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            <title type="main">Unparteiische Universal-Kirchenzeitung für die Geistlichkeit und die gebildete Weltklasse des protestantischen, katholischen und israelitischen Deutschlands</title>
            <title type="sub">Frankfurt a. M. 26. November 1837, Nro. 95</title>
            <title type="short">Universal-Kirchenzeitung</title>
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            <publisher>Steinheim-Institut</publisher>
            <publisher>Beata Mache</publisher>
            <pubPlace>Essen</pubPlace>
            <date type="publication">2014</date>
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            <bibl type="J">Universal-Kirchenzeitung</bibl>
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                     Unparteiische Universal-Kirchenzeitung für die Geistlichkeit und die gebildete Weltklasse des protestantischen, katholischen und israelitischen Deutschlands
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                  <title level="j" type="issue" n="95">26. November 1837, Nro. 95</title>
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                  <publisher><name>Varrentrapp</name></publisher>
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         <editorialDecl><p>Offensichtliche Setzerfehler wurden stillschweigend korrigiert. Die Original-Orthographie wurde ansonsten beibehalten.</p></editorialDecl>  
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         <div type="inhalt">
         <head>Inhalt:</head>
         <p rend="UKZ 3 12 normal">Visitationsreise des päpstlichen Delegaten in <hi rend="italic">Syrien</hi> (Forts.) — </p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Kirchliche Nachrichten</hi>
            <hi rend="italic">. Afrika. Abyssinien</hi>. Ankunft eines protest. Missionärs. — <hi rend="italic">Böhmen. Prag</hi>; Corresp.-Ber., eine Beleuchtung einer Kritik in der Aschaffenburger „Katholischen Kirchenzeitung“ enth. — <hi rend="italic">Deutschland. Preußen. Köln</hi>; Entfernung des Erzbischofs, auf Befehl des Ministeriums. — </p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Theologische Akademie. </hi>
         </p>
         <p>
            <hi rend="italic bold">Protest. Abth.</hi> 
            Versuch einer Union der evangelischen Kirche, im Dogma des heil. Abendmahls. Von 
            <hi rend="italic">F. W. Frey</hi>,
            Dekan zu Umstadt (Schluß.) <lb/><hi rend="normalweight">|Sp. 1503|</hi></p>
         </div>
         <div type="mantel">
         <head>
            Visitationsreise des päpstlichen Delegaten in <hi rend="italic">Syrien</hi>. </head>
         <p>(Fortsetzung.)</p>
         <p>„Die melchitischen Griechen sind in Bairut weniger zahlreich, als die Maroniten; ihre Anzahl beläuft sich im Ganzen auf 7- oder 800. Sie besitzen jedoch eine ziemlich geräumige Kirche, und haben auch einen Bischof. Die Kirche wird durch Geistliche vom Orden des heil. <hi rend="italic">Basilius</hi> versehen. Die Armenier und Syrier sind in sehr geringer Anzahl; die erstern haben einen Pfarrer von ihrem Ritus, und die Syrier einen Bischof, der zugleich die Parochialgeschäfte versieht. Während der h. Missions-Exercitien wollte er, ungeachtet seines hohen Alters, seine Arbeiten mit den unsrigen verbinden und hörte Beichte, gleich einem unserer Missionäre. Es ist dieses ein Lob, welches wir diesem vortrefflichen Bischofe schuldig sind. Der übrige Theil der Bevölkerung von Bairut besteht ganz aus Schismatikern oder Muselmännern.</p>
         <p>„Eines der dringendsten Bedürfnisse, die sich in dieser Stadt fühlbar machen, ist ohne Zweifel die Erziehung der Jugend. Nicht, daß es an Elementarschulen fehlte, aber weil sie wegen der protestantischen Vereine, die ebenfalls ihre Emissäre hieher senden, um den Glauben bei den orientalischen Völkern zu vernichten, unzulänglich und wirkungslos geworden sind, um die aufblühende Generation gegen die unheilvollen Lehren dieser „Biblischen“ zu bewahren. Möge es Gott gestatten, das zu segnen, was wir uns zu thun vorsetzen, um den Verheerungen des Feindes entgegen zu arbeiten!</p>
         <p>Nachdem wir einen ganzen Tag in Bairut zugebracht hatten, reisten wir am folgenden Tage um 10 Uhr von dort ab, und befanden uns an demselben Abend eine Stunde von <hi rend="italic">Said</hi>, früher <hi rend="italic">Sidon</hi>, entfernt. Sequenti autem die divenimus Sidonem (Act. XXVII. 3). Hier wurden wir auf eine angenehme Weise überrascht, indem wir die Elite der Christenheit vorfanden, die zu Pferde uns entgegen gekommen war. Von Herzen der Sache der Religion ergeben und auf das innigste dem Stuhle des <hi rend="italic">h. Petrus</hi> zugethan, glaubte sie, daß unsere Ankunft ihr eine glückliche Gelegenheit darbiete, dem h. Vater in der Person seines unwürdigen Stellvertreters ihre ehrfurchtsvolle Huldigung darzubringen. Dieser Schritt erweckte bei dem übrigen Theile der Bevölkerung eine heilige Neugier. Eine Menge Gläubige von allen Ritus bedeckte die Quai's der Stadt, und auch die Schismatiker und Muhamedaner fanden sich in großer Anzahl daselbst ein. Der türkische Gouverneur sendete seine Janitscharen, die Consuln hatten ihre Flaggen aufgezogen, mit Einem Worte, es that überall ein ungeheuchelter Enthusiasmus sich kund. So führte man uns nach dem Theile der Stadt, in welchem Hr. |Sp. 1504| <hi rend="italic">Conti</hi>, Consulargeschäftsführer von Frankreich, wohnt, den wir besuchten, nachdem wir in der Kirche der ehrwürdigen Väter vom gelobten Lande, die ebenfalls in einem jener eingeschlossenen Plätze, welche man Kan's<note place="foot" xml:id="ftn1" n="1">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Die Kan's der Europäer im Oriente sind große viereckige Gebäude, die einen Hofraum einschließen und in dringenden Zeitverhältnissen zu Festungen werden.</p>
            </note> nennt, erbaut ist, unsere Andacht verrichtet hatten. Am folgenden Tage beeilten wir uns, die verschiedenen Kirchen von Said zu besuchen. Es gibt deren drei, wenn man die der Schismatiker mit dazu rechnet, welche seit einiger Zeit und durch die Gewalt der Zeitumstände dahin gelangt sind, daß sie die Gebräuche ihres Kultus sogar in der Kirche der griechischen Katholiken vornehmen; ein Mißbrauch, der, wie ich hoffe, nicht lange stattfinden wird.</p>
         <p>Die beiden andern Kirchen, von denen die eine den Lateinern und die andere den Maroniten gehört, sind nicht sehr groß; doch genügen sie für die Anzahl der Gläubigen dieser beiden Ritus; denn wenn die Maroniten nahe an neunhundert Personen zählen, so zählen die Lateiner deren kaum hundert. Was im Gegentheile die Gläubigen vom griechischen katholischen Ritus anlangt, so sind deren nahe an elfhundert. Der Unterricht der Jugend ist zu Said gleichfalls sehr vernachlässigt. Wir haben Maßregeln getroffen, um, so weit es in unserer Macht stehen wird, in der Folge diesem Nebel abzuhelfen.</p>
         <p>„Said oder Seide ist in den h. Schriften Sidon genannt. Nach den mächtigen Ruinen zu urtheilen, welche diese Stadt umgeben und hier und da in deren Innerm zerstreut vorkommen, ist man zu glauben berechtigt, daß in frühen Zeiten es eine große Stadt gewesen sey. Einige Schriftsteller glauben, sie verdanke Sidon, dem ältesten Sohne Canaan's, ihre Gründung und sey lange Zeit hindurch die Hauptstadt Phönizien's gewesen. Zur Zeit des <hi rend="italic">Josua</hi> gab man ihr den Namen: Sidon die Große; Qui percusserunt eos, et persecuti sunt usque ad Sidonem magnam. (Jos. XI. 8.) Die ersten Christen daselbst hatten bald einen Bischof; die Eutychianer und Acephaler hielten hier im Jahre 512 eine Synode. Nach der Einnahme von Jerusalem wurde <hi rend="italic">Eustachius Garnier, Herr von Cäsarea</hi>, Gebieter von Sidon; aber im Jahre 1260 bemächtigten sich derselben die Tataren und überließen sie später den Türken, in deren Besitz sie sich noch heute befindet.</p>
         <p>Von Sidon nach Tyrus, oder, wie es heute heißt, von Said nach Sor, ist es kaum eine Tagereise. Am 21. traten wir nach der h. Messe unsere Reise nach der letztgenannten Stadt an. Die vornehmsten Bewohner von Said, welche bei unserer Abreise, so wie bei unserer Ankunft, uns einen neuen Beweis ihrer Ergebenheit an den Tag legen wollten, begleiteten uns bis |Sp. 1505| ziemlich weit vor die Stadt hinaus. In dieser Entfernung von Said befindet sich der Fluß Eleutherus<note place="foot" xml:id="ftn2" n="2">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Dieser Fluß entspringt am Berge Libanon und ergießt sich nachdem er seinen Lauf durch Idumäa und Galiläa genommen hat, zwischen Sarephta und Tyrus in das phönizische Meer. Was ihn besonders merkwürdig macht, ist die Erwähnung, die seiner ehrenvoll im ersten Buche der Maccabäer geschieht, wo gesagt wird, daß <hi rend="italic">Jonathas</hi>, Bruder des <hi rend="italic">Judas Maccabäus</hi>, den König <hi rend="italic">Ptolomäus</hi> aus Ehrerbietung bis an das Ufer des Flusses Eleutherus begleitet habe. Auch verfolgte dieser große Feldherr bis an den Rand dieses Flusses die Feldherren des Demetrius, welche Mittel fanden, das jenseitige Ufer zu gewinnen.</p>
            </note>, berühmt wegen der Menge Schildkröten, die man darin antrifft. Das Fleisch dieser Schildkröten ist von sehr gutem Geschmack. In ziemlich geringer Entfernung von diesem Flusse gewahrt man hier und da zerstreut liegende große Ruinen, die man ziemlich allgemein für die von Cana major hält, von wo man glaubt, daß die Cananiterinn herkam, als sie dem Heilande entgegen ging. Eine alte Sage bezeichnet den Ort genau, wo jene Frau von unserm Heilande die Heilung ihrer kranken Tochter erlangte. Früher zeigte eine prächtige Kirche den Pilgern die Stätte, wo dieses Wunder gewirkt wurde. Heute ist die Kirche nicht mehr zu sehen; da wo ehemals das Kreuz stand, ist der Halbmond aufgerichtet, und eine elende Moschee ist an die Stelle der Kirche gekommen. Von diesem Standpunkte aus erblickt man die berühmte Sarephta Sidoniorum; sie liegt auf einer Anhöhe, von deren Fuße sich eine sehr große Ebene von bemerkenswerther Fruchtbarkeit ausbreitete besonders finden sich hier Olivenbäume in großer Menge. Hier war es, wo nach der heiligen Schrift der Prophet <hi rend="italic">Elias</hi> so viele und große Wunder wirkte und wo ihm die gute Wittwe von Sarephta eine edle Gastfreundschaft erwies; hier war es, wo er diese Wittwe mit Holzeinsammeln zu ihrem Bedarf beschäftigt fand, und wo er sie um etwas Wasser bat, um seinen Durst zu löschen. Nach einem kleinen Mahle, welches wir an derselben Stelle zu uns nehmen, an welcher das Wunder mit der Cananiterin sich zutrug, nahmen wir unsere Richtung nach Sor: Venimus Tyrum (Act. XXI. 3) So wie vor Said, wurden wir auch in einer gewissen Entfernung vor Tyrus von einem ansehnlichen Theile der Einwohner zu Pferde erwartet. An der Spitze dieser reitenden Schaar, welche uns bis an dieThore der Stadt begleitete, befanden sich die Consuln. Hier war die ganze Bevölkerung versammelt: Katholiken, Ketzer, Schismatiker, sogar die Ungläubigen, Alle, ohne Unterschied des Glaubens und der Sekten, hatten sich dort eingefunden, wo wir vorbei kamen. Sie wetteiferten mit einander, wer von ihnen dem unwürdigen Repräsentanten des h. Stuhles die größte Hingebung und Hochachtung an den Tag legen sollte. Schismatische Griechen gibt es wenige in Sor, griechische Katholiken dagegen nahe an siebenhundert; auch haben diese hier eine schöne Kirche. Ich erinnere mich noch mit Vergnügen des Eifers, mit welchem die guten Katholiken sich die Gebete angelegen seyn ließen, die ich für Se. päpstl. Heiligkeit angeordnet hatte, so wie des nicht minder frommen Sinnes, mit dem sie den apostol. Segen empfingen. Es gibt in dieser Stadt einen melchitisch-griechischen Bischof. Was die Maroniten betrifft, so gibt es deren hier nur ungefähr achttig, und sie besitzen eine kleine Kirche, die sich aber in einem Zustande gänzlicher Verarmung und Hilflosigkeit befindet. Zwei Behältnisse von einigen Quadratfuß Flächenraum, in deren Hintergrunde sich ein Altar ohne Verzierung und ohne Leinenzeug zum Umwechseln befindet, zwei hölzerne Leuchter, ein zerbrochenes Kreuz, anstatt der Kännchen zwei schlechte irdene Gefäße, die Wände der Kirche von Rauch geschwärzt und voll von Rissen, dieß ist das Bild, welches die arme Kirche der Maroniten in unserer Erinnerung zurückgelassen hat. Man kann sich vorstellen, wie sehr dieser Anblick unser Herz betrüben mußte, und wie sehr wir uns beeilten, den dringendsten Bedürfnissen abzuhelfen. Wir gaben allerdings alles, was wir geben konnten, und fügten das Versprechen hinzu, noch mehr zu thun ... Wir rechnen auf die Forschung, welche unsere Versprechungen lösen wird.“</p>
         <p>(Fortsetzung folgt.)<lb/><hi rend="normalweight">|Sp. 1506|</hi></p>
         </div>
         <div type="kn">
         <head>
             Kirchliche Nachrichten</head>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Afrika.</p>
         <p rend="UKZ 5 11 kursiv mitte">Abyssinien.</p>
         <p>Wir freuen uns, hier die Nachricht geben zu können, daß nach so eben erhaltenen Briefen aus <hi rend="italic">Adowa</hi> vom 7. März 1837, Missionär Carl <hi rend="italic">Blumhardt</hi>, nach einer beschwerlichen Reise glücklich daselbst angekommen ist, und die lieben Geschwister <hi rend="italic">Isenberg</hi> wohl angetroffen hat. Der gegenwärtig herrschende Fürst <hi rend="italic">Oubie</hi>, dem Br. <hi rend="italic">Blumhardt</hi> ein paar Tagreisen von Adowa begegnete, nahm ihn freundlich auf.</p>
         <p>Br. <hi rend="italic">Blumhardt</hi> schließt seinen Bericht mit der Bemerkung: „Sie sehen aus diesem Tagebuch, daß ich manche Schwierigkeiten zu bestehen hatte, aber die Gnade des Herrn half überall durch; an Seiner Hand läßt sich's leicht ziehen, auch wenn die Last oft schwer scheint; <hi rend="italic">denn Er ist treu</hi>, und hält sein Verheißungswort daß Er die Lasten tragen hilft, die Er auflegt.“ </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Der evangel. Heidenbote)</p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Böhmen.</p>
         <p>* <hi rend="italic">Prag</hi>, 26. Okt. (Schluß.) Ferner fällt dem Rezensenten der Aschaffenb. K.-K. auf, <hi rend="italic">daß der Bischof Bezugs der Pflichten gegen sich selbst nur seinem Gewissen, Beichtvater und Gott verantwortlich bleibt</hi>. — An dieser Behauptung hat bisher Niemand gezweifelt, und es wird um so weniger einem vernünftigen Manne beigefallen seyn, zu vermuthen, daß im 19. Jahrhunderte der Bischof nebst jenem forum internum auch vor ein forum externum, nämlich das eines Schreibers gezogen werden dürfte, hinsichtlich der Pflichten gegen sich selbst Rechenschaft zu legen. Denn wer wird den Bischof zur Rechenschaft ziehen, weil er schöne Einrichtung hat, nicht frugal lebt, einem Laien seinen Sitz überläßt, und dadurch seiner Würde etwas vergibt? etc.</p>
         <p>Die übrigen noch angeführten Punkte sind meistens von der Art, daß sie sich auf ein eigens erlassenes <hi rend="italic">Hofdekret</hi> fußen, wie z. B., daß zur Verhängung der Exkommunikation das placetum regium erwirkt werden muß; daß der samstägige Gottesdienst erlaubt werden kann, wenn man ihn verlangt etc…</p>
         <p>Da der Rezensent auch diese unter jenen Punkten anführt, so greift er nicht allein den hochverdienten Herrn Professor, sondern durch ihn als Organ die Regierung, das Gesetz, die Lehranstalt mit seiner Lästerzunge an.</p>
         <p>Er schließt: <hi rend="italic">Dieß führen wir deßhalb an, um zu zeigen, was über diesen Gegenstand in Böhmen gelehrt wird</hi>. — Wir sind der Meynung, daß, was im Kaiserthum Oesterreich überhaupt hierüber gelehrt wird, auch in Böhmen vorgetragen wird, und vorgetragen werden muß, da alle Herrn Professoren in dieser Hinsicht nur Organe eines und desselben Körpers, nämlich der Gesetzgebung sind.</p>
         <p>Weiter folgt: <hi rend="italic">Der Eine sagt, daß die Kirche nirgends eingeengt werden kann, der Andere, daß der Bischof sich in seiner Kathedrale kaum bewegen darf etc…</hi> Auream tenere mediocritatem lehrt der römsche Dichter. Möge diese Worte der Rezensent beherzigen, auf daß er fernerhin aufhöre von einem Extrem auf das andere zu springen. Um- und vorsichtig schlug unser hochverehrter Herr Professor den Mittelweg ein, und lehrte uns einen Unterschied zwischen der allgemeinen und Partikularkirche zu machen, welche letztere als eine im Staate bestehende Gesellschaft, als ein moralischer Bürger immerhin dem Staate untergeordnet bleibt.</p>
         <p>Der gute Mann <hi rend="italic">bedauert</hi> ferner die Rechtshörer, und mühet sich umsonst ab, Jemanden aufzufinden, der ihre <hi rend="italic">verwirrten</hi> Köpfe zurecht setzen könnte! —</p>
         <p>Dank dem Unbekannten! — Wir bedürfen keiner Hilfe der Art, und um so weniger seiner; denn was wir unter der Anleitung des vielfach um uns und unsere Vorgänger verdienten Herrn Professors in der kurzen Zeit des akademischen Jahrs ge- |Sp. 1507| lernt haben, haben wir so aufgefaßt, daß wir kaum je Gefahr laufen werden, sinnlose Gedanken über das kanonische Recht den öffentlichen Blättern einzureihen.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Literatur bleibt bei den Vorlesungen weg</hi>: Wohl wahr, daß unser einsichtsvoller Herr Professor in seinen Vorlesungen nicht alle 392 Werke, die in seinen gedruckten Werken der Rezensent lesen kann, anzuführen, sondern bloß darauf hinzuweisen pflegt; — allein würde nicht jeder Denkende eine solche einschläfernde Nomenklatur für zweckwidrig halten müssen, da wegen Kürze der Zeit manches Gehaltvollere theils nur berührt, theils ganz wegbleiben muß? Kann nun Jemand behaupten, daß unser Lehrer uns anleite, un in verba magistri juremus, da 392 Werke einem Jeden zu Gebote stehen?</p>
         <p>Wenn wir Übrigens nach dem Grundsatz: „Prüfet Alles, und behaltet das Beste“ dennoch zu den wohl durchdachten Ansichten unseres hochverehrten Herrn Professors zurückkehren, und diesen treu anhängen; so ist es wieder ein Beweis, wie wenig er jene öffentliche Verleumdung verdiene, und wie mutalo nomine der Rezensent in die Schandgrube falle, die er diesem in jeder Hinsicht ausgezeichneten Manne gegraben.</p>
         <p>Endlich soll der Herr Professor seine Hefte der <hi rend="italic">Hofschul</hi>-Kommission (die es in Oesterreich gar nicht gibt; welch' ein Statistiker!) vorgelegt haben; und diese sollen mit Mißbilligung vieler Wesen zurückgeschickt worden seyn. — Hierüber wissen wir aus sichern Quellen (wenigstens sind sie sicherer, als die des Rezensenten hierüber) nur das zu sagen, daß der Herr Professor als ordentlicher Theilnehmer an vielen Zeitschriften zu beschäftigt ist, als daß er so viel Zeit gewinnen, und es ihm seine körperliche Constitution gestatten würde, an ein Werk Hand anzulegen, das so viel Um- und Vorsicht erfordert, um allen den Forderungen zu entsprechen, die man heutzutage an ein Schulbuch zu machen gewohnt ist. — Gewiß ist es, daß wir derlei Hefte nie bei ihm gesehen, indem er bei seinen Vorlesungen derselben nicht benöthiget, um etwa (wie es vielleicht der Rezensent zu sehen gewohnt war) den Gegenstand monotonisch herabzulesen, und dabei nur automatische Bewegungen zu machen. Was einmal in succum et sanguinem überging, dazu bedarf man nicht erst eigener Hefte, um sagen zu können: Omnia mea mecum porto!</p>
         <p>Zuletzt wird uns der Rezensent erlauben, noch hinzuzufügen, daß, gleichwie in unserer Weit in einer Abhandlung bewiesen wurde, daß der griechische Dichter <hi rend="italic">Aristophanes</hi> alles das Unfläthige, dessen ihn das christliche Zeitalter zeihet, in seinen Dichtungen aufnehmen mußte, um doch ein Publikum zu finden: eben so wir zu behaupten wagen, daß er in der Aschaffenburger „Katholischen Kirchenzeitung“ seine hohlköpfige Kunstkennerschaft auskramen mußte, um seinem von gespenstisch durch einander gekreuzten Ideen erhitzten Schädel so schnell als möglich Luft zu machen. — Gott möge ihm den gesunden Verstand bald wieder schenken!! —</p>
         <p>Dieß in der möglichsten Kürze</p>
         <p>dankbare Hörer des kanonischen Rechts.“</p>
         <p>So gaben ihm seine Zuhörer Genugthuung. Der Concipient hatte dazu nicht die Zeit von 24 Stunden! Sapiente sat est.</p>
         <p>Die Redaktion der Aschaffenb. „Katholischen Kirchenzeitung“ wurde aufgefordert, den Namen des Einsenders, der in jener Kritik eines <hi rend="italic">Landesverraths</hi> und mehrfacher <hi rend="italic">Verleumdung</hi> sich schuldig gemacht hat, anzugeben; sie verweigert es. Das Urtheil hierüber bleibe dem Leser vorbehalten.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Kreuzberg</hi>. S. M. der König von Preußen haben mittelst Cabinetsordre vom 8. März d. J. zum Baue eines evangelischen Bethauses in <hi rend="italic">Kreuzberg</hi> bei Deutschbrod im Königreiche Böhmen eine evangelische Kirchencollecte zu bewilligen geruht. Wieder ein Beleg, daß der allgeliebte König <hi rend="italic">nicht bloß</hi> ein Schirmherr der evangelischen Landeskirche ist, sondern seine Fürsorge auch auf die Evangelischen anderer Länder erstreckt. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(A. K.-Z.)</p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Deutschland.</p>
         <p rend="UKZ 5 11 kursiv mitte">Preußen.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Köln</hi>, den 21. Nov. Gestern Abend bald nach 6 Uhr verbreitete sich in hiesiger Stadt das Gerücht, daß einige Posten in der Nähe der Gereon-Straße militärisch besetzt seyen. |Sp. 1508| Bald darauf erfuhr man, daß der Herr <hi rend="italic">Erzbischof</hi>, Freiherr <hi rend="italic">Droste zu Bischering</hi>, in Folge einer, ihm durch den königlichen Ober-Präsidenten der Rheinprovinz, in Begleitung des königl. Regierungs-Präsidenten, des Oberbürgermeisters unserer Sicht und des Justiziarius des Regierungs-Collegii gemachten Eröffnung, <hi rend="italic">plötzlich abgereis't</hi> sey.</p>
         <p>Heute haben wir eine nähere Aufklärung über diesen Vorfall durch folgende Bekanntmachung der hohen k. Ministerien erhalten, welche sich jetzt an allen öffentlichen Plätzen der Stadt angeschlagen findet:</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Publikandum</hi>.</p>
         <p>Der Erzbischof von <hi rend="italic">Köln, Clemens August</hi>, Freiherr <hi rend="italic">Droste zu Bischering</hi>, hat bald nach dem Antritte seiner Würde die mit derselben verbundene amtliche Wirksamkeit auf eine Weise auszuüben gesucht, welche, ganz unverträglich mit den Grundgesetzen der Monarchie, von keinem andern Bischof derselben in Anspruch genommen wird, auch in keinem andern deutschen Lande zugelassen ist.</p>
         <p>Seine Majestät der König durfte ein solches Benehmen um so weniger erwarten, als Allerhöchstdieselben in den Rheinlanden die Herstellung der daselbst während der Fremdherrschaft in tiefen Verfall gerathenen katholischen Kirche Sich mit besonderer Sorgfalt haben angelegen seyn lassen. Die Wiederherstellung der Kirchengewalt durch eine von allen Angehörigen der katholischen Kirche dankbar aufgenommene Uebereinkunft mit dem Papste, die treue und gewissenhafte Ausführung derselben von Seiten der Staatsbehörde, die großen Anstalten für die Bildung und Erziehung der katholischen Bevölkerung und Geistlichkeit, das förderliche Zusammenwirken der Staats- und kirchlichen Behörden mußten den Erzbischof auf das Eindringlichste an seine Pflicht erinnern, daß er auch seinerseits nichts verabsäumen dürft, um die freundlichen Verhältnisse, welche sich während des Laufes der letztern Jahrzehnte zwischen der Staats- und katholischen Kirchen-Gewalt gebildet hatten, und die er bei dem Antritte seiner Würde vorfand, in ihrer gedeihlichen Entwicklung zu erhalten. Statt diese gerechte Erwartung zu erfüllen, welche er durch eine seiner Wahl vorausgegangene schriftliche Versicherung zu einem vollen Vertrauen befestigt hatte, setzte er sich mit Willkühr über die Landesgesetze hinweg, verkannte das königliche Ansehen, und brachte verwirrende Störung in geordnete Verhältnisse.</p>
         <p>Da die zunächst auf Anordnung der höchsten Staatsbehörden angewandten und sodann auf unmittelbaren Allerhöchsten Befehl wiederholten Versuche, den Erzbischof auf gütlichem Wege über die Schranken seiner Amtsbefugnisse zu verständigen, eben so fruchtlos gewesen sind, als die Warnungen über die unvermeidlichen ernstlichen Folgen seines fortgesetzten Widerstrebens gegen die bestehenden Gesetze, derselbe vielmehr erklärt hat, bei der Anwendung der von ihm aufgestellten Grundsätze, wie bisher, so auch ferner beharren zu wollen, zuletzt auch sich nicht gescheuet, selbst Schritte zur Aufregung der Gemüther zu thun; so blieb unter diesen Umständen Seiner Majestät dem Könige, indem Sie Sich aus Rücksicht auf die bestehenden freundschaftlichen Verhältnisse mit dem päpstlichen Stuhle enthalten wollten, der Strenge der Gesetze auf das Verfahren des Erzbischofs Anwendung zu geben, zur Wahrung der Rechte Ihrer Krone, zur Abwendung verderblicher Störungen in dem Gange der Verwaltung eines der wichtigsten Theile der öffentlichen Angelegenheiten, vorzüglich aber zur Aufrechthaltung des Friedens und der Eintracht unter Ihren Unterthanen, für welchen Zweck die göttliche Vorsehung Ihre Bemühungen unausgesetzt gesegnet hat, kein anderes Mittel übrig, als wenigstens der Ausübung der amtlichen Wirksamkeit des genannten Prälaten in aller und jeder Beziehung ein Ziel zu setzen.</p>
         <p>Zu dem Ende haben Allerhöchstdieselben mittelst Ordre vom heutigen Tage anzuordnen geruht, daß der Erzbischof seinen Sprengel verlasse und außerhalb desselben seinen Wohnsitz nehme, das Metropolitankapitel zu Köln aber unter Mittheilung dieser Allerhöchsten Verfügung aufgefordert werde, nach den canonischen Vorschriften diejenigen Maßregeln ein- |Sp. 1509| zuleiten und zu treffen, welche zur Aufrechthaltung des unentbehrlichen Geschäftsganges erforderlich und dem Zustande der eingetretenen Hemmung des erzbischöflichen Amtes angemessen sind, auch über diesen Vorgang an den päpstlichen Stuhl, welcher von dem Gange der Ereignisse in vollständiger Kenntniß erhalten worden ist, mit den ihm geeignet scheinenden Anträgen zur weiteren Veranlassung unmittelbar zu berichten.</p>
         <p>Bei der Veröffentlichung dieses Publikandi ist jener Allerhöchste Befehl bereits vollzogen, und erwarten Seine Majestät um so mehr die Zustimmung aller Wohlgesinnten und das Unterbleiben jedes Versuchs, sich den Allerhöchsten Befehlen entgegenzusetzen, als die bisherigen Erfahrungen des guten Sinnes, Gehorsams und Vertrauens zu der beruhigenden Hoffnung berechtigen, daß diese Maßregel, zu welcher Seine Majestät nur durch das Benehmen des Erzbischofs gezwungen worden sind, in ihrem wahren Lichte von allen Unterthanen werde erkannt und durch nichts werde gestört werden, was als Auflehnung gegen die Allerhöchsten Befehle und Verletzung der Pflichten treuer Unterthanen würde angesehen und gerügt werden müssen.</p>
         <p>Gleichzeitig haben Seine Maj. der König mittelst der obgedachten Kabinets-Ordre zu bestimmen geruht:</p>
         <p>1) Bis zur Herstellung einer geregelten kirchlichen Verwaltung, welche die königliche Regierung sich mit aller Sorgfalt angelegen lassen seyn wird, sobald als möglich, unter Benehmen mit dem päpstlichen Stuhle, herbeizuführen, haben die katholischen Unterthanen, und alle, die es angehet, in geistlichen und anderen, zu jener Verwaltung gehörigen Angelegenheiten sich nach der zu erwartenden Bekanntmachung des Kapitels zu richten.</p>
         <p>2) Jeder Geschäftsverkehr mit dem Erzbischofe Clemens August, Freiherrn Droste zu Vischering, wird den Staats- und kirchlichen Behörden, den Decanen, Pfarrern, und überhaupt allen Geistlichen und Laien, ohne Unterschied des Standes, ernstlich untersagt.</p>
         <p>3) Sollte der Erzbischof, der ihm deßhalb gemachten Eröffnung entgegen, amtliche Handlungen vornehmen, oder Verfügungen und Entscheidungen ausgehen lassen, so sind diese, abgesehen von den ein solches Verfahren sonst treffenden Folgen, als nicht geschehen und völlig wirkungslos zu betrachten.</p>
         <p>4) Derjenige, welcher dem Verbote des Geschäftsverkehrs mit dem Erzbischof zuwiderhandelt (2), soll, in so fern auf seinen durch Übertretung des Verbots bewiesenen Ungehorsam gegen die Befehle der höchsten Gewalt nach den bestehenden Gesetzen, mit Rücksicht auf die Umstände des besonderen Falles, nicht eine härtere Strafe in Anwendung zu bringen ist, mit einer Geldbuße bis 50 Rthlr. oder einer Gefängnißstrafe bis auf 6 Wochen belegt werden.</p>
         <p>Mit der Ausführung der Allerhöchsten Ordre beauftragt, machen wir den Inhalt derselben hierdurch zur Nachricht und Achtung öffentlich bekannt.</p>
         <p>Berlin, den 15. November 1837.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Die Minister </hi>der geistlichen der Justiz des Innern und Angelegenheiten, der Polizei,</p>
         <p>gez.) v. Altenstein. (gez.) v. Kamptz. (gez.) v. Rochow.</p>
         <p>Auf zuverlässigem Wege ist uns die nachstehende Verfügung des hohen königl. Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten, vom 15. d. M., an das hiesige Metropolitan-Dom-Kapitel, so wie auch die Nachricht zugegangen, daß solches in Folge derselben bereits die vorläufige Verwaltung der Erzdiöcese übernommen, und beschlossen hat, innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Tagen zur Wahl eines Kapitels-Verwesers zu schreiten:</p>
         <p>„Dem Hochwürdigen Metropolitan-Kapitel sind die Vorgänge nicht fremd geblieben, durch welche der Herr Erzbischof Freiherr Clemens August <hi rend="italic">Droste zu Vischering</hi> der königl. Regierung in immer steigendem Maße Anlaß zur Unzufriedenheit und zu ernsten Mahnungen gegeben hat. Es kann dem Kapitel nicht entgangen seyn, daß die von dem gemäßigten |Sp. 1510| Benehmen und gesetzlichen Verfahren aller übrigen katholischen Landes - Bischöfe so sehr abstechende Rücksichtslosigkeit jenes Prälaten gegen die bestehenden Gesetze und Verordnungen, seine Nichtachtung aller vorgeschriebenen und rechtlich bestehenden Formen und Einrichtungen, seine Eingriffe in die landesherrlichen Rechte, und sein schrankenloses Einschreiten gegen Personen, welche die allgemeine Gerechtigkeit nicht erlaubte, seiner Willkühr zu überlassen, mit unabweisbarer Nothwendigkeit die Krise herbeiführen mußten, welche nur die ausharrende Geduld und große Langmuth einer milden Regierung fast bis zur Auflösung aller Ordnung im Lande, ja bis zur Gefährdung der öffentlichen Ruhe hat hinausschieben können. Indem ich mir vorbehalte, diese beschwerenden Umstände mit ihren Belegen unverzüglich Einem Hochwürdigen Metropolitan-Kapitel vollständig vorzulegen, will ich hier nur kurz an die erheblichsten Punkte erinnern, die dabei zur Sprache kommen.</p>
         <p>Bekannt und urkundlich festgestellt ist <hi rend="italic">zuvörderst</hi> das einseitige und alle Form, wie schon die Natur der Sache und die allgemeine Gerechtigkeit sie vorschreibt, entbehrende Einschreiten des Herrn Erzbischofs gegen jene Professoren der Bonner Universität, welche ihm als Schüler und Freunde des verstorbenen <hi rend="italic">Hermes</hi> mißfällig und verdächtig waren. Niemals ist es der Regierung in den Sinn gekommen, weder die Hermesische Lehre in Schutz zu nehmen, noch überhaupt sich in jene Angelegenheit einzumischen, so weit sie eine reine Lehrfrage ist. So wie sie davon schon früher durch die Berufung eines ausgezeichneten Lehrers, welcher jener Schule durchaus fremd war, einen offenkundigen Beweis gegeben; so hat sie auch diesen Grundsatz, den sie nie verlassen wird, seit dem Erscheinen des päpstlichen Verbotes der Hermesischen Schriften aufs unzweideutigste bethätigt. Ungeachtet das päpstliche Breve vom 26. Sept. 1835 ohne alles Vorwissen der Regierung ergangen und derselben nicht offiziell mitgetheilt war, daher auch von ihr offiziell nur ignorirt werden konnte; so ist nichts desto weniger vom Anfange an von ihr dafür gesorgt, daß die verbotenen Hermesischen Schriften auf der Universität beseitigt würden. In diesem Sinne sind die ernstlichsten Verfügungen an die Professoren ergangen, auch von denselben, so weit der Regierung bekannt ist, gebührend beachtet worden. Allein dieses hat den Herrn Erzbischof nicht zu befriedigen vermocht. Trotz der freundlichen Aufforderung, die ihm deßhalb zuging, ist er nicht einmal zu bewegen gewesen, jene Professoren vor sich zu lassen und ihnen zu erlauben, sich vor ihm durch mündliche Verantwortung, ja selbst Vorlegung ihrer Hefte zu rechtfertigen, oder seine Belehrung darüber zu empfangen. Eben so hartnäckig und eigensinnig wies er in der damals, um die Störung des akademischen Unterrichts zu verhindern, mit ihm gehaltenen amtlichen Besprechung, das, nach jener Weigerung um so billigere Verlangen zurück, ihnen anderweitig bekannt zu machen, was er an ihrer Lehre zu tadeln finde oder gebessert zusehen wünsche. Ja, er verwarf selbst den Vorschlag, sich nach der ihm zustehenden Befugniß durch Beaufsichtigung der Vorlesungen den Besitz von Thatsachen zu verschaffen, auf welche hin er der Regierung seine Beschwerde einreichen und die Entfernung jener Lehrer verlangen konnte. Vielmehr ist bekannt, wie er mit Nichtachtung aller vorgeschriebenen Formen und ohne Anführung irgend eines sachlichen Grundes selbst eingeschritten ist und eigenmächtig das Verbot der akademischen Vorlesungen verhängt hat. Die Wege, die er eingeschlagen, um jenem Verbote Oeffentlichkeit und Geltung zu verschaffen, sein Rundschreiben an die Beichtväter zu Bonn, der Gebrauch oder vielmehr Mißbrauch, dem Beichtstuhl und Kanzel ausgesetzt waren, und die verderblichen Folgen dieser Vorgänge sind so offenkundig geworden, daß sie hier nur angedeutet werden dürfen, die Auflösung der Zucht, die Herabwürdigung der Lehren, die Verspottung der Anordnungen der Obrigkeit, die Verödung des Convictoriums, die Störung des akademischen Unterrichts für so viele zum Dienste der Kirche heranreifende Jünglinge, — das sind Folgen, die vor Aller Augen liegen. Allein die weitere Folge der Zulassung einer solchen Handlungsweise wurde so unvermeidlich die Zerstörung aller Universitätbildung und die Verdrängung aller wissenschaftliche Studien seyn, daß man |Sp. 1511| kaum zweifeln darf, es sey mit jenem Mitfahren von dem Erzbischofe hauptsächlich der Umsturz der deutschen Universitätsbildung, so weit an ihm lag, bezweckt worden. Es ist nur daraus zu erklären, weshalb der Herr Erzbischof den durch eine Uebereinkunft zwischen seinem Amtsvorfahr und der Regierung geordneten, der erzbischöfiichen Gewalt und geistlichen Aussicht jede billige Garantie gewährenden Geschäftsgang hinsichtlich jenes Convictoriums gänzlich unbeachtet ließ und den Inspector desselben aufs härteste behandelte, weil er in den Schranken jener Ordnung geblieben war. Eben so kann es kaum anders, denn als eine Fortssetzung desselben Verfahrens und eine Verfolgung desselben Planes betrachtet werden, wenn der Herr Erzbischof seitdem die von seinem Amtsvorfahr, in Einverständnisse mit der Regierung begründete, durch zehnjährige Erfahrung bewährte Einrichtung des erzbischöflichen Priester - Seminars umgestaltet hat, ohne dem königlichen Unterrichts-Ministerio auch nur die geringste Kenntniß davon zu geben. Und doch kann Niemand in Abrede stellen, daß, abgesehen von dem eben erwähnten Umstande, der Staat dabei betheiligt sey, wenn die Zeit des vorgeschriebenen Aufenthalts im Seminar von einem Jahre auf zwei verlängert werde. Es ist hiernach nicht zu verwundern, wenn er in den letzten Tagen, nach den der Regierung zugekommenen Berichten, sämmtliche Lehrer des Seminars außer Thätigkeit gesetzt hat, ohne daß er mir davon im Geringsten Anzeige gemacht hätte.</p>
         <p>Eine nicht geringere Bechwerde hat der Herr Erzbischof <hi rend="italic">zweitens</hi> dadurch begründet, daß er sich über die Vorschrift der Gesetze, nach welcher päpstliche Bullen und Breven eben wie neue bischöfliche Verordnungen, nur mit Vorwissen und Genehmigung der Regierung vollziehbar sind und im Lande verbindliche Kraft erlangen, ganz rücksichtslos hinausgesetzt hat. In seinem oben erwähnten Rundschreiben an die Beichtväter zu Bonn sagt er mit klaren Worten: daß Breven dogmatischen Inhalts der Staatsgenehmigung gar nicht bedürfen, und daß deren zu Rom vollzogene Publikation hinreiche, um ihnen überall verbindliches Ansehen zu verschaffen. Diese Behauptung widerspricht schnurstracks den Gesetzen der Monarchie, dem Staatsrechte und der Praxis aller deutschen Länder; einem Rechte und einer Praxis, die nicht nur zur Sicherung der Staatsgewalt und zur Aufrechthaltung des allgemeinen Friedens, sondern auch zur Vermeidung schwerer Irrungen und Störungen innerhalb der katholischen Kirche des Landes heilsam und um so nothwendiger sind, als selbst Entscheidungen über die Lehre fast immer mit factischen Verhältnissen zusammen hängen, und, gerade um ihnen die geforderte Geltung zu verschaffen, in der Ausführung mit den Landesgesetzen vereinbarlich gemacht werden müssen. Wenn es also in dem Bereiche der königlichen Macht liegt, von dergleichen Entscheidungen, hinsichtlich ihrer verbindlichen Kraft für Unterthanen und Staatsbeamte, Einsicht zu fordern: so ist das Bestehen auf einem solchen Rechte keinesweges eine Einmischung in die Lehre der Kirche, welche darin berührt seyn kann, sondern nur die Aufrechthaltung der Grundbedingungen des Bestehens des Reiches. Es kommt auch im vorliegenden Falle, außer dem oben angedeuteten Mangel offizieller Mittheilung, hinzu, daß kein katholischer Bischof die Monarchie, ja, der Herr Erzbischof selbst nicht, sich an die Regierung, Behufs jener Publikation gewandt, und daß diese, so viel bekannt geworden, auch in andern deutschen Ländern nicht stattgefunden hat.</p>
         <p>Ganz von derselben Art und Tendenz ist <hi rend="italic">drittens</hi> die in den öffentlichen Blättern vielbesprochene Aufstellung von achtzehn Sätzen, welche den Priestern, die als Beichtväter zugelassen werden wollen, und andern Geistlichen der erzbischöflichen Diöcese <hi rend="italic">Köln</hi> als Bedingung ihrer Wirksamkeit zur Unterschrift von ihm vorgelegt werden sollten und wirklich vorgelegt worden sind. Die Aufstellung einer solchen neuen Bedingung ist offenbar eine neue Verordnung, welche als solche der landesherrlichen Genehmigung bedarf. Sie greift ferner durch die bedingende Kraft, welche der Unterschrift beigelegt wird, tief in die Rechte Einzelner ein, und bedarf deshalb einer besonderen Beachtung. Endlich aber enthält der achtzehnte Artikel jener Thesen, wodurch auch in |Sp. 1512| Sachen der Disciplin jeder Recurs gegen Mißbrauch der erzbischöflichen Gewalt an den Landesherrn unbedingt ausgeschlossen wird, einen unmittelbaren Eingriff in das landesherrliche Recht, wie es in allen deutschen Landen und faßt allen christlichen Staaten Europa's seit Jahrhunderten besteht. Eine so bedeutende, so bedenkliche, so gesetzwidrige Anordnung ward aber von dem Herrn Erzbischof vorgenommen, ohne daß er der Regierung auch nur eine Anzeige zu machen, für gut befunden hätte.</p>
         <p>Nicht minder gesetzwidrig und mit noch beschwerenderen Umständen verbunden ist endlich <hi rend="italic">viertens</hi> das Verfahren des Herrn Erzbischofs hinsichtlich der gemischten Ehen gewesen; und es muß dieses Umstandes schon hierum so ausführlicher Erwähnung geschehen, als der Herr Erzbischof sich nicht gescheut hat, diesen Gegenstand mit Verschweigung der wahren Sachlage als den eigentlichen Grund des ihm angedrohten Verfahrens der Regierung hervorzuheben, und dadurch die Gemüther aufzuregen; ein Benehmen, das um so schwererer Verantwortlichkeit unterliegt, als darin schon an sich ein großer Mißbrauch der königl. Gnade enthalten ist. Es war nur Wirkung dieser, von ihm als Schwäche ausgelegten Gnade und Nachsicht, daß nach der Abweisung der freundlichsten und zugleich ernstesten mündlichen Vorstellungen, die ihm im Namen Sr. Maj. des Königs selbst gemacht wurden, ihm nochmals eine schriftliche Abmahnung zugefertigt ward. Die Huld des mildesten Monarchen wollte ihm noch eine Frist geben, sich zu bedenken; sie wollte ihm den Ausweg offen lassen, durch freiwillige Einstellung seiner Amtshätigkeit allem Einschreiten wegen des Vergangenen zuvor zu kommen, oder auch sich Zeit zu erbitten, um bei dem Oberhaupte seiner Kirche Belehrung zu suchen, was ihm unbedenklich gewährt worden wäre, wenn er es verlangt hätte. In undankbarer Verkennung dieser landesväterlichen Milde hat er dagegen, nach Empfang dieses Erlasses, einen Religionshaß zu erregen gesucht, dessen Folgen er, bei der Aufregung der Gegenwart, gar nicht berechnen konnte. Mit welcher Entstellung der Wahrheit er dabei zu Werke gegangen, davon können urkundliche Thatsachen das unwiderleglichste Zeugniß ablegen. Hier genügt es, zu sagen, daß er vor der Wahl in meinem Auftrage gefragt wurde, ob er die zur Ausführung des päpstlichen Breve vom 25. März 1830 hinsichtlich der gemischten Ehen von dem Erzbischofe von Köln, Grafen <hi rend="italic">Spiegel</hi> zum <hi rend="italic">Desenberg</hi>, vorgeschlagene, von des Königs Majestät genehmigte Einigung vom 19. Juni 1834, welcher auf Besprechung mit jenem Prälaten die Bischöfe von <hi rend="italic">Paderborn Münster</hi> und <hi rend="italic">Trier</hi> beigetreten waren, annehmen und ausführen wolle. Es wurde ihm gesagt, daß es von dieser Erklärung abhängen werde, ob Seine Majestät Sich bewogen fühlen könnten, seine Wahl zuzulassen. Hierauf nun hat der Herr Erzbischof folgende schriftliche Erklärung von sich gegeben: „daß er sich wohl hüten werde, jene, gemäß dem „Breve vom Papste<hi rend="italic"> Pius</hi> dem VIII. darüber getroffene ,und in den benannten vier Sprengeln zur Vollziehung „gekommene Vereinbarung <hi rend="italic">nicht</hi> aufrecht zu halten, „oder gar, wenn solches thunlich wäre, anzugreifen oder „umzustoßen, und daß er dieselbe nach dem Geiste der „Liebe, der Friedfertigkeit anwenden werde.“ Diese Erklärung wurde von mir Sr. Majestät dem Könige vorgelegt, und von Allerhöchstdenselben auf Treue und Glauben angenommen. Ein unter solchen Umständen gegebenes Versprechen hat der Erzbischof nun nicht gehalten, ein mit solchem Vertrauen vom Landesherrn angenommenes Wort hat er gebrochen. Ob ein solches Benehmen dadurch könne entschuldigt werden, daß er die Convention damals nicht gekannt, oder gar, daß er damit nicht die auf jene Einigung gegründete und darin als integrirender Theil anführte Instruktion an das Generalvikariat zu halten versprochen habe, — und beide nichtige Einwände hat der Erzbischof, leider! sich nicht gescheut, vorzubringen, — das zu entscheiden, kann hier dem allgemeinen menschlichen Gefühle, das kann dem Gewissen einer christlichen Bevölkerung ruhig überlassen werden. Fand er sich wirklich in dem Falle, daß er jenes Versprechen abgelegt hatte, ohne die Aktenstücke, auf die es sich bezog, zu kennen, und fühlte er sich dadurch im Gewissen gedrückt, so konnte er um |Sp. 1513| Erläuterungen über bedenkliche Punkte bitten, wie sie ihm wirklich in jenen Besprechungen im verflossenen Monat September zur befriedigenden Lösung aller von ihm vorgebrachten Bedenklichkeiten von freien Stücken gegeben worden, oder er mußte eine Würde niederlegen, der er ohne Verletzung seines Gewissens nicht vorstehen zu dürfen glaubte. Allein von dem Allen hat er gerade das Gegentheil gethan. Nicht zufrieden damit, jenes Versprechen nicht zu halten, hat er vielmehr die Regierung in dem Glauben bestärkt, daß er dasselbe als bindend anerkenne, während er im Stillen die bei ihm um Rath und Entscheidung einkommenden Pfarrer nicht allein gegen die von ihm angenommene Instruktion, sondern auch gegen die Landesgesetze beschied, deren Conflikt mit der strengeren Disciplin eines Theiles des jetzigen Erzstifts durch weise Milderung zu heben, der offenbare Zweck der päpstlichen Verfügungen war. Es war nach der Publikation jenes Breve niemals, weder an ihn, noch an einen der übrigen Bischöfe, das Ansinnen gestellt, zuzulassen, daß die Trauung gemischter Ehen ohne Unterschied und ohne Prüfung solle zugestanden werden: vielmehr war die Entscheidung in jedem einzelnen Falle der geistlichen Behörde, jedoch mit der Bedingung überlassen, daß die Zulassung nicht von dem Abgeben eines förmlichen Versprechens über die Kindererziehung Seitens der Verlobten abhängig gemacht würde, weil die Gesetze dieses nicht gestatteten. Das Breve selbst fordert jenes Versprechen (sponsio) nicht, sondern schreibt Ermahnungen, und daraus hervorgehende moralische Garantieen (cautiones) vor, deren Erwägung im einzelnen Falle dem Pfarrer oder dem bischöflichen General-Vicariate anheim fällt. So war es in dem Erzstifte bis zum Antritte der Amtsführung des Hrn. Erzbischofs im Sommer 1835, so wird es noch jetzt in den 3 benachbarten Sprengeln gehalten.</p>
         <p>Der Herr Erzbischof hat also gegen sein Wort und seine Pflicht, gegen die bestehenden Gesetze und Anordnungen gehandelt, und über seine Versuche, dieselben zu untergraben und umzustürzen, die Regierung nicht allein im Dunkeln gehalten, sondern vielmehr sie im entgegengesetzten Glauben bestärkt.</p>
         <p>Alles dieses steht durch Belege fest, die nur aus höheren Rücksichten jetzt nicht zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden.</p>
         <p>Wenn solche große und schwere Thatsachen, nach freventlicher Zurückweisung aller Abmahnung und nach wiederholter schriftlicher Erklärung des Erzbischofes, daß er bei seinem Verfahren beharren wolle, schon an sich die Einschreitung der landesherrlichen Macht gebieterisch hervorriefen; so durfte es auch nicht unbeachtet bleiben, daß diese ganze Handlungsweise des Erzbischofs, nach unverkennbaren Spuren, mit dem feindseligen Einflusse zweier revolutionären Parteien zusammen hänge, welche die Gemüther aufzuregen, die Gewissen zu verwirren suchen, um ihre zerstörenden und weitgreifenden Pläne durchzusetzen.</p>
         <p>So haben sich denn endlich bei der Unverträglichkeit eines solchen Zustandes, und bei den immer ernster und Drohender werdenden Folgen desselben Se. k. M., zu Ihrem großen Bedauern, genöthigt gesehen, wenigstens so weit mit der Ihnen von Gott verliehenen landesherrlichen Macht einzuschreiten, daß dem Nebel abgeholfen, und der Erzbischof in die Unmöglichkeit versetzt werde, sein Amt zum Verderben des Staates zu gebrauchen.</p>
         <p>Demgemäß haben des Königs Majestät in Folge Allerhöchster Kabinetsordre vom heutigen Tage den Herrn Erzbischof bedeuten lassen: daß Allerhöchstdieselben von nun an die ferner Verwaltung seines erzbischöflichen Amtes in Ihrem Reiche nicht gestatten. Der Prälat ist angewiesen worden, sich aller dahin einschlagenden amtlichen Handlungen zu enthalten, die erzbischöfliche Wohnung und den Sprengel sofort zu verlassen, und in seiner Heimath die weitern Bestimmungen Seiner Majestät abzuwarten. Sollte derselbe ungeachtet dieses Allerhöchsten Verbots in der Ausübung seines Amtes fortfahren, so sind dessen Handlungen als ungeschehen zu betrachten, und es soll ihnen keine Folge oder Wirkung beigelegt werden.</p>
         <p>Das hochwürdige Dom-Kapitel wird von diesem Vorgange hierdurch in Kenntniß gesetzt, um bei der nunmehr |Sp. 1514| eingetretenen Hinderung des erzbischöflichen Stuhles diejenigen canonischen Verfügungen zu treffen, die dem Falle einer sedes impedita angemessen und geeignet sind, sowohl die innere Verwaltung der Diöcese augenblicklich aufrecht zu erhalten, als auch die Herstellung einer geordneten kirchlichen Regierung auf kanonischem Wege einzuleiten.</p>
         <p>Des Königs Majestät versehen Sich demnach zu der dem Metropolitan - Dom- Kapitel beiwohnenden Weisheit, Kenntniß der Verhältnisse und pflichttreuen Gesinnung, daß dasselbige nicht säumen werde, das hiernach Erforderliche alsbald zu beschließen und in Ausführung zu bringen, an die Dekane und Pfarrer mittelst Umlaufsschreibens die nöthigen Bekanntmachungen zu erlassen, auch dem päpstlichen Stuhle über den ganzen Vorgang Bericht zu erstatten, und dessen Weisheit die fernern canonischen Verfügungen anheim zu stellen.</p>
         <p>Daß königliche Oberpräsidium wird dem Hochwürdigen Dom-Kapitel bei der Vollziehung dieser seiner Obliegenheiten auf Ersuchen den angemessenen Beistand leisten.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Berlin</hi>, den 15. November 1837.</p>
         <p>(gez.) <hi rend="italic">von Altenstein</hi>. An das Hochwürdige Metropolitan-Dom-Kapitel zu Köln.“ </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Kölner Ztg.)</p>
         </div>
         <div type="ta">
         <head>Theologische Akademie.</head>
         
         <div type="tapr">
         <head>Protestantische Abtheilung.</head>
         <p><title>
            <hi rend="bold">* Versuch einer Union der evangelischen 
               Kirche im Dogma des heiligen Abendmahls.</hi></title>
            
         </p>
         <p>
            <hi rend="bold">Von </hi>
            <hi rend="italic bold">F. W. Frey</hi>
            <hi rend="bold">, </hi>
            <hi rend="italic bold">Dekan zu Umstadt</hi>
            <hi rend="bold">.</hi>
         </p>
         <p>(Schluß.)</p>
         <p>Nur <hi rend="italic">Calvin</hi> war die Ursache, daß <hi rend="italic">alle</hi> Symbole der reformirten Kirche die Ausdeutung des h. Abendmahls zu einem bloß unmemonischen Ritus entschieden verwarfen; denn er eröffnete seine Vermittelung mit der Erklärung; „Er sey gern bereit, Alles aufzunehmen, was die wahre und wirkliche Theilnahme (communicatio) an dem Leib und Blut des Herrn auszudrücken vermöge“ und anerkennend, daß <hi rend="italic">Luther</hi> und <hi rend="italic">Zwingli</hi>, im Geiste immer in Einheit, nur durch ihre verschiedene Stellung zur Transsubstantiationslehre zu einseitigen Extremen auseinander getrieben worden seyen, daß aber <hi rend="italic">Luther</hi> viel größer sey, als <hi rend="italic">Zwingli</hi>, ruft er den Lutheranern entgegen: „Laßt uns dem nach Alle mit Einem Munde bekennen, daß wir in Wahrheit der Substanz des Leibes und des Blutes Christi theilhaftig werden, wie dieses geschehe, mögen Andere auseinandersetzen.“ War es doch auch in der That nur die durch den Streit gewaltsam hervorgerufene Auseinandersetzung über das Wie des Zusammenhangs des Leibes Christi im Himmel und des Leibes Christi im Abendmahl, wodurch <hi rend="italic">Luther</hi> und <hi rend="italic">Calvin</hi> im Zwiespalt verharrten. Wenn <hi rend="italic">Luther</hi> behauptet, daß mit jeder Hostie der <hi rend="italic">ganze</hi> Leib Christi <hi rend="italic">jedem</hi> Genießenden ohne Unterschied der Würdigkeit oder Unwürdigkeit in den Mund gegeben, und von ihm leibhaftig aufgenommen werde, ohne daß ihn aber die Zähne zu zerkauen hätten, und wenn er zur Erklärung dieses Wunders dem Leib Christi Ubiquität zuschreibt, jedoch diese wieder so beschränkt, daß die Kraft der göttlichen Natur der menschlichen Natur diese wunderbare zugleichseyende Gegenwart im Himmel und in der Hostie nur für den Akt des Abendmahls, ja nur für den Augenblick seines Genusses<note place="foot" xml:id="ftn3" n="3">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Wollte man die Vereinigung des Leibes Christi mit der Hostie schon an die Einsegnung des Geistlichen knüpfen, so würde der katholischen Folgerung, daß die Hostie an und für sich schon ein Gegenstand der Verehrung seyn müsse, nicht aus dem Wege zu gehen seyn. F.</p>
            </note> mittheilt, so meynt <hi rend="italic">Calvin</hi>, dieses sey eine Absurdität, die sich kein Denkender gefallen lassen könne. Wenn dagegen <hi rend="italic">Calvin</hi> behauptet, der Leib Christi sey und bleibe stets nur im Himmel und doch werde der Gläubige</p>
         <p>*) Wollte man die Vereinigung des Leibes Christi mit der Hostie schon an die Einsegnung des Geistlichen knüpfen“ so würde der katholischen Folgerung, daß die Hostie an und für sich schon ein Gegenstand der Verehrung seyn müsse, nicht aus dem Wege zu gehen seyn. F. |Sp. 1515</p>
         <p>im h. Abendmahl mit der Substanz des wahren Leibes und Blutes Christi geistig genährt, indem seine Seele sich zum Himmel, dem Ort des verklärten Leibes Christi erhebe, so sieht <hi rend="italic">Luther </hi>dann eine Täuscherei und er will von einer solchen Schwarmgeisterei nichts wissen.</p>
         <p>Betrachtete man damals diese Anstände als Kardinalpunkte des Streites, so sollte man doch in unserer Zeit dahin gekommen seyn, diese Punkte überhaupt als Absurditäten zu behandeln, weil es immer eine vergebliche Mühe bleiben muß, das unendliche Gebiet der Idee mit endlichen Verstandeskategorien abmarken zu wollen. Fragte man <hi rend="italic">Luther</hi>, wie es möglich sey, daß der wirkliche Leib in und unter dem Brode ohne sinnliche Verwandlung und ohne sinnlichen Genuß mit dem leiblichen Munde aufgenommen werden könne, so war die Antwort, daß sey supernatural und könne nicht begriffen werden. Fragte man <hi rend="italic">Calvin</hi>, wie es möglich sey, daß der Leib im Himmel bleibe, und daß man dennoch die Substanz des Leibes empfange, so war die Antwort, das sey supernatural und könne nicht begriffen werden. Auf beiden Seiten also gleiche Geheimnisse, auf beiden Seiten also gleiche Wahrheit und gleiche Unwahrheit, weil das wirklich Unbegreifliche ein Nichtoffenbartes, und demnach auch dem Glauben nicht Dargebotenes ist. Jedoch läßt sich nicht verkennen, daß <hi rend="italic">Luther </hi>bei dieser Controverse gegen <hi rend="italic">Calvin</hi> im Nachtheil sich befindet; denn wenn dieser durch die vorausgesetzte Erhebung der Seele zum Himmel doch noch eine Vermittelung des Widerspruchs versucht, so bleibt derselbe bei Luther ganz ungelöst stehen.</p>
         <p>Auch der Vorwurf, welcher dem Gegner wegen Trennung der beiden Naturen in Christo gemacht wird, fällt mit verstärkter Gewalt auf <hi rend="italic">Luther</hi> selbst zurück; denn wenn <hi rend="italic">Luther</hi> lehrt, daß auch die Ungläubigen den wahren Leib Christi empfangen, so trennt er ja entschieden den Leib des Herrn von seinem Geiste, weil die Empfängniß des Geistes <hi rend="italic">zugleich</hi> mit dem Leibe, den Unglauben alsbald aufheben müßte. Wollte man diese Trennung dadurch rechtfertigen, daß der Ungläubige den Leib nur zum Gericht empfange, und eben zum Zweck dieses in der Schrift angedrohten Gerichtes, den Leib Christi empfangen müsse, so würde der Uebelstand nur noch vergrößert werden, man müßte denn annehmen, die weiteren biblischen Lehren, daß der, der nicht glaube, schon gerichtet sey, und daß Jesus nicht gekommen sey, (noch viel weniger in uns eingehen werde) nur zu richten, sondern um selig zu machen, enthielten keine ganz vollgiltige Wahrheit, oder unter dem Gericht des Geistes und dem Gericht des Leibes fände ein Unterschied statt.</p>
         <p>Läßt man darum, <hi rend="italic">Calvin's</hi> weisem Vorschlage gemäß, diese Debatten des endlichen Verstandes, welche bei religiösen Gegenständen und vorgeschrittener Reflexion zu nichts dienen können, als um Zweifel des Unglaubens hervorzurufen, auf sich beruhen, so beschränkt sich der Unterschied beider Lehren auf die Fragen: ob der Leib des Herrn unter dem Brode in äußerlicher Weise mit dem Munde aufgenommen und genossen, oder ob derselbe nur durch und für den Geist dem Gläubigen mitgetheilt werde? und: ob bei dieser Mittheilung des Leibes das Brod, als das einzige und nothwendige Material derselben anzusehen sey, oder nur als ein Symbol, um den Gläubigen die Gewißheit der durch Geist bewirkten Mittheilung des Leibes Christi sinnlich zu bekräftigen? Die ganze Differenz der symbolischen Schriften beider Kirchen conzentrirt sich nämlich nach <hi rend="italic">Tholuck</hi> auf folgende drei Sätze.</p>
         <p>1) Die Reformirten lehren ein Empfangen des verklärten Leibes Christi durch den Geist, die Lutheraner durch den Mund.</p>
         <p>2) Die Refomirten lehren nur; der Gläubige empfange den Leib Christi, die Lutheraner, auch der Ungläubige, aber sich selbst zum Gericht. </p>
         <p>3) Die Reformirten lehren: Christus komme nur nach seiner Gottheit, nicht auch seinem verklärten Leibe nach, Allgegenwart zu, die Lutheraner behaupten auch das letztere.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Nitzsch</hi> nimmt diese Differenz in den Einen Satz zusammen: Nach der reformirten Lehre fällt die Speisung dir gläubigen Seele mit Christi Leib durch den h. Geist mit dem was im Sakramente symbolisch geschieht zusammen, Luther sagt es sey Eins.</p>
         <p>Ist es nun der heutigen Exegese gelungen, es bei alten Theologen zur Anerkennung zu bringen, daß die Einsetzungsworte „τετο εστι το σομα με“ die angegebene Differenz nicht zu entscheiden vermögen, weil die parabolische Erklärung dieser Worte eben so viel Auktorität für sich hat, wie die wörtliche Erklärung, |Sp. 1516| und dürfte man annehmen, daß wohl fast alle denkende Lutheraner strikter Observanz in unserer Zeit geneigt seyn werden, nach dem Vorgange <hi rend="italic">Olshausen's</hi>, eines ihrer geistreichsten und gelehrtesten Exegeten,<note place="foot" xml:id="ftn4" n="4">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Das weitere Zugestandniß <hi rend="italic">Olshausen's</hi>, daß nicht der ganze Christus, sondern nur eine Wirkung desselben, uns mitgetheilt werde, ist zurückzuweisen. Gerade darin offenbart sich das göttliche Wesen, des Herrn, daß er Jedem Einzelnen seiner Gläubigen seinem ganzen Wesen nach sich anbietet und mittheilt, daß er aber wieder in Jedem nur auf <hi rend="italic">individuelle</hi> Weise wirkt und sich gestaltet, nicht um denselben in dieser individuellen Besonderung zu belassen, sondern ihn zur Erfassung der Totalitat zu befähigen. 		 F.</p>
            </note> das materiell sinnliche Element, das an <hi rend="italic">Luther's</hi> Lehre noch haftet, aufzugeben, und übereinstimmend mit der einzigen Erklärung über die Bedeutung des h. Abendmahls, „welche der Herr im sechsten Kapitel des Johannes selbst gibt, ihre Ueberzeugung dahin auszusprechen, daß der Leib Christi nicht mit dem Munde des Leibes, sondern allein nur mit dem Munde des Glaubens genossen werden könne, so sehe ich nicht ein, was einer vollkommen Versöhnung beider Parteien über die Lehre vom h. Abendmahl noch im Wege stehen solle, ja es scheint mir, als wenn einige reformirte Symbole selbst den dogmatischen Ausdruck für diese Union schon vorbereitet hätten. Es gehört dahin besonders des Bekenntniß des Churfürsten von Brandenburg, und vor allen der Heidelberger Katechismus.</p>
         <p>In jenem Bekenntniß des Churfürsten heißt es nämlich: „Im h. Abendmahl ist zweierlei Ding, das äußerliche Zeichen und der wahre Leib Christi, das auch auf zweierlei Weise genossen wird, das Brod mit dem Munde, der Leib eigentlich mit dem Glauben. Bleiben demnach stracks bei den Worten der Einsetzung, das Brod sey der wahre Leib Christi, sakramentlich, auf die Weise, wie Gott die Sakramente Alten und Neuen Testamentes eingesetzt, daß sie seyen sichtbare und wahre Zeichen der unsichtbaren Gnaden, und Christus selbst anzeigt, daß das h. Abendmahl sey ein Zeichen, doch nicht bloß und leer, des Neuen Testamentes eingesetzt zum Gedächtniß Christi, oder nach <hi rend="italic">Paulus</hi> zu stetem Gedächtniß und Verkündigung seines Todes, damit es sey ein Trostgedächtniß, ein Dankgedächtniß, ein Liebegedächtniß. — Und weil der Glaube gleichsam der Mund ist, damit Christi gekreuzigter Leib empfangen wird, halten wir dafür, daß dem Ungläubigen und Unbußfertigen solches Sakrament nichts nutze, sie auch des wahren Leibes Christi nicht theilhaftig werden.“</p>
         <p>Der Heidelberger Katechismus antwortet auf die 76. Frage: „Was heißt Christi gekreuzigten Leib esset, und sein vergossenes Blut trinken?“ Es heißt nicht allein mit gläubigem Herzen das ganze Leiden und Sterben Christi annehmen und dadurch Vergebung der Sünden und ewiges Leben bekommen, sondern auch daneben durch den h. Geist, der zugleich in Christo und in uns wohnet, also mit seinem gebenedeiten Leibe je mehr und mehr vereinigt werden, daß wir, obgleich er im Himmel und wir auf Erden sind, dennoch Fleisch von seinem Fleisch und Bein von seinen Beinen sind, und von Einem Geiste (wie die Glieder unseres Leibes) von Einer Seele ewig leben und regiert werden.“</p>
         <p>Und auf die Frage 79: Warum nennt Christus das Brod seinen Leib u. s. w.?“ antwortet derselbe: „Christus will uns dadurch nicht allein lehren, daß gleichwie Brod und Wein das zeitliche Leben erhalten, also sey auch sein gekreuzigter Leib und sein vergossenes Blut die wahre Speise und Trank unserer Seele zum ewigen Leben, sondern vielmehr will er uns durch diese sichtbare Zeichen versichern, daß wir so wahrhaftig seines wahren Leibes und Blutes durch die Wirkung des h. Geistes theilhaftig werden, als wir diese heilige Wahrzeichen mit dem leiblichen Munde zu seinem Gedächtniß empfah'n, und daß alle sein Leiden und Gehorsam so gewiß unser eigen sey, als hätten wir selbst in unserer eignen Person alles gelitten und genug gethan.“</p>
         <p>Mit Ausnahme der Worte, „obgleich er im Himmel und wir auf Erden sind,“ welche an jene unfruchtbare Polemik erinnern, wüßte ich hier kein Wort zu nennen, das sich nicht im Begriff der Sache bewegte und denselben nach seiner ganzen Tiefe auszuprägen suchte, ja ich wüßte keins, dem nicht auch der Lutheraner sich anschließen könnte, selbst wenn er an dem leiblichen Genuß des Leibes Christi festhalten wollte; die Transsubstantiation wird ja dabei immer entschieden verworfen und das Brod, das auch im Genusse noch Brod bleibt, kann nichts anders, als ein Wahrzeichen des mit diesem Genuß uns zum Genuß hinge- |Sp. 1517| gegebenen Leibes Christi seyn, da zwischen dem Brode, das ich kapernaitische materiell mit den Zähnen zerkaue, und dem Leib Christi, der mir nur supernaturaliter zu Theil wird, immer der Unterschied des Aeußeren und Inneren, des Zeichens und des Wesens bleibt. Doch ich habe schon oben angedeutet, daß der Abendmahlsstreit nur auf dem Boden des Begriffs, d. h. hier auf dem Boden des evangelischen Begriffs unserer Erlösung durch Christum, zum wahren Frieden gelangen werde, und es ist Zeit, daß ich es Versuche, demselben in Bezugnahme auf unsere vorliegende Aufgabe in Worte zu fassen. Nur muß ich zuvor noch erinnern, daß bei der folgenden Ausführung der Glaube der Kirche an die Gottheit Christi vorausgesetzt wird und die unerschütterliche Grundlage bildet.</p>
         <p>Jesus Christus, als der Sohn Gottes zugleich auch der Erlöser und Versöhner der Welt, vereinigt von Ewigkeit her in seiner Person die göttliche und menschliche Natur, denn ohne diese Zeitlose Bereinigung der beiden Naturen in seinem ewigen Wesen, wäre eine in die Zeit fallende und zu einer bestimmten Zeit erscheinende unmöglich. Zur Bewarheitung dieses Begriffs einer ewigen Versöhnung der Gottheit und Menschheit, wie zur wirklichen Versöhnung des zeitlichen Menschen, gehört nun aber eben so nothwendig, daß Jesus Christus in dieser seiner wesentlichen Einheit beider Naturen in der Zeit erscheine, und als zeitlicher Mensch sich verwirkliche, indem er durch Geburt Leben, Tod, Auferstehung und Himmelfahrt der gesammten Menschheit wie jedem Menschen insbesondere in Liebe sich dahingibt und aufopfert, um den Gläubigen zu befähigen, ihn in seine Wesenheit als Erlöser festzuhalten, mit seinem Wesen, das er zugleich als das ihm selbst gleiche anschaut, sich zu einigen, und so sein gesammtes Menschenwesen nach Seele und Leib von dem Wesen des Sohnes Gottes durchdringen und heiligen zu lassen zum ewigen Le ben. Dieses kann aber nur geschehen, wenn jene Hingabe und Aufopferung Jesu Christi nicht bloß eine in die Zeit fallende und mit der Zeit wieder vorübergehende ist, sondern wenn er dieselbe durch seinen Geist, der zugleich der Geist des Vaters ist, für alle Zeiten und für alle Menschen fort und fort in Ewigkeit vollbringt, und somit <hi rend="italic">jedem</hi> Menschen, dem Gläubigen, wie dem Ungläubigen in dieser seiner Hingabe für ihn <hi rend="italic">überall gegenwärtig </hi>ist durch die Mittheilung seines Geistes in der äußeren Wirksamkeit seines Wortes, und der Kirche und ihrer Sakramente; wobei es sich übrigens von selbst versteht, daß er sich nur dem <hi rend="italic">Gläubigen</hi> wirklich einverleiben kann, so daß dann nicht dieser Mensch lebt, sondern Christus im Menschen, wodurch dieser Mensch in fortschreitender Verklärung seines Geistes und seines Leibes geheiligt ist und mit Gott versöhnt zum ewigen Leben. Das h. Abendmahl, das er selbst eingesetzt hat, und das er bei jeder Wiederholung immer auch selbst wieder durch seine wirkliche Gegenwart im h. Geiste weihet und heiligt, hat nun keine andere Bedeutung, als durch sinnbildliche Zeichen diese seine wirkliche Gegenwart und seine fortdauernde Liebethätigkeit, wornach er stets bereit ist, seinem ganzen, sowohl göttlichem, als menschlichem Wesen nach seiner Gemeinde, auch die Sünder nicht ausgenommen, zum Genusse sich hinzugeben und jedes einzelne Glied derselben, nach Seele und Leib, mit seiner göttlichen Kraft durchdringen, der Christenheit immer lebendig in's Gedächtniß zu rufen, und anschaubar zu bekräftigen. So gewiß wir Alle ohne Unterschied der Person das in seinem Namen gebrochene und ausgetheilte Brod empfangen, so gewiß ist er mit der gleichen Liebe, in der er sein Leben am Kreuze dahin gab, auch jetzt noch <hi rend="italic">Allen</hi>, selbst den Sündern, nahe in der Kraft seines Geistes, und ist bereit, sich ihrem gebrechlichen Menschenwesen zur Erlösung von Sünde und Tod <hi rend="italic">ohne Rückhalt</hi> mitzutheilen und so gewiß das gegessene Brod unserem Körper einverleibt wird, so gewiß einverleibt sich der Erlöser in diesem Genusse <hi rend="italic">dem Geis</hi>t <hi rend="italic">und dem Herzen</hi> des wahrhaft Gläubigen zur Tilgung seiner Schuld und zu Erneuerung des inneren Menschen, der nach Gott geschaffen ist, in dem Wesen des Sohnes voller Gnade und Wahrheit. </p>
         <p>Kann nun allerding diese Einigung des Erlösers mit seinen Gläubigen, als ein Werk des Geistes, zu jeder Zeit geschehen und an jedem Orte, so oft der Glaube von Herzen darnach verlangt |Sp. 1518| so hat sie doch im h. Abendmahl eine so heilige Bürgschaft und Beglaubigung, daß kein Bekenner seines Namens derselben zweifelslos gewiß werden wird, ohne des Genusses dieses Mahles theilhaftig geworden zu seyn, und ohne durch wiederholten Genuß seiner Sehnsucht nach dem Wachsthum im Glauben und in der Heiligung immer neue Befriedigung zu verschaffen.</p>
         <p>Würde dieser Begriffsentwickelung der fraglichen Sache Verständlichkeit und mystische Schwarmgeisterei vorgeworfen, so kann dieses nur von dem Standpunkte des Rationalismus aus geschehen. Vom Standpunkte des christlichen Glaubens an die Gottheit Jesu Christi lösen sich alle Schwierigkeiten leicht. Denn glaube ich, daß Christus von Ewigkeit her in der Einheit der göttlichen und menschlichen Natur bestehet, und in alle Ewigkeit darin bestehen bleibt, weil diese Einheit zu seinem Wesen gehört ihm also, nothwendig ist, so bin ich nicht bloß seiner Gegenwart bei'm h. Abendmahl überhaupt, sondern auch insbesondere seiner Gegenwart in dieser wesentlichen Einheit der beiden Naturen<note place="foot" xml:id="ftn5" n="5">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Es wird dadurch die Ubiquität des Leibes, wie sie <hi rend="italic">Luther</hi> aufstellte, zu ihrer Wahrheit erhoben, indem sie von ihrer unbegreiflichen Beschränkung auf eine beliebige Willkür der göttlichen Natur, die der menschlichen nur zum Zweck des h. Abendmahls diese Ubiquität verleihen soll, sich befreiet sieht.</p>
            </note> 
            <hi rend="italic">gewiß</hi> und ich lasse mich in der Gewißheit dieses Glaubens durch sinnliche Zweifel und Widersprüche eben so wenig irre machen, als der Rationalist in seinem Glauben an die Allgegenwart Gottes durch solche Einwände sich irre machen läßt, ob er sie gleich ebenfalls nicht auf verständige, dem sinnlichen Menschen faßbare Weise wiederlegen kann.</p>
         <p>In dem Vertrauen demnach, zum wenigsten innerhalb des Begriffs der Lehre vom hl. Abendmahl zu stehen, wenn es mir auch nicht gelungen ist, ihn vollkommen zu erfassen, wage ich den Versuch das noch aufzufindende Dogma des h. Abendmahls für die unirte evangelisch-protestantische Kirche in folgenden zwei Sätzen<note place="foot" xml:id="ftn6" n="6">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Daß ich dabei jedes einzelne Wort sorgfältig erwog und auswählte und immer das vorzog, das den reichhaltigsten Begriff zur weiteren Ausführung in sich schließt, und daß ich gerade das Wort <hi rend="italic">Glaube</hi> deswegen hervorhob, weil sein tiefer biblischer Begriff der eigentliche Grund der protestantischen Kirche war, ist, und bleiben muß, erwähne ich nur, um die Beurtheilung zu schärfen.</p>
            </note> mit der Bitte auszusprechen, daß Höherstehende denselben weiter führen und zum endlichen erwünschten Ausschluß bringen möchten. </p>
         <p>1.</p>
         <p>„Bei dem h. Abendmahl empfängt der im Glauben stehende und zur kirchlichen Gemeinschaft berufene Christ zum Unterpfand seiner wirklichen und wahrhaften geistigen und leiblichen Einigung<note place="foot" xml:id="ftn7" n="7">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Hier schwankte ich zwischen den Worten Einigung, Vereinigung, Gemeinschaft und Einswerdung. Ich überlasse besseren Synonimikern, als ich, die Entscheidung.</p>
            </note> mit seinem göttlichen<note place="foot" xml:id="ftn8" n="8">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Das Beiwort <hi rend="italic">göttlich</hi> enthält einen polemischen Nebenbegriff. Es könnte darum überflüssig erscheinen, doch entschied ich mich endlich dafür, weil ich diese Polemik noch für zeitgemäß halte. 		F.</p>
            </note> Erlöser und Versöhner, durch und in dem gesegneten Brod und dem gesegneten Kelch, den Leib und das Blut Jesu Christi, als „die rechte Speise und den rechten Trank zum ewigen Leben.“</p>
         <p>2.</p>
         <p>„Der im Unglauben an den Erlöser stehende Christ ist des Genusses des h. Abendmahls unwürdig, und ißt und trinkt sich damit selbst das Gericht. Nothwendig ist darum vor dem Genusse eine kirchliche Vorbereitung zum gemeinsamen Bekenntniß, daß wir denn nach eigner strenger Selbstprüfung und stets noch anklebenden Mangel des Glaubens in Gesinnung und Wandel aufrichtig bereuen, und im Vertrauen auf die versöhnende Liebe und die heiligende Kraft des sich dahingebenden Erlösers nach Vergebung unserer Sünden und fortgehendem Wachstum im Glauben ein herzliches Verlangen tragen.“</p>
         </div>
         </div>
         <div>
         <p>
            <hi rend="bold">Buchhandlung</hi>
            <hi rend="italic bold">: F. Varrentrapp – </hi>
            <hi rend="bold">Herausgeber:</hi>
            <hi rend="italic bold"> Dr. J. V. Hoeninghaus. –</hi>
            <hi rend="bold"> Druckerei</hi>
            <hi rend="italic bold">: Heller </hi>
            <hi rend="bold">und</hi>
            <hi rend="italic bold"> Rohm. </hi>
            <hi rend="bold">Maschinendruck</hi>
            <hi rend="italic bold">.</hi>
            <seg> </seg>
         </p>
  </div>  
      </body>
   </text>
</TEI>

