fällen, wo die Aussegnung auch bei ganz katholischen Ehen verweigert werden würde, die Aussegnung, wenn es verlangt wird, zu ertheilen, aber in Actu, unmittelbar vor dem Anfang der Gebete, laut und klar der katholischen Frau zu erklären, daß diese Aussegnung durchaus kein Approbation der von ihr eingegangenen Ehe, sondern nur ein Gebet der Kirche für ihr Seelenheil sey.“ Indessen auch mit dieser Verwahrung war das Ministerium in Berlin wohin der Oberpräsident berichtete, nicht zufrieden, sondern behauptete, diese Weise sey eine jener „Censuren“, welche der Papst ausdrücklich verboten habe. Was geschah, war, daß man den Erzbischof aufforderte, eine „andere Weise zu |Sp. 1623| wählen.“ Und hierüber schreibt der Prälat: „ich kenne keine bessere“; und fügt hinzu, er wünsche einen Krieg darüber mit dem Ministerium zu vermeiden, „so lange es noch einen erlaubten Ausweg gebe!“ </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Allg. Z.)</p>
         <p>‒†‒ Das Pariser Univers berichtet nach einem Schreiben aus <hi rend="italic">Köln</hi>, der Kaplan, Sekretär des Erzbischofs, <hi rend="italic">Michelis</hi> sey ein junger Mann von 25 Jahren, der als Protestant geboren, im 17. Jahre zum katholischen Glauben übergetreten sey. <hi rend="italic">Minden</hi>. Der Erzbischof ist gesund heiter und ruhig; er hat eine Wohnung in der Stadt bezogen, und als man ihm eröffnete, daß er frei und ungehindert in der Festung herumgehen dürfe, wenn er sein Wort geben wollte, die Thore nicht zu überschreiten, antwortete er in seiner kurzen Weise: „ich werde die erste Gelegenheit ergreifen, um nach Köln zu kommen.“ Als man ihm hierauf bemerkte, daß er bewacht werden müsse, sagte er: „ich bin ja ein Gefangener.“ Considerirte Personen und Verwandte werden zu ihm gelassen, andere nur in Begleitung eines besonders bestimmten Offiziers. Beamten, Militairs und besonders Geistlichen ist aller Zutritt untersagt. In seinem Vorzimmer befinden sich zwei Gendarmen in Civilkleidung. Der Kaplan <hi rend="italic">Michelis</hi> ist besonders bewacht, und es wird ihm keinerlei Verbindung mit seinem geistlichen Obern gestattet. Im Uebrigen wird der heilige Stuhl gegenwärtig schon vor Ankunft des Hrn. Dr. <hi rend="italic">Brüggemann</hi> und des geheimen Raths <hi rend="italic">Bunsen</hi> über Alles unterrichtet seyn: denn bald nach der Gefangennahme des Erzbischofs ist ein sehr braver Pfarrer aus der Nähe von Bonn, welcher das Vertrauen des Erzbischofs durchaus besaß, nach Rom abgegangen; auch der Erzbischof von <hi rend="italic">Mecheln</hi> ist dorthin abgereist. Das Verbot gegen fremde Zeitungen ist ostensibel aufgehoben, doch werden zahlreiche Nummern mit Beschlag belegt, sobald sie irgend „Anstößiges“ enthalten. Von Seiten der Regierung erwartet man nächstens ein neues „Publikandum“ über diese Angelegenheit.</p>
         <p>Von <hi rend="italic">Minden</hi> vernimmt man, daß der Erzbischof ganz zurückgezogen lebt, und sich weder öffentlich zeigt, noch Besuche annimmt. Seine Lebensbedürfnisse, welche stets aufs höchste einfach waren, sind geringer, als die eines schlichten Bürgers, und er hat Alles zurückgewiesen, was darüber hinausging. Seine Correspondenz mit dem römischen Hofe ist ungestört und er hat dieselbe schon öfter benutzt. Gewöhnt an strenge Andachtsübungen, giebt er sich denselben ganz hin, und verbringt den größten Theil des Tages im Gebet, obgleich er körperlich äußerst leidend seyn soll. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Frankf. Journ.)</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Münster</hi>. Die Redaktion der „Allg. Ztg.“ ward um die Aufnahme folgender Erklärung gebeten: „Zur Urkunde der Wahrheit erkläre ich hierdurch öffentlich, daß ich in einem an Se. Exc. den Hrn. Staatsminister <hi rend="italic">v. Altenstein</hi> gerichteten Schreiben, d. d. Münster den 20. Sept. 1837, ausdrücklich den Wunsch ausgesprochen habe, daß dem gegen das System und die Werke des Professors <hi rend="italic">Hermes</hi> erlassenen päpstlichen Breve durch Publikation desselben gesetzliche Kraft verliehen werden möge, mit dem Zusatze: „daß, da beide Theile es mit der Lehre der Kirche redlich meynen, desto eher die gewünschte Eintracht herbeigeführt, und den Wächtern der heiligen Lehre völlige Beruhigung gewährt werde.“ „Münster, den 7. Dez. 1837. <hi rend="italic">Caspar Max</hi>, Bischof von <hi rend="italic">Münster</hi>, Freiherr Droste zu Vischering.“</p>
         <p rend="UKZ 5 11 kursiv mitte">Hohenzollern-Sigmaringen.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Siegmaringen</hi>, 29. Nov. Die Israeliten dieses Landes sind, nach dem Gesetze vom 6. August, <hi rend="italic">in die Rechte der Staatsbürger</hi> eingetreten, beinahe in demselben Verhältnisse, wie die Israeliten in <hi rend="italic">Würtemberg</hi>. Der 35. Artikel des würtembergischen Gesetzes, der in Ansehung auf die Zeugenfähigkeit und Glaubwürdigkeit derjenigen Israeliten, welche den Schacherhandel betreiben, eine Ausnahme festsetzt, wurde nicht angenommen, weil, wie in den Motiven der Regierung zu dem Gesetzentwurfe gesagt wurde, auch hierin zwischen den Israeliten und den übrigen Staatsbürgern kein Unterschied stattfinden solle; Wahrheitsliebe unmöglich vom Gewerbe abhängen könne; den Gerichten überhaupt zustehe, in allen Fällen die individuelle Glaubwürdigkeit der Zeugen abzuwägen, und auch bei Beschränkung der Zeugenfähigkeit der Schacherhändler die Moralität der übrigen, mit ihnen in Geschäftsberührung kommenden Staatsangehörigen in gefährliche Versuchung gesetzt werden dürfte. Der Abgeordnete |Sp. 1624| <hi rend="italic">Sprießler</hi>, Pfarrer in <hi rend="italic">Empfingen</hi>, bekannt als Kanzelredner, war Berichterstatter. Er sprach sehr schön und human, aber auch mit unpraktischem Eifer gegen die Rabbinen, denn er beurtheilte diese, wie sie ehedem und unter ganz andern Umständen waren, aber nicht wie sie, nach Maßgabe des Gesetzes, seyn müssen. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Allg. Z. d. Judenthums)</p>
         </div>
         <div type="ta">
         <head>Theologische Akademie.</head>
       
         <div type="taka">
         <head>Katholische Abtheilung.</head>
         <p><title> <hi rend="bold">* Ueber die beiden im jetzigen Judenthume sich gegenüberstehenden 
               religiösen Richtungen.</hi></title>
               </p>
         <p>
            <hi rend="bold">Vom Regierungsrath </hi>
            <hi rend="italic bold">Wilhelm von Schütz </hi>
            <hi rend="bold">in Reichenwalde.</hi>
         </p>
         <p>(Schluß.)</p>
         <p>Es schließt sich aber dieser Betrachtung die Frage an, ja sie drängt sich gleichzeitig auf mit derselben; ob <hi rend="italic">Plato</hi> wohl auch historisch recht gehabt habe ? Und wie sollte ich dieß nicht bejahen, wie nur in seinen Worten das historisch-prophetische verkennen wollen ? — Allein diese Anerkennung reicht hier noch nicht aus; es kommt zugleich auf den Nachweis an, ob es sich unter den Israeliten auch wirklich, und wie lange in solcher Weise verhalten habe ? Freilich führt diese Frage in ein mit Dunkelheit umhülltes historisches Feld; allein für ganz undurchdringlich halte ich jene Dunkelheit keineswegs, vermag jedoch hiesigen Orts nur einige Winke über die Resultate meiner, die jüdischen Alterthümer betreffenden Forschungen mitzutheilen, die bei der Geschichte Israel‘s niemals die Geschichte des Tempels aus den Augen verlieren, vielmehr alles auf letzteren beziehen. Und da wacht dann die Verwandlung des Zeltes in einen steinernen Tempel, wie ich schon erinnerte, einen Hauptabschnitt; obwohl dieser Hauptumwandlung aller jüdischen Verhältnisse mehrere andere vorhergegangene sie vorbereitende Momente der Abweichung sich unterordnen. Denn so läßt sich es wohl kaum bezweifeln, daß unter den sogenannten Richtern — ich behalte dieß Wort einstweilen bei, bis ich mich über das Eigenthümliche jener Autorität näher werde erklären können — dem Gesetz keinesweges Wächter und Erklärer werden gefehlt haben, welche die ihnen dabei erforderliche Wissenschaft vom Urheber des Gesetzes unmittelbar empfingen. Eine Veränderung ging jedoch gewiß vor, als <hi rend="italic">Samuel </hi>eingreifen mußte, und <hi rend="italic">Saul</hi> zum Könige salben. Aber das priesterliche Königtum des <hi rend="italic">David</hi>, der unverkennbar mit <hi rend="italic">Jehova</hi> im engeren unmittelbaren Verhältnisse, und unter seinem besonderen Einflusse stand, ganz eigens, aber sich durch seine priesterliche Verehrung der heiligen Lade auszeichnete, machte manches wieder gut, bis die Herrschaft <hi rend="italic">Salomo‘s</hi> theils überhaupt, theils durch den Tempelbau in sämmtlichen Verhältnissen der Kinder Gottes eine durchgreifende Veränderung um so mehr stiftete, als die nach seinem Tode eingetretene Theilung wohl schwerlich eine bloß politische, vielmehr höchst wahrscheinlich auch eine religiöse und dogmatische war, auf die wir dem Tempelbau selbst einen Einfluß zuschreiben dürfen. Denn der Tempel nöthigte den Ritus, die Stiftshütte zu verändern; und überall, wo die Religion deshalb echt ist, weil Gott den Ritus unmittelbar geordnet hat, stehet auch das Rituelle mit dem dogmatischen in unmittelbarer nothwendiger Correspondenz, bei welcher allein es möglich bleibt, daß Gott seinen unmittelbaren Einfluß auf die Diener des Heiligthums ausübt. Tritt folglich dieser zurück, wie dieß nach den Tagen <hi rend="italic">Salomo‘s</hi> nothwendig geschehen mußte, und kommt es nun gar zu einer Glaubenstrennung, so bildet einer der beiden Theile unausbleiblich die Opposition, welche im Religiösen jederzeit eine Art protestantischen Elements in sich trägt. Die schlimme unvermeidliche Folge davon ist nun diese, daß jemehr der Religionsfragen daraus entstehen, man sich nicht mehr mit Inbrunst und Vertrauen an Gott selbst, sondern statt seiner an das geschriebene Wort wendet. Allein dieß antwortet nicht; und es wird so der Menschen eigene Schuld, daß die Rede Gottes ausbleibt, daß sein Wort verstummt. |Sp. 1625| Kann es unter solchen Umständen wohl anders kommen, als so, daß nun auf alle mögliche Weise versucht wird, den Verstand der heiligen Schrift aus ihr selbst zu gewinnen, und ihr einen Commentar, eine Glosse zur Seite zu stellen, welche sowohl das Dunkle aufhellen, als über das Zweideutige entscheiden soll? Dieß fing nun wirklich an, bei den Israeliten in Gebrauch zu kommen, und daraus haben wir uns beides zu erklären, das Entstehen des Talmud durch Sammeln früherer bereits authentisch gewordener Erklärungen, und durch Fortsetzung der Erklärungsversuche von Seiten der nun erst sich bildenden Schriftgelehrten, die wir uns wohl kaum anders denken dürfen, als die sogenannten Juristen in Rom. In dieser Beziehung möchte vielleicht überhaupt eine gewisse Analogie bestehen zwischen dem Dekalog und dem Gesetz der zwölf Tafeln. Seine privilegirten Beschirmer, Wächter und Erklärer, die nachherigen Juristen, dürften anfänglich wohl kaum ohne religiösen Charakter gewesen seyn, und können leicht eine Art juristischen Priesterthums dargestellt haben. Aber dieß erlosch, und sie wurden bloße Commentatoren, die natürlich nicht immer übereinstimmend commentirten, und die Nothwendigkeit einer neuen Norm darüber herbeiführten, welchergestalt man sich in der Praxis dieser Erklärungen als authentischer, und darum gleichsam gesetzlicher zu bedienen habe. So entstand die berühmte Constitution von Valentinian dem Dritten, durch welchen fünf Juristen, <hi rend="italic">Papinian, Paulus, Gajus, Ulpian</hi> und <hi rend="italic">Modestin</hi> gesetzliches Ansehen unter ausdrücklicher Bestimmung des Verhältnisses beigelegt wurde, nach welchem, bei abweichenden Meynungen, sich die gesetzliche Autorität richten solle.</p>
         <p>Diese Betrachtung der römischen Rechtsverfassung wird zugleich das Verhältniß, in welchem die Talmudisten sich befanden, besser verstehen lassen, und zu einer richtigen Würdigung des Umstandes führen, daß im Judenthum das Mittel fehlte, bei abweichenden Erklärungen Einklang hervor zu bringen. Herr Dr. <hi rend="italic">Heß</hi> hat solches nicht unberücksichtigt gelassen, indem er uns seine Darstellung des Verhältnisses der Talmudisten vorlegt. Sie haben, dieser Darstellung zufolge, die Bibel, und nächst derselben eine Tradition. Allein diese Tradition ist die niedergeschriebene Auslegung der oft von einander abweichenden Rabbinen, und das von einer unfehlbaren Autorität ausgegangene, die Wahrheit verbürgende Siegel fehlt gänzlich dabei. Es scheint mir nicht unwichtig, die talmudistischen Israeliten, deren Sache ich hiermit verfechten möchte, weil sie die Katholiken des Judaismus sind, recht mit sich selbst in‘s Klare wegen des Zustandes zu bringen, in welchem sie sich dadurch befinden, daß seit geraumer Zeit schon ihre Tradition diejenigen Eigenschaften und Erfordernisse verloren hat, ohne welche eben so wenig ein richtiger Begriff von der Tradition zu Stande kommen, als es eine Tradition geben kann. Ich meyne, daß für letztere die infallible Autorität mangelt, und daß die Untrüglichkeit dieser Autorität nicht in ihr selbst, nicht subjektive in derselben liegt, sondern ihr Prädicat dadurch wird, daß Gott vermittelst einer nicht abgebrochenen Verbindung mit derselben, sie gewährt und verleihet, diese wohl verbürgte Glaubhaftigkeit. Lassen sich nun die Gesetze der zwölf Tafeln dem Dekalog, und die fünf Valentinianischen Juristen jenen Bibelerklärern vergleichen, durch welche der Talmud entstand, den die ihm anhängenden Juden für eine Tradition nehmen; so will ich nicht bestreiten, daß diese letztere etwas vor den übrigen Religionsgenossen voraus haben mögen, welche, den Protestanten gleich, sich bloß auf die Bibel beschränken. Allein ich kann nicht unerinnert lassen, daß dieser Besitz schon ein geringerer bleibt, als jener, der für römisches Recht die Schriften der Rechtslehrer, denen eine dazu berechtigte Autorität die Confirmation beilegte, gewährt; und ich bin des Dafürhaltens, daß höchst wahrscheinlich dieses Grundes und Umstandes wegen, das römische Recht sich innerlich so ungemein vollenden, äußerlich aber so weit verbreiten und fortpflanzen, auch so merkwürdig erhalten konnte, während der Talmud nicht einmal unter den Juden selbst sein ursprüngliches Ansehen allgemein fortzubehaupten vermochte. Aber es trifft ihn noch ein anderer Mangel; nämlich der, daß nicht nur ihm eine der Entscheidung gebende Autorität, sondern zugleich eine solche Autorität fehlt, deren Entscheidung infallibel ist, nicht in Folge einer Uebereinkunft, ihr sich unterwerfen zu wollen, sondern weil in ihr wirklich, mit Platon zu reden, der Vater des Wortes sich äußert, und kund gibt, oder, nach christlich-katholischer, |Sp. 1626| und man darf vielleicht auch sagen, nach echt patriarchalisch-jüdischer Vorstellungsweise, weil hier dem gesprochenen Worte die Einwirkungen des sprechenden Wortes, ja des sprechenden Wesens, noch nicht abhanden kamen, und verloren gingen. Dieser Punkt ist aber nicht eigentlich derjenige, welchen die den Talmud annehmenden Israeliten mit allen seinen Consequenzen sich nicht genug klar und deutlich machen können, theils um zu ihren Opponnenten sich in das echte Verhältniß zu setzen, theils zur Einsicht zu gelangen, daß, gehen sie nicht noch einen Schritt weiter, und greifen sie nicht zu nach einer andern Maßregel, ihnen, bei aller Anstrengung und bei dem ernsten Willen, das jüdische Fundament wohl noch ungleich mehr verschwinden muß, als ihren Gegnern. Denn mehr noch, als die letzteren, gerathen dann jene in Gefahr, sich mit sich selbst in Widerspruch zu setzen, und statt zu glauben, sich in Spekulation, ja in Kritik, zu verlieren.</p>
         <p>Dieß alles fließt ganz nothwendig aus dem Mangel einer untrüglich über die Wahrheit jener talmudischen Erklärung, welche deren Anhänger uneigentlich die Tradition nennen, entscheidenden Autorität. Denn eben deshalb, weil die den Talmud bildenden Schrifterläuterungen bald isolirt und rhapsodisch dastehen, bald unter sich selbst der Uebereinstimmung entbehren, legen sie den Grund zu endlosen, sie betreffenden Diskussionen, die gar keine Aussicht zeigen, zu einer schließlichen Entscheidung gebracht zu werden. Dadurch bildet sich ein eigenes Verhältnis der Divergenz zwischen biblischen und talmudischen Juden. Auf der einen Seite zeigt sich die Richtung mit der Vernunft, sich an die Bibel zu wenden, und vernunftgemäß ihren Sinn zu ergründen. Auf der andern Seite waltet die Neigung vor, die Bibel durch den Talmud zu verstehen. Aber da bietet sich nun eben der Umstand dar, daß auch er, dieser Talmud, um so mehr nach Ueberwindung bedeutender Schwierigkeiten kann verstanden werden, als sein Sinn gleichfalls an vielen Stellen dunkel ist, aber es verschiedenartige Auslegungen gibt. Es ist demnach kein Buch, dem man sich mit dem Glauben hingeben kann, vielmehr ein Buch, zu dessen Verständniß die Vernunft gleichfalls will zu Rathe gezogen seyn. Allein dadurch wird das Studium des Talmud ein ähnliches, wie dasjenige, welches die katholische Theologie ein Hilfsstudium nennen würde, und verliert seine Eigenschaft, ein Befragen der Tradition zu seyn. Die biblischen Juden aber können für sich anführen, daß, wenn die Vernunft denn doch einmal ihren Antheil, sowohl bei‘m Verständniß des Talmud, wie der Bibel behalten soll, es angemessener erscheine, sich direkt der Bibel mit der Vernunft zuzuwenden, als mit derselben sich in die talmudischen Spekulationen zu verlieren, die um so mehr für Mißbrauch gelten dürfen, als sie gewöhnlich den Uebergang der Hermeneutik in Kritik vorbereiten, und es mit der Religion zu Ende zu gehen pflegt, wenn die Religionsbücher erst anfangen, mit dem Auge einer kalten, sich über sie erhebenden Kritik betrachtet zu werden.</p>
         <p>Mag nun die eine Tendenz so bedenklich seyn, als die andere; so wird doch, den politischen Verhältnissen nach, in welchen sich die Juden befinden, das Schlimmste für sie daraus hervorgehen, daß die obgedachten beiden Richtungen selbst miteinander in Kampf treten. Unfehlbar setzen sie sich dadurch einer Gefahr, denjenigen Staatsmännern gegenüber aus, welche entweder, die sogenannte Judenfrage als eine intrikate betrachtend, nur auf eine gute Weise über sie hinwegkommen möchten, oder denen aus anderen Gründen darum zu thun ist, die Glaubensverschiedenheit zwischen Juden und Christen aufzuheben. Diese können sich immer nur sagen, daß in beiden Wegen und Weisen der jüdische Sinn nothwendig erkalten mußte, und hauptsächlich aber am unfehlbarsten dann dieß erfolgen werde, wenn gar zwischen beiden Theilen es zum Kampfe kommen sollte, weil hier die Zwistigkeit kaum anders, als mit einer Zuflucht zum Rationalismus enden könne. </p>
         <p>Vielleicht ewiedert man hierauf, daß in solcher Weise die Juden dem Christenthum zu gewinnen, nicht bloß die Staaten, sondern auch die Kirche, und vielleicht letztere noch mehr beflissen sey, weil diese sich das Bekehrungsgeschäft noch eifriger angelegen seyn lasse. Aber wenn irgend eine Meynung auf unwahrem Grunde beruht; so ist es diese, und vielmehr möchte ich in der Seele der Kirche eine ganz entgegengesetzte Erklärung abgeben, möchte behaupten, daß der Kirche es vielmehr darum zu thun sey, echte und wahrhafte Juden sich mehren zu sehen, als das |Sp. 1627| Gegentheil, nämlich die Zunahme des Indifferentismus unter den Israeliten zu erleben. Um diese Behauptung ansprechend zu machen, kann vielleicht schon eine Nebenbemerkung dienen. Was nämlich hier von den Juden gesagt worden, das dürfte schwerlich Anwendung finden auf die Heiden, und gewiß die Kirche niemals von ihnen erklären, daß sie nur recht vollkommene Heiden werden möchten, während sie den Halbisraeliten sicherlich eher wünschen wird, echte, wahrhafte, und im Judenthume vollkommene Juden zu werden.</p>
         <p>Wie sollte sie das auch nicht, da gewiß es nur die allervollkommensten und wahrhaftigsten Juden gewesen seyn werden, die zuerst sich zu Christum bekannten, und dessen Jünger ausmachten. Und wollte man mir einwenden, daß dieß, wenn es auch zu glauben sey, doch immer nur eine Annahme bleibe, und der Beweis fehle, so beziehe ich mich auf diejenigen neutestamentlichen Stellen, nach welchen Christus selbst einen hohen Werth darauf legte, daß Einer ein wahrhafter Jude war. So rief er (Joh. I,47) dem ihm begegnenden <hi rend="italic">Nathanael</hi> zu: <hi rend="italic">Ecce vere Israelita in quo dolus non est</hi>; und alsbald bekannte sich <hi rend="italic">Nathanael </hi>zu Jesus, als dem wahrhaften Messias, zum sehr unzweideutigen Beweise, daß die Vollendung im Judaismus recht eigentlich die Staffel zum Christenthume sey, und den Uebergang zu demselben vorbereite.</p>
         <p>Nur um vieles weiter geführt zu haben, wird diese Angabe immer nicht scheinen wollen, weil sie die wichtige Frage unbeantwortet läßt, in welchem Wege die talmudischen Juden, bei denen jene Absicht vorzugsweise anzunehmen ist, zur Erreichung derselben können geführt werden. Und gewiß hat man es hier auch mit einem recht schwierigen Problem zu thun. Aber am Ende wird es doch wohl immer das alte Testament bleiben, von dem zu erwarten ist, daß es am unfehlbarsten in den Geist des wahren Judenthums einzuführen und zu versetzen vermöge, sofern es nur recht kräftig mit dem Glauben erfaßt, und die Klippe vermieden wird, seinen Inhalt zum Gegenstande hauptsächlich der Speculation zu machen. Freilich bildet auch dabei wieder sich die neue Frage aus, welchergestalt dieß geschehen soll, und es hat unter den möglichen Beantwortungen immer noch am meisten mich die angesprochen, daß derjenige Jude, dem sich es nicht schon ganz als positives Religionsbuch aufgeschlossen hat, es betrachten und sich aneignen müsse, als Geschichtsbuch, als ein heiliges Buch, welches die Geschichte des auserwählten Volkes in ihrer tiefsten Bedeutsamkeit verewigt. Denn ich glaube, daß derjenige Israelit, welcher in dieser Weise die Geschichte seines Volkes sich aneignet, auch persönlich dadurch ungemein gefördert werden könnte, wenn es nur der Fall, oder nur ausgemacht wäre, daß diese Geschichte eine Bearbeitung vom rechten Standpunkte aus bereits gefunden hätte. Merkwürdig ist und sehr zweifelhaft macht die Sache jenes Ereigniß, das sich neuerdings mit dem Hrn. Prof. Leo zugetragen hat. Es war ihm das Zeugniß ausgestellt worden, die erste entsprechende Geschichte der Juden geschrieben zu haben; und bald darauf wiederrief er den Geist, in welchem sie abgefaßt sey, indem er nicht umhin könne, sich zum Glauben an eine positive göttliche Offenbarung zu bekennen. Obwohl nun eine Geschichtsschreibung in diesem Glauben und Sinne ganz diejenige ist, welche dem christlichen Historiker zustehet oder zustehen sollte; so ist von ihm doch nicht zu verlangen, daß er sich dabei vorzugsweise, oder wohl gar ausschließlich, in alles dasjenige versetze und vertieft, was eine ganz besonders praktische Beziehung auf alles jüdische Wesen behauptet, was der Denkweise dieses Volkes innig entspricht, ja was in einer Art von Verwandtschaft stehet mit seiner Richtung und mit seinem Ziele, wie mit seinen Hoffnungen. Kurz, eine Geschichte der Israeliten ganz im jüdischen Sinne, nur nicht entblößt vom Glauben an eine positive göttliche Offenbarung, kann von einem Christen nicht erwartet werden, vielmehr sie nur aus der Feder eines Israeliten fließen, und ich weiß nicht, ob es eine solche bereits gibt, halte aber die Ausarbeitung derselben für ein höchst wichtiges, und den Juden unter den jetzigen Verhältnissen beinahe nothwendiges Werk und literarisches Unternehmen. Meines Dafürhaltens müßten die Arche und der Tempel gleichsam den zusammenhaltenden Mittelpunkt dergestalt bilden, daß die Geschichte des Volkes eigentlich nur der Geschichte seines Heiligthums sich anzuschließen hätte, und mit einem in diesem Sinne unter dem Titel „Saul, David |Sp. 1628| und der Tempelbau“ versuchten Bruchstücke könnte ich vielleicht selbst einmal hervortreten.</p>
         <p>Wem sollte es auch nicht einleuchten, daß die jüdische Geschichte sich von allen andern dadurch unterscheidet, daß in ihr dasjenige ganz fehlet, was in aller übrigen neueren Historie den Kunstpunkt bildet; ich meyne den Thron. Wir, als Christen, kennen nur Kirchengeschichte und politische Geschichte. Jene ist zu wenig politisch, letztere ist es zu sehr. Eben dieser Umstand hat auch mehrmals zu der Bemerkung Anlaß gegeben, daß in den meisten Fällen sie zu sehr Geschichte des Thrones sey. Aber sie kann kaum eine andere Gestalt annehmen; denn sie würde, anders behandelt, sich entweder zu sehr als bloßes biographisches Werk beschränken, oder von den Begebenheiten, deren vielfältiger und vielseitiger Ausdehnung folgend, zu sehr nach den verschiedenartigsten Seiten hinziehen lassen. Insofern ist es eine ganz sachgemäße Auskunft, wenn der Herr, der das Persönliche des Regenten, die Schicksale des Staates und die Entwickelung des Volks zusammenknüpft, zum Mittelpunkte der Erzählung und Darstellung gemacht wird. Bei den Juden dagegen tritt, in die Stelle von dem allen nur der Tempel, und es trägt sich nichts zu, was nicht Bezug hatte auf diesen. Nun behaupte ich, daß bei einem Volke, wo dieß der Fall ist, auch die Geschichte desselben eine ganz besondere und viel höhere Bedeutung, als sonst haben müsse, auch sogar der Einzelne das seinem eigenen Leben und Daseyn Wichtigste daraus lernen könne. Kurz, ich bin der Meynung, daß die Geschichte der Juden, und das heißt ja eben auch des Tempels, eine solche sey, der jeder einzelne Israelit zugleich als eine für ihn persönlich geschriebene Geschichte lesen könne, welche ihm sagen will, was es eigentlich heißt, vollkommener Jude seyn, und worin, in Beziehung auf das ganze Menschengeschlecht ja auf die gesammte Schöpfung, sein Beruf und seine Aufgabe bestehet.</p>
         <p>Sollte ich mich wohl irren, wenn ich die Meynung ausspreche, daß die beiden, jetzt im Judenthume sich gegenübertretenden Richtungen, nichts glücklicher wieder vereinigen könne, als die Geneigtheit zur geschichtlichen Belehrung in der eben angedeuteten Weise? Wenigstens würde, wenn meine Auffassung richtig ist, jeder einzelne Jude daraus auch über sein persönlich Eigenthümliches und über seinen besonderen Beruf den entsprechenden Aufschluß gewinnen, würde verstehen lernen, was es heiße vere Israelita seyn und was dazu mache, denn darüber würde wohl kein Zweifel stehen bleiben, daß zu den Zeiten des Herodes ein wahrhafter Jude eine viel seltenere Erscheinung gewesen sey und mehr den Ausnahmen angehört habe, als zu den Zeiten der Richter. Jenes goldene Zeitalter, nicht zu verwechseln mit dem Paradiese, von welchem bei den andern Völkern nur die Mythen sprechen, war bei den Juden doch ein wirklich historischer Zustand gewesen, mag er auch nur kurze Zeit gedauert haben. Und es findet sich nichts, was verhindern könnte in seinen Bedingungen sich wieder hinein zu denken, keinesweges durch das Medium der Phantasie oder Spekulation, sondern ganz an der Hand des in jene Bedingungen zurückleitenden Fadens der Geschichte. Welchen wichtigen Wendepunkt bezeichnet in der Geschichte der Juden nicht <hi rend="italic">David</hi>? — Ohne die Möglichkeit aufzugeben, daß ein bis diesen Moment in seiner Geschichte wirklich zurückgelangter Jude nicht sollte eindringen können in das Verständnis auch noch früherer Zeiten, bis zum Beispiel der ganzen Periode nach Josua, will ich doch einstweilen mich nur auf das Erstere, nur auf die Annahme einer innigeren Vertrautheit mit <hi rend="italic">David</hi> um deßwillen beschränken, weil die Möglichkeit, zu dieser zu gelangen, so ungemein durch die religiösen Gesänge erleichtert wird, welche wir von diesem in der Geschichte ganz einzigen König besitzen. Und wie glücklich vereinigen sie sich dabei mit einer sehr genauen, sogar in die Details der ersten Jugendjahre eingehenden, Lebensgeschichte? Womit dieser zugleich solche das Innerste aufdeckenden Ergüsse des Herzens vorhanden sind, wie die Psalmen enthalten, da hindert nichts, mit dem Individuum in eine solche Nähe zu treten, daß fast man es zu den nächsten Seinigen rechnen möchte. Der soll daher wohl noch gefunden werden, der die Gründe angeben könnte, weßhalb ein frommer Israelit mit seinem hochverehrten David nicht in die engste Seelenverehrung in Seelengemeinschaft zu treten fähig seyn könnte. Ich möchte sogar behaupten, wenn das Volk im Ganzen dieses Vermögen, diese Anlage und Eigenschaft sollte eingebüßt haben, ohne sie wieder ge- |Sp. 1629| winnen zu können, daß dann es vielleicht überhaupt verloren seyn möchte.</p>
         <p>Und so dringe ich dann, aus mehreren Gründen, einstweilen fast nur auf dieses letztere, dringe nur darauf, daß der Israelit zu <hi rend="italic">David</hi> erst wieder in das rechte Verhältniß trete. Denn zur Zeit dieses Königs war das bittere Ungemach der Trennung noch nicht über ein Volk gekommen, welches bis dahin, aber wohl auch nur bis dahin, sich das auserwählte, das Volk Gottes nennen konnte. Denn nach jener Trennung, die zugleich eine religiöse war, hätte es ja zwei auserwählte Völker geben müssen. Aber zwei auserwählte Völker heben den Begriff der Auserwählung auf, und es ist eine unbestreitbare Wahrheit, daß, sobald zwei solche Völker um den Vorzug oder um die Eigenschaft der Auserwählung in Streit gerathen, die nur durch Spaltung entstanden sind, und früher eins waren, dann sie auch des Vorzugs der Auserwählung eben dadurch verlustig geworden sind. Dieß ist gewiß ein wichtiger und ein schlagend zutreffender Grund, aus dem ich die Juden, bei der Forderung, ihre eigene Geschichte erst vollständig zu verstehen und zu begreifen, zunächst zurückverweise auf David, und dringend empfehlen würde, mit beharrlicher Andacht bei Allem zu verweilen, was sich auf diesen Regenten und auf den damaligen Zustand so der Religion, wie des Volkes bezieht. Indessen heften diesem Hauptsächlichsten zugleich noch sich mehrere andere Beweggründe an, und zweier derselben will ich hier noch zum Schlusse in der Kürze gedenken.</p>
         <p>Eine Tugend, die den Israeliten kaum von ihren Gegnern, vielweniger also von unparteiischer Beurtheilern, bestritten wird, ist ihre Frömmigkeit. Aber selbst diejenigen, welche jene Pietät anerkennen, verschweigen sich nicht, wie sehr sie ihren Werth durch den Mangel an Liebe verliere, indem die Religiosität des Juden bestehen soll mehr aus Gehorsam gegen Gott, als aus Liebe zu Gott. Und nun verhalte sich es damit wie es wolle, so viel bleibt ausgemacht, daß in der Geschichte der Juden kein Zweiter zu finden ist, der eine so innige und inbrünstige Liebe zu Gott im Herzen getragen hätte, wie <hi rend="italic">David</hi>. Ja man darf sagen, die Quelle aller Tugenden <hi rend="italic">David's</hi>, auch seiner Weisheit, war diese sein innerstes Herz erfüllende Liebe zu Gott. Wenn es also den Juden ganz besonders nöthig zu seyn scheint, eine recht innige Liebe in sich zu erwecken; so wüßte ich niemand der ihnen solche anzuzünden behilflicher und heilvoller seyn könnte, als <hi rend="italic">David </hi>durch die wieder belebte Erinnerung an ihn.</p>
         <p>Das zweite Moment, dem ich noch einen kurzen Wink zuwenden will, bestehet darin, daß die Davidischen Psalmen auch christliche Gebete geworden und in den christlichen Gottesdienst übergegangen sind. Sollten nun wohl die Israeliten die Gesänge ihres <hi rend="italic">David</hi>, die denn doch wahrhafte Gebete und wohl die vollkommensten sind, die jemals ein Mensch gebetet hat, nicht aus der Fülle ihres Herzens noch immer wiederbeten können, oder wiederbeten wollen? — Wahrlich, es ist nicht denkbar und wir haben auch oben das Gegentheil gehört. Dieß aber gerade gibt dem Könige <hi rend="italic">David</hi> in meinen Augen eine so ganz besondere und alles andere übertreffende Wichtigkeit sogar jetzt noch, daß in unseren Tagen er ein ganz ausdrücklicher, und das möchte ich sagen, völlig reiner, Berührungspunkt ist den Juden und Christen; ein Berührungspunkt, in dem jede Controverse verschwindet. Denn bei Moses bleibt es immer noch das Verhältniß des Gesetzes zur Erfüllung, und bei Christus die Messianität, was sogleich einen Anstoß veranlaßt und von einander entfernt. <hi rend="italic">David</hi> dagegen ist das reinste und vollkommenste Bereinigungsmedium in der ganzen jüdischen Geschichte so sehr, daß auch schon um der jetzt eintretenden Diskrepanz willen, vor allem anderen auf ihn muß zurückgewiesen werden.</p>
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         <div type="lit">
         <head>Literatur.</head>
         
         <div type="litka">
         <head>Katholische Abtheilung.</head>
         <p>
            <hi rend="italic">* Cölestina</hi>. Eine Festgabe für Frauen und Jungfrauen. Mit 5 Kupfern. Aschaffenburg bei Theod. Pergay, 1838.</p>
         <p>„Der Gedanke zur Herausgabe dieses Festgeschenks wurde“, wie der Herr Herausgeber selbst bemerkt, „zunächst |Sp. 1630| durch das Bedürfniß veranlaßt, ein <hi rend="italic">Taschenbuch</hi> zu besitzen, welches man Frauen, Töchtern und Schwestern <hi rend="italic">ohne Besorgniß</hi> in die Hände geben könnte, daß die Phantasie der Lesenden befleckt, und ihr Gemüth zerrüttet werde.“ Wie groß die Anzahl der das Gift unter den schönsten Blumen verbergenden Taschenbücher und Almanache ist, braucht nicht erst gesagt zu werden; der unparteiische Leser muß es selbst gestehen, daß ihm in den verschiedenen, den Toilettentisch zierenden Erzeugnissen dieser Art deren Herausgeber sich ihres Vortheils halber, meistens nach dem Tone der Welt richten, mehr die Sinnlichkeit Weckendes, als das religiöse Gefühl und den himmlischen Sinn Weckendes vorgeführt wird. Höchst erfreulich muß es demnach für jeden Rechtschaffenen seyn, der mit Bedauern auf die Abnahme des tiefern religiösen Sinnes hinsieht, und im Geiste schon die daraus für die Menschheit hervorströmenden verderblichen Folgen erwägt, wenn unter den Wenigen noch Einer oder der Andere den Muth hat, dem Strome entgegen zu arbeiten, Gleichgesinnte um sich zu sammeln, und mit ihnen vereinigt, selbst mit Darbringung manches Opfers, der Welt Geschmack an dem Gediegeneren, Haltbarem, Geist und Herz wahrhaft belebenden beizubringen sich bemüht. Doch was vermag der Einzelne, wenn sein Unternehmen nicht kräftigst unterstützt wird ! Wie manche Werke der Art sind untergegangen, da es am Gemeinsinne fehlte; man lobte den Herausgeber, fand seine Idee vortrefflich, wünschte seinem Unternehmen Gedeihen, that aber selbst nichts dazu, dem Werke Aufnahme zu verschaffen, und scheute das geringste Opfer, das man etwa bringen sollte. Das vor uns liegende Taschenbuch „<hi rend="italic">Cölestina</hi>“ erfreut sich seines zweiten Jahrgangs, und bietet dem Leser eine schöne Auswahl des Gediegensten aus dem Gebiete der religiösen Poesie dar; es sind gleichsam Blumen, gepflückt im Garten Gottes, die zu einem herrlichen Kranze verbunden sind. Kirchenlieder, aus dem Lateinischen übersetzt von <hi rend="italic">Friederich Schlosser</hi> und Baron <hi rend="italic">Franz von Maltitz</hi>, wechseln mit Sagen und Legenden von <hi rend="italic">Theodor Mühlbaur, Georg Henner</hi> und andern Dichtungen von <hi rend="italic">Eduard Michelis</hi>, <hi rend="italic">S. B. Goßmann, Guido von Meyer</hi> und Anderen ab; eine besondere Erwähnung verdienen auch die beiden wohlgelungenen biographischen Skizzen: Johanna Franziska von <hi rend="italic">Fremiot</hi>, Baroninn von <hi rend="italic">Chantal</hi>, von Betty<hi rend="italic"> Sendtner</hi>, geb. Wolf, und Kaiserinn <hi rend="italic">Adelheid</hi> von I. B.<hi rend="italic"> von Pfeilschifter</hi>, und die erste Hälfte eines dramatischen Romans aus den Zeiten der Reformation, unter dem Titel <hi rend="italic">Cölestin</hi>, der Acolyth, von <hi rend="italic">Sigismund von Norden</hi>. Aus dem so eben angegebenen Inhalte und der Tendenz dieses Taschenbuchs wird man leicht einsehen, wie sehr es sich zu einer Weihnachts- und Neujahrsgabe eignet, wozu es nicht genug empfohlen werden kann. Möge dieses Taschenbuch noch recht viele Jahrgänge erleben, und in vielen katholischen Familien Eingang finden.“ </p>
         <p>H — r.</p>
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         </div>
         <div type="anz">
         <head>Anzeigen.</head>
         <p>(99) So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: </p>
         <p>
            <hi rend="italic">Zeugnisse von Christo dem Gekreuzigten. Predigten</hi>, gehalten in der Unterneustädter Kirche zu Cassel von <hi rend="italic">G. Rausch, Diener am Worte Gottes</hi>. gr. 8. broch. 16 gGr. od. 1 fl. 12 kr.</p>
         <p>Vorstehende Sammlung von Predigten verdanken ihr Entstehen dem Wunsche vieler Mitglieder aus seiner zahreichen Gemeinde, und wir hegen die Überzeugung, daß durch sie gleichgesinnten christlichen Gemüthern eine willkommene Gabe geboten ist. </p>
         <p rend="UKZ 2 13 zwischentitel">Berichtigungen.</p>
         <p>In No. 101 S. 1601 Z. 24 nach „übersteigen“ l. „würden“. Z. 31 statt „einem erhabenen Zwecke“ etc. l. „dem erhabenen Zwecke“.</p>
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         <div>
         <p>
            <hi rend="bold">Buchhandlung</hi>
            <hi rend="italic bold">: F. Varrentrapp – </hi>
            <hi rend="bold">Herausgeber:</hi>
            <hi rend="italic bold"> Dr. J. V. Hoeninghaus. –</hi>
            <hi rend="bold"> Druckerei</hi>
            <hi rend="italic bold">: Heller </hi>
            <hi rend="bold">und</hi>
            <hi rend="italic bold"> Rohm. </hi>
            <hi rend="bold">Maschinendruck</hi>
            <hi rend="italic bold">.</hi>
         </p>
    </div> 
      </body>
   </text>
</TEI>

