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            <title type="main">Unparteiische Universal-Kirchenzeitung für die Geistlichkeit und die gebildete Weltklasse des protestantischen, katholischen und israelitischen Deutschlands</title>
            <title type="sub">Frankfurt a. M. 1. Oktober 1837, Nro. 79</title>
            <title type="short">Universal-Kirchenzeitung</title>
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            <publisher>Steinheim-Institut</publisher>
            <publisher>Beata Mache</publisher>
            <pubPlace>Essen</pubPlace>
            <date type="publication">2014</date>
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            <bibl type="J">Universal-Kirchenzeitung</bibl>
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                     Unparteiische Universal-Kirchenzeitung für die Geistlichkeit und die gebildete Weltklasse des protestantischen, katholischen und israelitischen Deutschlands
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                  <title level="j" type="issue" n="79">1. Oktober 1837, Nro. 79</title>
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                        <forename>Julius Vinzent</forename>
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                  <publisher><name>Varrentrapp</name></publisher>
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         <editorialDecl><p>Offensichtliche Setzerfehler wurden stillschweigend korrigiert. Die Original-Orthographie wurde ansonsten beibehalten.</p></editorialDecl>  
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            katholischen, und israelitischen Deutschland's. <lb/>Frankfurt a. M., den 1. Oktober 1837. Nro. 79.</head>
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         <head>Inhalt: </head>
         <p rend="UKZ 3 12 normal">Die Prinzessinn <hi rend="italic">Auguste</hi> und <hi rend="italic">Israel Jacobson</hi>. — </p>
         <p>
            <hi rend="UKZ_Zeichen_12f">
               <seg rend="italic">Kirchliche Nachrichten</seg>
            </hi>
            <hi rend="italic">. Asien. Natolien. Smyrna</hi>; Te Deum. — <hi rend="italic">Irland. Dublin</hi>; Bittschriften um Wiederausschließung der Katholiken aus dem Parlament. — <hi rend="italic">Schweiz. Glarus</hi>; über die Gewaltthätigkeiten gegen die Katholiken. <hi rend="italic">Solothurn</hi>; Uebertritt. <hi rend="italic">Bellinzona</hi>; Einschreiten gegen Mißbrauch der Presse. <hi rend="italic">Schwyz</hi>; Beiträge zur Gründung eines Jesuitencollegiums. <hi rend="italic">Genf</hi>; Wiedereinführung von Buß- und Fasttagen bei den Protestanten. <hi rend="italic">Zürich</hi>; Angelegenheiten des Klosters Paradies. <hi rend="italic">Freiburg</hi>; Entfernung der verdienten Augustiner von den Primärschulen. — </p>
         <p>
            <hi rend="UKZ_Zeichen_12f">
               <seg rend="italic">Theologische Aka</seg>
               <seg rend="italic">demie. </seg>
            </hi>
         </p>
         <p>
            <hi rend="UKZ_Zeichen_12f">
               <seg rend="italic">Prot. Abth.</seg>
            </hi> Dr. <hi rend="italic">Martin Luther</hi> kein Empörer. Gegen Dr. <hi rend="italic">Zehrt</hi>. Vom Kirchenrath und Metropolitan Dr. <hi rend="italic">Petri</hi> in Fulda. — </p>
         <p>
            <hi rend="UKZ_Zeichen_12f">
               <seg rend="italic">Israel. </seg>
               <seg rend="italic">Abth.</seg>
            </hi> Die zwei theol. Parteien im Judenthum. Vom Oberlehrer Dr. <hi rend="italic">Heß</hi> (Schluß.) — </p>
         <p>
            <hi rend="UKZ_Zeichen_12f">
               <seg rend="italic">Literatur. </seg>
            </hi>
         </p>
         <p>
            <hi rend="UKZ_Zeichen_12f">
               <seg rend="italic">Kathol. Abth.</seg>
            </hi> Dr. <hi rend="italic">Julius Fürst</hi> Lehrgebäude der aramäischen Idiome. <hi rend="italic">Desselben</hi> Perlenschnüre. — <hi rend="italic">Nachweise von Rezensionen theol. Schriften</hi> (Forts.) — </p>
         <p>
            <hi rend="UKZ_Zeichen_12f">
               <seg rend="italic">Anzeigen.</seg>
            </hi> <lb/>|Sp. 1247|
         </p>
         </div>
         <div type="mantel">
         <head>
            Die Prinzessinn Auguste und Israel Jacobson.</head>
         <p>In den „Darstellungen aus meinem Leben und aus meiner Zeit von Friederich Karl <hi rend="italic">von Strombeck</hi>“<note place="foot" xml:id="ftn1" n="1">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Braunschweig 1833. Hr. <hi rend="italic">von Strombeck</hi> (fürstl. lippischer Oberappellationsrath zu Wolfenbüttel) war 1806 Abteirath der Prinzessinn <hi rend="italic">Auguste</hi>, Schwester des unsterblichen Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von <hi rend="italic">Braunschweig</hi> und Äbtissinn des lutherischen Reichstiftes <hi rend="italic">Gandersheim</hi>.</p>
            </note> findet sich ein interessantes Moment aus dem Leben des würdigen Israel <hi rend="italic">Jacobson</hi>, wohl werth, einem größern Publikum mitgetheilt zu werden.</p>
         <p>Hr. <hi rend="italic">von Strombeck</hi> erzählt nämlich (S. 231): — — —</p>
         <p>Zur gewöhnlichen Zeit war die Fürstinn indeß in meiner Begleitung nach Gandersheim gereist, um dort ihren Geburtstag (2. Okt.) durch das h. Abendmahl zu feiern (1806). Alles erneuete sich wieder auf die gewöhnliche Weise; aber nur in einzelnen Momenten, wo die Fürstinn gleichsam ihre Ahnungen vergaß, kehrte die lhr natürliche frohe Laune zurück. Solche heitere Augenblicke gewährte ihr die Einweihung der Synagoge und der jüdischen Erziehungsanstalt, welche der bekannte Banquier und geheime Finanz-Rath Israel <hi rend="italic">Jacobson</hi> (nachheriger Präsident des israel. Konsistoriums zu Cassel) zu <hi rend="italic">Seesen</hi>, welches Städtchen nur eine Meile von Gandersheim entfernt liegt, begründet hatte. Diese Einweihung wurde mit großer Feierlichkeit und sogar unter GIockengeläute (wie <hi rend="italic">Jacobson</hi> gestattet worden) vorgenommen. Der Fürstinn war mit ihrem Gefolge ein ausgezeichneter Sitz in der Synagoge bereitet. — Hier erblickten wir denn — neben dem Oberrabbiner, lutherische Superintendenten und Prediger, einen reformirten Geistlichen und mehrere katholische Priester: alle ergötzt durch das neue Schauspiel, Hrn. <hi rend="italic">Jacobson</hi> in dem Kostüme eines protestantischen Geistlichen, angethan mit einem seidenen Mäntelchen und unter dem Kinne mit sogenannten Bäffchen, mit der Thora im Arme, fungiren zu sehen. Das Ganze war auf ein Schauspiel berechnet und endete auch mit einem splendiden Gastmahle, (denn ohne Essen und Trinken wird nun einmal eine Festlichkeit nicht für vollständig geachtet), zu dem auch die Fürstinn die Einladung wohlwollend angenommen hatte. Sie schätzte <hi rend="italic">Jacobson's</hi> mannigfache Verdienste, und ehrte vorzüglich sein Bestreben, seine Nation aufzuklären und den Christen möglichst gleichzustellen, — „Mag immer die nur zu sehr in die Augen leuchtende Eitelkeit unseres <hi rend="italic">Jacobson's</hi>“ — sagt sie wohl — „einen großen Antheil an seinen Handlungen haben: in hohem Grade ist es doch zu achten, daß sich seine Leidenschaft auf <hi rend="italic">diese</hi> Weise äußert. Andere sind auch eitel: aber beobach- |Sp. 1248| ten Sie einmal, auf welche Art sie zu glänzen suchen. Durch ihre vermeintlichen Verdienste wollen sie Andere herabsetzen, während <hi rend="italic">Jacobson</hi> sich auf eine nützliche und edle Weise <hi rend="italic">unsterblich</hi> macht. Ich achte den Mann auf das vollkommenste, und mein Bruder achtet ihn auch. Darum ersuche ich Sie, denken Sie darauf, wie auch wir wiederum dem Tempelstifter eine Ehre erweisen.“ — So ungefähr sprach die Aebtissinn, und dachte sich folgende Ueberraschung für <hi rend="italic">Jacobson</hi> aus.</p>
         <p>Ich mußte in meinem eigenen Namen (weil die Fürstinn wegen des Todes des Erbprinzen in zu tiefer Trauer war, um selbst Feste geben zu können) alles, was Gandersheim und die Umgegend an ausgezeichneten Männern und Frauen besaß, zu einem glänzenden Frühstück (Morgens 11 Uhr) einladen. Der große Kaisersaal auf der Abtei war hierzu eingeräumt, und die fürstliche Küche hatte etwas ausgezeichnetes geleistet. — Als die Gesellschaft nun schon mehrere Stunden froh zusammen gewesen, und sich das Mahl, welches die Mittagstafel völlig ersetzt hatte, seinem Ende nahte, erschien die Fürstinn-Aebtissinn, als wenn sie der frohen Gesellschaft einen kurzen Besuch abstatten wollte, gefolgt von mehrern Damen, und unter diesen von den beiden schönen und liebenswürdigen Töchtern ihres Hofpredigers, des General-Superintendenten <hi rend="italic">Klügel</hi>. Indem sich nun <hi rend="italic">Jacobson</hi> der Fürstinn ehrerbietig näherte, um ihr seinen Respekt zu bezeigen, faßte ihn diese freundlich bei der Hand, und die weißgekleideten Mädchen setzten ihm eine aus Eichenlaub künstlich von der Fürstinn selbst gewundene Bürgerkrone auf das Haupt, wobei die älteste mit hinreißendem Anstande folgende Verse deklamirte, die ich, auf Verlagen der Abtessinn, gern verfertigt hatte:</p>
         <p>„Dich rief, ein unterdrücktes Volk zu heben, </p>
         <p>Nach langer schwerer Zeit die Vorsehung. </p>
         <p>Verlaß‘nen brachtest Du ein neues Leben, </p>
         <p>Und es zu thun, dieß war Dir Lohn genug. </p>
         <p>Du sahst die Flamm' erloschen, edler Mann, </p>
         <p>Und fachst sie kräftig an zu neuem Glanz; </p>
         <p>Du zeigst, was Tugend, Muth und Arbeit kann: </p>
         <p>Darum empfange jetzt den Bürgerkranz.“</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Jacobson</hi>, auf das äußerste überrascht und auf das tiefste gerührt, fast unfähig zu reden
            — beugte das eine Knie vor der edeln Fürstinn, nahm den Kranz vom Haupte und drückte ihn an seine Brust, mit den Worten:
            „Der Kranz soll einst mit in meinen Sarg.“ <lb/>|Sp. 1249|</p>
         
    </div>
         <div type="kn">
            <head>
          Kirchliche Nachrichten.</head>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Asien.</p>
         <p rend="UKZ 5 11 kursiv mitte">Natolien.</p>
         <p>‒†‒ <hi rend="italic">Smyrna</hi>, den 20. August. Die hiesige Stadt ist endlich von der Pest befreit. In der Rochuskirche ist deßwegen ein feierliches Tedeum gesungen worden, welchem alle fremde Consuln beiwohnten. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(A. d. l. R.)</p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Irland.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Dublin</hi>. Man liest in einem Blatte: „Man hausirt gegenwärtig mit Bittschriften um Wiederausschließung der Katholiken aus dem Parlamente, und wir vermuthen, daß die Tories, um für ihre ausgezeichnete Niederlage in Irland Rache zu nehmen, in dem neuen Parlamente <hi rend="italic">Lyndhurst's </hi>Politik durchzuführen, und von neuem die Katholiken zu Fremden in ihrem Vaterlande zu machen sich bestreben werden." Wenn solche Bestrebungen wirklich existiren, so existiren sie wohl nur bei den Ultratories, nicht bei den Conservativen im Allgemeinen. — Es wurde vor Kurzem erwähnt, daß der Oberst <hi rend="italic">Verner</hi>, eines der thätigsten Mitglieder der Oranien-Vereine, bei einem von ihm veranstalteten Festmahle öffentlich eisten Trinkspruch auf eine der zahlreichen Metzeleien in Irland zwischen Protestanten und Katholiken, auf das Gefecht am Diamond, in welchem die Katholiken unterlagen, ausgebracht habe oder habe ausbringen helfen. Von dem Secretär des Vicekönigs von Irland hierüber zur Rede gestellt, antwortete er barsch und ungenügend. Lord <hi rend="italic">Morpeth</hi>, General-Sekretär für Irland, hat nun im Namen des Grafen <hi rend="italic">Mulgrave</hi> ein Schreiben an den Vicekönig Massen, worin es unter Anderem heißt: „Der Bauer, der an einer gesetzlich verbotenen Prozession mit Partei-Abzeichen Theil nimmt, ist weniger strafbar, als ein Mann von Rang und Bildung, welcher bei einer Gelegenheit, wo Veröffentlichung durch die Presse stattfindet, ein aus der innern Zerrissenheit seines Vaterlandes hervorgegangenes gesetzwidriges Gefecht, in welchem viele seiner Landsleute umkamen, als ein, ehrenvollen Andenkens würdiges, Ereigniß feiert. Ersterer verstößt sich gegen ein ausdrückliches Verbot; Letzterer hält sich innerhalb des Buchstabens, verletzt aber den Geist des Gesetzes, handelt dem Zwecke der Gesetzgebung zuwider und durchkreuzt das Bestreben der Regierung, sie in Kraft zu setzen. Durch ein solches Benehmen wurden Sie und andere Kollegen im Friedensgerichte, welche ebenso handelten, unfähig, Ihr Amtsansehen nützlich auszuüben, indem Ihre katholischen Mitunterthanen in Ihre Rechtspflege kein Vertrauen mehr setzen können." Es heißt dann weiter, daß der Vicekönig, wie immer, wenn ihm eine für einen Beamten, für dessen Ernennung er verantwortlich sey, nachtheilige Thatsache zu Ohren komme, so auch dem Obersten Gelegenheit gegeben habe, sich zu verantworten. Da aber die Antwort des Obersten ungenügend ausgefallen, so habe Se. Exz. es passend erachtet, den Lordkanzler zu veranlassen, daß er denselben in die Liste der neuen <hi rend="italic">Friedensrichter</hi> nicht aufnehmen auch werde der Name des Obersten aus der revidirten Liste von <hi rend="italic">Vice-Lieutenants</hi> der Grafschaft Byron ausgelassen werden. Der Courier, welcher das Benehmen der Regierung in dieser Sache vollkommen billigt, sagt: „Die Bemerkung, daß ein gegen das Gesetz sich verfehlender Bauer weniger strafbar sey, als Männer, wie Oberst Berner, wird, wie wir hoffen, auf die ganze Klasse von Unheilstiftern, welcher Oberst <hi rend="italic">Verner</hi> angehört, geeigneten Eindruck hervorbringen. Und da nun in Irland das Recht mit Festigkeit und Unparteilichkeit gehandhabt wird, ist Grund zu der Hoffnung vorhanden, daß die Irländer Anhänglichkeit an die Regierung gewinnen, und ebenso, wie die Schotten, als gleichartiger Theil in das vereinte Reich sich verschmelzen werden.“</p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Schwäb. M.)</p>
         <p> — Verbote ihrer Seelsorger verhindern die Katholiken in Irland, dem evangelischen Gottesdienste beizuwohnen, und diese Verbote haben in der letzten Zeit noch zugenommen, denn die Priester werden immer wachsamer, so daß an einigen Orten kein Katholik sich mit einem evangel. Prediger einläßt. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Berged. Bote)</p>
         <p rend="UKZ 4 12 kursiv">Schweiz.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Glarus</hi>. Wir haben berichtet, wie eine Zuschrift der katholischen Landsgemeinde mit ihren billigsten Forderungen kein Ge- |Sp. 1250| hör gefunden. Man wird fragen, aus welchen Gründen? Aber hier gilt nur der Wille des Stärkern als Grund. Die Zuschrift der katholischen Landgemeinde an die evangelische Behörde wurde <hi rend="italic">als solche</hi> gar nicht angenommen, weil die Evangelischen, nachdem sie sich nun durch die neue Verfassung unter neuer Form konstituirt, keine katholische Landsgemeinde mehr anerkennen, und sie selbst auch nicht mehr als ein „evangelischer", sondern als Kantonalrath passiren wollen. Da sie aber doch der Vorwitz nach dem Inhalt des Schreibens gestochen hatte, so mußte der Landammann <hi rend="italic">Schindler</hi> die Zuschrift <hi rend="italic">privatim vorlesen</hi>(!) Mit wie viel Grund die Katholiken die drei letztlich angegebenen Bedingungen gestellt, dürfte schon daraus sich ergeben, weil sie es mit Leuten zu thun haben, welche die Verträge einseitig aufgehoben haben. Wenn's möglich wäre, müßte es sich aus Folgendem noch eben so gut erzeigen. In den §§. 88 und 89 des Entwurfs der Strafprozeßordnung heißt es wörtlich: „Jedermann ist verpflichtet, der Vorladung des Verhöramtes Folge zu leisten, und in gesetzlicher Form über das, was ihm aus eigener Wahrnehmung von der That oder dem Thäter bekannt ist, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Rücksicht oder Nebenrücksichten Auskunft zu geben. Von dieser Verpflichtung sind befreit, die katholischen Geistlichen, bezüglich der ihnen in der Beichte anvertrauten Geheimnisse. Sollten indessen die Ausführung und die Folgen eines Verbrechens dadurch verhütet werden können, <hi rend="italic">so sind sie zur Anzeige</hi> (sage Anzeige) — <hi rend="italic">verbunden</hi>.“ Die Priester, sagt die „Basler Ztg.“, sollen also schwören, das sakramentalische Geheimniß der Beichte zu verletzen ! — Der „Schaffhauser Korrespondent“, auch ein protestantisches Blatt, sieht in solchem den Beweis, daß es den Reformirten bei ihrem Versprechen der Garantie der katholischen Religion nicht um die Garantie dieser Religion, sondern nur um die Garantie ihrer Verfassung zu thun gewesen sey. Wie erbärmlich die Katholiken verleumdet wurden, wollen wir nur anführen, daß schon in der ganzen Schweiz ausposaunt wurde, den Katholiken sey ein mit Gewehr und Waffen schwer beladener Wagen nach Näfels zugeführt worden, während dieser Wagen nur ein ganz gewöhnlicher mit Brennholz beladener Wagen war.</p>
         <p>Der neue Landrath hatte am 14. d. beschlossen, die Tagwen Näfels und Oberurnen sollten bis spätestens am 17ten ihre Wahlen vornehmen, und sich den neuen Behörden <hi rend="italic">unbedingt</hi> unterwerfen, und um dieß eher zu bewirken, sollen der Landammann <hi rend="italic">Schindler</hi> und Alt-Landhauptmann <hi rend="italic">Tschudi</hi> am 17. nach Näfels gehen, und das angeblich verführte Volk belehren und bereden; sollte dieß nicht helfen, so soll militärische Gewalt gegen sie in Anwendung gebracht werden. Am 16. d. versammelte sich deshalb in Näfels der kathol. Landrath, und beschloß, daß sich am 17. d. die Gemeinden in Näfels und Oberurnen versammeln, und Sonntags den 20. d. wollte man die zwei reformirten Deputirten vor kathol. Landsgemeinde anhören. Hr. <hi rend="italic">Schindler </hi>wies die Anzeige von diesem Beschlusse zurück, und befahl, daß diese Versammlungen schon am 17. Statt haben sollen. Am 17. Nachmittags kamen HH. <hi rend="italic">Schindler</hi> und <hi rend="italic">Tschudi</hi> nach Näfels, und da weder Rath noch Gemeinde versammelt war, und sich nicht mehr versammeln konnten, anerbot man ihnen, die Tagwen (Kirchgemeinden) nach ihrem Belieben am 18., 19. oder 20. zu versammeln. Solches geschah am 18., wo Hr. <hi rend="italic">Schindler</hi> in der Versammlung <hi rend="italic">vor</hi> der Kirche das Volk durch die Versicherung zu beschwichtigen suchte, durch §. 4 der Verfassung sey die Gewissensfreiheit als unverletzlich erklärt, und die freie Ausübung des kath. Gottesdienstes feierlich gewährleistet; nach §. 78 komme den beidseitigen Konfessionstheilen zu, <hi rend="italic">unter Aufsicht des Staates</hi> nach ihrer Kirchenverfassung ihre konfessionellen Angelegenheiten selbst zu besorgen; das Gesetz über die Kirchenangele-genheiten habe man deshalb noch nicht entwerfen wollen, weil die diesfälligen Kommissionen noch nicht gewählt seyen, und man ihre Ansichten noch nicht hätte vernehmen können; man solle nur dem <hi rend="italic">rechtlichen Sinne</hi> (!) der Behörden vertrauen, diese wollen mit dem Aufsichtsrecht des Staates nicht die Kirche gefährden, sondern nur sorgen, daß sich die Geistlichen nicht in weltliche Angelegenheiten mischen; die Rechte des Staates und der Kirche seyen noch nicht ausgemittelt, und selbst katholische Regierungen seyen mit dem Papst in Streit Über diesen Punkt; der §. 89 beziehe sich nicht auf vergangene Verbrechen, sondern nur auf Abwendung künftig bevorstehender und ihrer Folgen, und |Sp. 1251| zur Aufdeckung derselben würde sich Jedermann, nicht bloß der Geistliche durch sein moralisches Gefühl verpflichtet fühlen; in den Schulen sey der Religionsunterricht freigegeben, und der Staat wolle <hi rend="italic">nur</hi> über Einführung der Schulbücher und Prüfung der Lehrer wachen; der Priestereid werde nicht nach der im J. 1836 entworfenen Form begehrt, und das demselben beigesetzte „ohne Gefährde" könne nicht gegen, sondern nur zu Gunsten der schwörenden Geistlichen gedeutet werden; an Drohungen ließ er es nicht fehlen; eine halbe Stunde wurde den Katholiken Gedenkzeit gegeben, mit dem Bedeuten, daß, wenn sie sich nicht ergeben, sogleich Militär einrücken werde. Daß Hr. <hi rend="italic">Schindler </hi>als Reformier keinen Begriff von dem Beichtgeheimniß hat, daß er über die Rechte des Staates nicht besser denkt, als viele schlechte Katholiken, das wundert uns nicht; aber daß er und eine nicht besser unterrichtete und nicht besser gesinnte Regierung sich den Katholiken nicht als Oberaufseher aufdringe und bestimmen wolle, was der Papst und Bischof in der Kirche für Rechte haben, das weisen die Katholiken gewiß mit nicht minderm Grund von sich; daß Hr. <hi rend="italic">Schindler</hi> Alles seiner Sache so günstig als möglich darstellte, war ihm durch seine Sendung auferlegt, daß aber die Katholiken gegen solches grundlose Gerede auf ihrer Hut waren, wird jeder Billige ebenfalls gut finden. In der Kirche versammelten sich hierauf diese und beschlossen unter Theilnahme vieler Katholiken außer Näfels, besonders aus Oberurnen, man habe sich nicht bewogen gefunden, einen Endbeschluß zu fassen; man wolle sich hiefür am Sonntag wieder versammeln. Hierauf gingen diese Deputirten nach Oberurnen in gleicher Absicht. Hier konnte die Gemeinde nicht versammelt werden, da die Bürger in großer Zahl sich in Näfels befanden. Nach Glarus zurückgekehrt, versammelte sich der Rath, und beschloß, auf den 19. Mittags das erste, auf Sonntag den 20. das zweite Kontingent marschfertig zu stellen; durch Eilboten wurden in den Kantonen St. Gallen und Zürich zwei Bataillone auf‘s Piket gestellt. Das Militär traf in Glarus ein, und wurde in Glarus, Nettstall, Ennenda, Mitlödi und Schwanden einquartirt und beeidigt; der Kantonalschützenverein schloß sich den Scharfschützen an, um doch auch an der heldenvollen That Antheil zu haben, die wenigen kathol. Mitbürger durch Gewalt unter den Willen der reformirten Oberherrn zu bringen! — Die Gemeinde Näfels beschloß am Sonntag Vormittag, sich (nicht unbedingt) zu ergeben, und wählte zu Mitgliedern in den Rath die HH. <hi rend="italic">Walther</hi>, <hi rend="italic">Hauser</hi> und <hi rend="italic">Hopfan</hi>. Am Montag erfolgte die weitere Erklärung der Unterwerfung, als das St. Galler Bataillon schon an der Gränze, das von Zürich schon in Stäfen und die Glarner schon in der Nähe waren. Dieß hielt aber die Glarner nicht ab, in aller Erbitterung Dinstags den 22. d. nach Näfels und Oberurnen ein Bataillon zu schicken, unter deren Druck die gänzlich verlassenen Katholiken jetzt schmachten. — Mögen indeß die Katholiken auch durch noch so harte Mittel sich haben bewegen lassen, der Gewalt sich zu beugen, das ändert an der Rechtlichkeit der Sache durchaus nichts—sie wird hiedurch um kein Haar rechtlicher! — Traurig ist's, daß man sagen muß, daß auch hier zwei <hi rend="italic">Brod</hi>- und <hi rend="italic">Fleisch</hi>-Missionäre sich gefunden, welche durch Judas-Verrath sich das Wohlgefallen des reform. Synedriums erkaufen wollten. Vielleicht hat man früher in dieser Absicht schon von Beschützung folgsamer Geistlicher gegen die bischöfliche Gewalt gesprochen, um anerkannt gute Seelenhirten zu verdrängen, und dann an ihre Stelle einen St. und T. zu bringen. O Gräuel!</p>
         <p>— Wir haben bereits berichtet, daß am 22. d. ein Bataillon reformirter Glarner den katholischen Glarnern als Exekutionstruppen geschickt worden sind, von denen drei Kompagnien in Näfels, die übrigen in Bilten, Ober- und Niederurnen, Mollis, Nettstall, und 30 Mann bei den Herren Gebrüdern <hi rend="italic">Tschudi</hi> in Glarus einquartirt wurden. Diejenige welche ihre Verwunderung aussprachen, daß von den Katholiken nirgends ein Widerstand versucht wurde, sollten wohl wissen, daß die Katholiken, ihr Recht vertheidigend, nur passiven Widerstand leisten, so im Freienamt, so im Pruntrut, so in Glarus. Am gleichen Tage (22.) wurde früh Morgens den Gemeindepräsidenten von Näfels, Oberurnen, Nettstall, Glarus, Ennenda, Mitlödi und Lintthal die Aufforderung zugeschickt, die Katholiken ihrer Gemeinden zu versammeln, damit sie sich einfach dahin erklären sollen: „1. Die katholischen Landleute der Gemeinde N. N. erklären anmit, daß sie die von |Sp. 1252| der souveränen Behörde des Kantons Glarus unter'm 2. Oktbr. 1836 angenommene und mit dem 27. Juli 1837 in Kraft getretene Verfassung, so wie die organischen Gesetze anerkennen; 2. den verfassungsmäßigen Behörden Gehorsam leisten und 3. auf jeglichen weitem Widerstand gegen die Verfassung, die Gesetze und die neuen Behörden entsagen. Namens etc.“ — Von den Katholiken in Oberurnen, Nettstall, Ennenda, Mitlödi und Lintthal wurde der Aufforderung sogleich entsprochen. Warum sie dennoch mit Militär heimgesucht wurden, wenn man nicht gar noch ein Mehreres beabsichtigte, mag man nicht erkennen. In Glarus stimmten die HH. Gebrüder <hi rend="italic">Tschudi</hi> und drei andere Männer nicht hiefür. Dreißig Mann Einquartirte sind eine schöne Zahl, um Erstern diese Erklärung herauszupressen; denn zu etwas anderem können dieselben nicht wohl hieher gelegt worden seyn. Die Gemeinde Näfels wollte umsonst statt „souveräne Behörde“ das Wort „Landsgemeinde“ hinsetzen und die Worte „mit dem 27. Juli in Kraft getreten“ weglassen, um nicht alle seit diesem Tage von den Katholiken gethanen Schritte als Rebellion zu stempeln. Am 24. gab Näfels noch die verlangte Erklärung.</p>
         <p>Nun fangen die <hi rend="italic">weitern Prozeduren</hi> erst an, und die Auspizien, womit die Reformirten ihre Herrschaft über die Katholiken beginnen, lassen diese wenig Erfreuliches hoffen. Die <hi rend="italic">Kostenbezahlung</hi> nicht bloß des einqartirten Bataillons, sondern auch der aufgebotenen Zürcher und St. Galler sollen auf denjenigen lasten, welche die Reformirten als die Rädelsführer erklären werden. Ferner ist eine Flugschrift „zum Trost und zur Ermunterung der Katholiken" von einem außer dem Kanton befindlichen Glarner verfaßt und im Kanton verbreitet worden. Wir haben die Schrift nie gesehen; sie soll aber eben so wahr als gut geschrieben seyn. Auf die Entdeckung des Verfassers hat die Regierung 320 Schweiz. Fr. <hi rend="italic">als Preis ausgesetzt</hi>. Die HH. Landammann <hi rend="italic">Müller</hi>, Oberst <hi rend="italic">Pasqual u. J. A. Tschudi </hi>sind vor <hi rend="italic">Kriminal</hi>verhörkommission gestanden; die HH. Dr. <hi rend="italic">Burger</hi> und Gardehauptmann <hi rend="italic">Müller</hi> fanden sich bewogen, sicheres Geleite zu fordern, um dieser Citation Folge leisten zu können. Man wird sich fragen, was wohl diese Männer gethan haben, daß sie schon als Verbrecher qualifizirt werden? Besteht ihr Verbrechen darin, daß sie dem Volke riethen, die politischen Rechte dem Frieden zum Opfer zu bringen, wenn nur die religiöse Freiheit gesichert bleibe? Oder darin, daß sie dem Amtseid getreu thaten, was die katholische Landsgemeinde ihnen aufgetragen hatte? Oder soll etwa der Plan schon so weit gehen, den Katholiken ihre besten Vorsteher zu nehmen und diese dadurch für immer auf die Seite zu schaffen, daß man sie mit Infamie belegt und für Ehren und Aemter für alle Zukunft unfähig erklärt? Wenigstens hat Näfels jene Männer, denen es früher das größte Zutrauen geschenkt hatte, namentlich die Herrn Landammann <hi rend="italic">Müller</hi>, Dr. <hi rend="italic">Burger</hi>, Gardehauptmann <hi rend="italic">Müller</hi> wiedergewählt. Das in der Kirche von Näfels befindliche kathol. Archiv wurde unter Siegel gelegt und die Kanzlei in Beschlag genommen; und da Hr. Landschreiber <hi rend="italic">Landolt</hi> die in letzter Zeit von den Katholiken an den Vorort und andere Stände erlassenen Schreiben nicht sogleich abliefern zu dürfen glaubte, wurde er in Mitternacht mit zwei Kompagnien nach Glarus abgeführt. Die Schilderung der Verfolgungen, welche die guten Katholiken zu leiden haben, gehen über allen Glauben.</p>
         <p>Der Vorort <hi rend="italic">Luzern</hi> hat das Schreiben von „<hi rend="italic">katholisch Glarus</hi>“, in natura zurückgeschickt, ohne es der Tagsatzung vorzulegen. Dem gleichen Vorort <hi rend="italic">Luzern</hi> sprechen die <hi rend="italic">reformirten Glarner</hi> ihren unbedingtesten Dank aus für das, was er ihnen in dieser wichtigen Angelegenheit geleistet. Der schwärzeste Undank, sagen sie, wäre es, wenn sie je vergessen könnten, was ihnen Luzern gethan; ohne Luzern hätten sie es nie so weit gebracht, wo sie jetzt seien; wenn ihnen der Muth bisweilen ganz entsunken sey und sie alle Hoffnung aufgegeben haben, so sey wieder ein ermunterndes Schreiben von Luzern gekommen, daß sie neuerdings gestärkt und befestigt habe; ja Luzern müssen sie es verdanken, daß sie zu dieser neuen Verfassung gelangt seyen.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Solothurn</hi>. Die <hi rend="italic">Sentinelle des Jura</hi>, das Organ der Katholiken von Solothurn, sagt, in diesem Kantone sey eine Bittschrift zu Gunsten der Glarner Katholiken in Umlauf, die vielen Anklang gefunden. Nicht nur sind Unterschriften zu Hunderten erfolgt, sondern ganze Gemeinden, z. B. Schwarzenbubenland, |Sp. 1253| Niederamt, haben nach vorgängiger Gemeinde-Versammlung einmüthig beschlossen, dieselbe <hi rend="italic">in ihrem Namen unterzeichnen zu lassen</hi>. Das Volk von Solothurn hat seine Ehre errettet; was werden nun die andern Kantone thun? Noch ist es Zeit, zu handeln; die Frage wegen des Priestereides ist noch nicht definitiv entschieden. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Schweiz. Kztg.)</p>
         <p>‒†‒ den 24. August. Eine, einer der ersten Familien <hi rend="italic">Bern‘</hi>s angehörige, durch ihren Charakter achtungswerthe junge Dame, Mathilde <hi rend="italic">Effinger</hi>, von <hi rend="italic">Wildegg</hi>, Nichte des verstorbenen Advokaten <hi rend="italic">von Mulinen</hi>, trat am 17. d. M. hier von dem protestantischen zu dem katholischen Glaubensbekenntnisse über. Sie ist bereits 31 Jahre alt, hat aber diesen Schritt nicht ohne Bewilligung ihres Vaters und Geschwister gethan; ihre Mutter ist längst verstorben. Sie wird als Novize in das Kloster der <hi rend="italic">Frauen vom heil. Herzen zu Montel</hi> treten. Zu Bern soll man ihren Schritt nicht ungern gesehen haben, selbst mehrere ihrer Freundinnen hätten sie zu demselben aufgemuntert, bezeigten ihr auch fortdauernd noch ihre ungeheuchelte Anhänglichkeit. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Ami de la Religion)</p>
         <p>‒†‒ <hi rend="italic">Bellinzona</hi> im Kanton Tessin, den 8. Aug. Am 1.d. M. fanden vor dem hiesigen Criminalgerichtshofe die öffentlichen Verhandlungen über die von dem Staatsrathe gegen <hi rend="italic">Bianchi Giovini</hi> erhobenen Beschuldigungen, wegen Beleidigungen der Religion in der von ihm redigirten Zeitschrift der „Republikaner" statt. Die Anklage bestand aus sieben Punkten, wovon vier die Angelegenheiten des katholischen <hi rend="italic">Jura</hi> im vorigen Jahre betrafen, drei aber Bezug auf die gleichfalls im vorigen Jahre erhobenen Diskussionen über die Heirath hatten. Der Antrag des Anklägers, unterstützt von einem Gutachten des Bischofs von <hi rend="italic">Como</hi>, ging auf 6 Monate Haft und 500 Fr. Geldstrafe. Der Gerichtshof gab eine vollkommen entsprechende Entscheidung.</p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften"> (Ami de la Religion)</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Schwyz</hi>. Unter den Beiträgen zur Gründung eines Jesuitenkollegiums in Schwyz bemerkt man 200 Louisd'or vom Herzoge von <hi rend="italic">Modena</hi> und 2000 Fr. vom Könige von <hi rend="italic">Sardinien</hi>. — Es werden 50 Studenten aus dem Kanton St. Gallen erwartet. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Allg. Relig.- u. Kfrd. u. Kirchencorresp.)</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Zürich</hi>, den 17. Sept. In der Sitzung der Tagsatzung vom 15. September kam die Angelegenheit des Klosters Paradies im Thurgau zur Sprache. Durch ein Dekret des gr. Raths von Thurgau vom 14, Juni 1836 ist das Vermögen des Nonnenklosters Paradies (in welchem in der letzten Zeit nur noch 2 Nonnen waren) für Kirchen-, Schul- und Armenzwecke bestimmt, und der Regierung zur Verfügung gegeben worden. In Folge dieses Dekrets ist später die Veräußerung des Klosters von der thurgauischen Regierung angeordnet, und ein öffentlicher Versteigerungstag festgesetzt worden. Dieß bewog die Stände Uri, Schwyz, Unterwalden und katholisch Glarus zu ihrer Protestation. Sie stützten sich namentlich auf Art. 12 des Bundesvertrags, worin es heißt: „Der Fortbestand der Klöster und Kapitel, und die Sicherung ihres Eigenthums, so weit solches von den Kantonen, in deren Gebiet sich Klöster und Kapitel befinden, abhängt, ist gewährleistet." Aktenmäßig aber sey bewiesen, daß 1815 das Kloster noch existirt habe. Zudem dürfen sich die Stände Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug und katholisch Glarus als zweite Stifter des Klosters Paradies betrachten. Der Gesandte von Thurgau suchte die Gründe der protestirenden Stände zu entkräften, und wurde dabei namentlich von Luzern nachdrücklich unterstützt. Nach langer Verhandlung schritt man zur Abstimmung über Uri's Antrag, welcher lautet: „In Folge der seiner Zeit von den Ständen Uri, Schwyz und Unterwalden eingelangten feierlichen Verwahrung gegen jede Veräußerung der Güter des Klosters Paradies stellen diese 3 Stände im Sinn und Geist ihres erlassenen Kreisschreibens den Antrag, daß das Kloster Paradies für seine fernere Existenz Schutz und Schirm finde, entgegengesetzten Bestrebungen aber ein Ziel gesetzt werde.“ Der Gesandte von Thurgau erinnert noch ein Mal, daß kein Kloster Paradies mehr existire. Zu obigem Antrage stimmten die Stände: Uri, Schwyz, Unterwalden, Tessin und Neuenburg. Dem Antrag nicht entsprechen wollen die Stände Zürich, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Baselland. Freiburg bezieht sich auf sein Votum; die übrigen Gesandtschaften nehmen den Gegenstand ad referendum. Es kam also für jetzt noch kein Beschluß zu Stande. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Schweiz. Kztg )</p>
         <p>|Sp. 1254| <hi rend="italic">Genf</hi>. Während es in unserer Nähe ein Land gibt, wo von Vielen Beten und Fasten wie das blinde Vorurtheil der Dummen und Unaufgeklärten betrachtet wird, sah man vor einigen Tagen in Genf einen guten Theil der Bevölkerung und 6 vorzügliche Pfarrer den ehemaligen Genfer Buß- und Fasttag wieder feiern mit eifrigem Gottesdienst und Schließung der Kaufläden. Diese an sich sehr lobenswerthe Wiedererweckung einer schönen Feier hätte nur unter Mitwirkung der Regierung und nicht gleichsam hinter ihrem Rücken geschehen sollen, wogegen sich auch die Compagnie der Pastoren, das Konsistorium und der Staatsrath öffentlich mit aller Würde erklärt haben. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(A. Z.)</p>
         <p>— In Genf hat der eidgenössische Bettag eine Art Revolution veranlaßt, indem mehrere Geistliche und Familienväter denselben wie früher, am Donnerstag, und nicht, wie die Tagsatzung verordnet, am dritten Sonntag im September feiern wollten. Es cirkulirten gedruckte Einladungen mit der Aufschrist: Rétablissement du jeune Genévois, und mit der Anzeige der Kirchen und der Geistlichen für diese Feier, welche besonders beim weiblichen Geschlecht vielen Anklang fanden. Eine Proklamation des Staatsraths, worin die Feier gemißbilligt wurde, hatte keine Wirkung. Die Gesellschaft der Geistlichen, welcher diese Proklamation mitgetheilt wurde, faßte den sehr klugen Beschluß, „sie mißbillige die geschehenen Schritte, und sey überzeugt, die angekündigten Festpredigten hätten denselben ihre Zustimmung nicht gegeben, vermöge aber den beabsichtigten Gottesdienst nicht zu hindern, ohne öffentliches Aergerniß zu geben, und könne sich nicht entschließen, in dieser Hinsicht eine Verantwortlichkeit auf sich zu laden, welche der Staatsrath selbst nicht für gut fand auf sich zu nehmen.“ Bis auf wenige Ausnahmen wurden am 7. alle Magazine und Läden geschlossen, der Genfersche Bettag mit Predigten, Gebeten u. s. w. gefeiert, die Proklamationen des Staatsraths abgerissen oder sonst übel behandelt.</p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Neue Zürcher Ztg.)</p>
         <p>‒†‒<hi rend="italic">Freiburg</hi>. Der Kommunalrath der Stadt hat den Vätern <hi rend="italic">Augustinern</hi> die Leitung der deutschen Primär-Schule abgenommen , die sie seit mehreren Jahren in Händen hatten und statt ihrer zwei weltliche Professoren ernannt, nämlich den Ex-Abbé <hi rend="italic">Müßlin</hi> und <hi rend="italic">Jungo</hi>, Gerichtsbote, der wahrscheinlich dazu bestimmt ist, den Zöglingen die Verrichtungen eines Gerichtsboten beizubringen. Der Communalrath hat dadurch an den Tag gelegt, wieviel er auf religiöse Erziehung hält. Er hat den Geistlichen ohne einigen Beweggrund die Verwaltung einer Schule entzogen, welcher sie stets mit Eifer, Erbauung und zur großen Zufriedenheit der Eltern ihrer Zöglinge vorgestanden hatten. Kein ökonomisches Interesse hat hierbei in das Spiel kommen können, weil die Gehalte der neuangestellten Professoren zweimal stärker sind, als die der Augustiner waren. <hi rend="italic">Haymoz</hi> ein ehemaliger Perückenmacher ist zum Schulhausverwalter ernannt; die Personen, welche dieß gethan haben, hatten wahrscheinlich vergessen, daß er erst vor Kurzem eine Correctional-Strafe erlitten. </p>
         <p rend="UKZ 7 11 zeitschriften">(Univers)</p>
         </div>
         <div type="ta">
         <head>Theologische Akademie.</head>
         
         <div type="tapr">
         <head>Protestantische Abtheilung.</head>
         <p><title><hi rend="bold">* Dr. </hi>
            <hi rend="italic bold">Martin Luther</hi>
            <hi rend="bold">, kein Empörer, sondern vielmehr ein kräftiger Warner vor Aufruhr.</hi></title>  
             <lb/>Gegen die
            <hi rend="italic bold">Verunglimpfungen</hi> 
            <hi rend="bold">jenes großen Verewigten von dem Dr. </hi>
            <hi rend="italic bold">Zehrt</hi>
            <hi rend="bold">, Pfarrer zu Berlingerode in No. 32 dieser Zeitung, vom 2. Juli dieses Jahrs. S. 342-44.</hi>
       </p>
         <p>
            <hi rend="bold">Vom Kilchenrath und Metropolitan Dr. </hi>
            <hi rend="italic bold">Petri </hi>
            <hi rend="bold">in Fulda.</hi>
         </p>
         <p>Für eine der vortrefflichsten Volksschriften jenes, mit seinen, gräflichen und churfürstlichen Landes Herren, bekanntlich nicht nur in pflichtmäßig-friedlichem, sondern selbst in freundlichsten Verhältnissen lebenden, auch von denselben mehrfältig begünstigten und |Sp. 1255| beschenkten Lehrers ist dessen „treue Vermahnung an alle Christen, sich für (vor) Aufruhr und Empörung zu hüten" längst erklärt worden. Dieselbe ist im ersten Monate des Jahres 1522 geschrieben, und u. a. im ersten Bande der von <hi rend="italic">Loweler</hi> (damals Hofdiakonus, jetzt Superintendent zu Hildburgshausen) theils vollständig, theils in Auszügen i. J. 1816 und 17ten zu Gotha herausgegebenen „deutschen Schriften" S. 268-84 wiedergedruckt. Nach empfehlender Erinnerung an jenes dreibändige Jubi-läums-Werk, um dessen schönen und billigen Verlag, mit feinen Titel-Kupfern, sich der hochachtbare <hi rend="italic">Rudolph Zacharias Becker</hi> sehr verdienstlich bemüht hat, läßt man nur wenige Kraft-Worte jenes Sendschreibens folgen, wobei alle zeitgemäße Ausfälle gegen den Papst, dessen Diener und Wesen geflissentlich übergangen werden. „Was durch weltliche Obrigkeit durch einen jeglichen Fürsten und Herrn in seinem Lande geschieht, durch „„ordentliche Gewalt““, ist nicht für Aufruhr zu halten. Aber „dem gemeinen Manne ist sein Gemüth zu stillen und zu sagen, daß er sich enthalte, auch der Begierden und Worte, so zum Aufruhr sich lenken und zur Sache Nichts vornehme, ohne Befehl der Oberkeit oder Zuthun der Gewalt.“</p>
         <p>„Nicht, daß man jetzt sollte Pfaffen tödten, welches ohne Noth ist“,<note place="foot" xml:id="ftn2" n="2">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Was leider, besonders nach <hi rend="italic">Luther's</hi> Tode, mancherwärts geschehen !</p>
            </note> sondern nur mit Worten verbieten" (und drob mit Gewalt halten) „was sie treiben über und wider das Evangelium.“ Man kann ihnen mit Worten und Briefen mehr dann genug thun, daß „weder Hauens noch Stechens bedarf!“</p>
         <p>„Aufruhr hat keine Vernunft und geht gemeiniglich mehr über die Unschuldigen, als über die Schuldigen. Darum ist kein Aufruhr recht, wie rechte Sache er immer haben mag, und folgt allezeit mehr Schadens denn Besserung daraus, damit erfüllt wird das Sprüchwort: „„Aus Uebel wird Aergeres.““ Derhalben ist die Obrigkeit und das Schwert eingesetzt, zu strafen die Bösen, und zu schützen die Frommen, daß Aufruhr verhütet werde (wie St. <hi rend="italic">Paulus</hi> sagt, Röm. 13,4, und 1. Petr. 13,14). Aber —, wenn Herr <hi rend="italic">Omnes</hi> aufsteht, der vermag solch' Unterscheiden, weder zu treffen noch zu halten, schlägt in den Haufen und trifft und kann ohne groß, greulich Unrecht nicht zugehen.“ „Darum Hab Acht auf die Oberkeit. So lange diese nicht zugreift und befiehlt; so halt Du still mit Hand, Mund und Herz, und nimm Dich Nichts an. Kannst Du aber die Oberkeit bewegen, daß sie angreife und befehle; so magst Du's thun. Will sie nicht, so sollst Du auch nicht wollen. Fährst Du aber fort, so bist Du schon ungerecht und viel ärger, denn der andre Theil.“</p>
         <p>„Ich halte und will's allzeit halten mit dem Theile, der Aufruhr leidet, wie unrechte Sache er immer habe und weder seyn dem Theile, der Aufruhr macht, wie rechte Sache er immer habe; darum, daß Aufruhr nicht kann ohne unschuldig Blut oder Schaden ergehn.“ —</p>
         <p>„Aufruhr ist von Gott verboten“, da er sagt, durch <hi rend="italic">Mosen</hi>: „Was recht ist, sollst Du mit Recht aufführen. Niemand kann sein eigener Richter seyn. Nun ist Aufruhr nichts andres, denn selbst richten und rächen.“</p>
         <p>Das kann Gott nicht leiden. Darum ist`s nicht möglich, daß Aufruhr nicht sollte die Sache allzeit ärger machen, weil sie „wider Gott und Gott nicht mit ihr ist.“</p>
         <p>„Welche meine Lehre recht lesen und verstehen, die machen nicht Aufruhr. Sie haben‘s nicht von mir gelernt etc.“ Herr Z. und seines Gleichen mögen weiter lesen, nicht nur Vorerwähntes, sondern auch „<hi rend="italic">Luther's</hi> Ermahnung zum Frieden“ auf die 12 Artikel der Bauerschaft in Schwaben, und: „Wider die räubischen und mördischen Bauern und seinen Sendbrief von dem harten Büchlein wider die Bauern.“ Jener ist Ps. 7,17 vorgeschrieben: Mein Unglück wird auf seinen Kopf kommen, und sein Frevel auf seinen Scheitel fallen.“</p>
         <p>In letzterem steht anfänglich: „Ein Auftührischer ist nicht werth, daß man ihm mit Vernunft antworte; denn er nimmt's nicht an. Mit der Faust muß man solchen Mäulern antworten etc.“ Alle drei Schriften sind im zweiten Theile des vorempfohlenen Sammel-Werkes, S. 382 ff, S. 389 ff. und S. 392 zu finden. Hätte Herr Z. sie zuvor gelesen, ehe derselbe ihren Verfasser als <hi rend="italic">Empörer</hi> und <hi rend="italic">Aufruhrs-Freund</hi> verunglimpfte; so würde |Sp. 1256| Herr Pfarrer wohl sich an dem Andenken jenes, seit Jahrhunderten Verstorbenen, aber wohl nicht sobald, wie mancher von seinen Lästerern, Vergessenen, eben so wenig vergriffen und versündigt haben, als Kaiser <hi rend="italic">Karl V</hi>., Kaiser des evangelischen und katholischen Deutschlands, König des katholischen Spaniens, Belgiens und Amerika's an <hi rend="italic">Luther's</hi> Gebeinen. Denn, als jener Großmächtige am 25. Mai d. J. 1547 zur Wittemberger Schloßkirche gekommen war, in welcher bekanntlich <hi rend="italic">Luther's</hi> Gebeine ruhen, sollen einige von seinen Begleitern, namentlich ein Bischof von <hi rend="italic">Artois</hi> und der römisch-bigotte, mordlustige Wütherich Herzog von <hi rend="italic">Alba</hi> den Wunsch geäußert haben, den Leichnam jenes (am 18. Febr. 1546) sanft entschlafenen Glaubens-Helden, als eines „<hi rend="italic">Erzketzers</hi>“ ausgraben und verbrennen zu lassen. Aber <hi rend="italic">Karl</hi> fand das keineswegs <hi rend="italic">kaiserlich</hi>, sondern erwiederte: „Laßt ihn ruhen bis zum Tage des allgemeinen Welt-Gerichtes. Ich führe keinen Krieg mit den Todten.“ Dafür haben auch wackre deutsche Sänger, wie <hi rend="italic">Giesebrecht</hi> (Prof. zu Berlin) und <hi rend="italic">Hohlfeld</hi> (Anwalt zu Dresden) den <hi rend="italic">Kaiser Karl V. an Luther's Grabe</hi>
            <hi rend="footnote_reference">
               <seg rend="italic">
                  <note place="foot" xml:id="ftn3" n="3">
                     <p rend="UKZ 8 fussnote"> Vergl. den zweiten meiner <hi rend="italic">Eichen-Kränze</hi>: Dichterische Darstellung aus deutscher Geschichte. Wiesbaden, 1827. S. 111—115.</p>
                  </note>
               </seg>
            </hi> würdig besungen.</p>
         <p>Dagegen ist es wahrlich nicht <hi rend="italic">geistlich</hi>, nicht <hi rend="italic">priesterlich</hi>, einen, seit Jahrhunderten Schweigenden, wie schon die alten Aegypter ihre Todten zu nennen pflegten, als einen <hi rend="italic">Empörungs-Befördere</hi>r oder <hi rend="italic">Stifter</hi> zu lästern, obschon er ein „treuer Unterthan und eifriger Abmahner vom Aufruhre“ gewesen ist, wie wir beurkundet haben. Aber, — aber lieber Herr Z., sind denn nicht fast alle neuerlich von gräßlichen Empörungen bewegte, ja zerrüttete Länder, wie <hi rend="italic">Frankreich</hi>, <hi rend="italic">Portugal</hi>, <hi rend="italic">Spanien, Belgien, Polen</hi>, auch <hi rend="italic">Brasilien</hi> und <hi rend="italic">Hayti</hi>, <hi rend="italic">Neapel</hi> und <hi rend="italic">Piemont</hi> nicht zu vergessen, <hi rend="italic">katholisch</hi> gewesen? Haben indeß nicht <hi rend="italic">evangelische</hi>, wie das Königreich <hi rend="italic">Preußen</hi>, das königliche und herzogliche <hi rend="italic">Sachsen</hi>, die meisten übrigen deutschen Bundes-Staaten, auch <hi rend="italic">Dänemark</hi>, <hi rend="italic">Schweden</hi> und <hi rend="italic">England</hi> ruhig und sicher fortbestanden?— Hat sich der <hi rend="italic">Illuminaten</hi>-Orden, nebst andern revolutionären Verbindungen (der <hi rend="italic">Carbonari's</hi> etc.) nicht in einem <hi rend="italic">katholischen</hi>, mit Mönchthum erfüllten Lande gebildet? — Haben <hi rend="italic">Sicilianische Vespere</hi> und <hi rend="italic">Bartholomäus-Nächte</hi>
            <hi rend="footnote_reference">
               <seg rend="italic">
                  <note place="foot" xml:id="ftn4" n="4">
                     <p rend="UKZ 8 fussnote"> Vergl. bis „Pariser Bluthochzeit", dargestellt von L. Wachler, Leipzig 1826, und Geschichte der „Bartholomäus-Nacht." A. d. Franz. v. <hi rend="italic">Jacobs</hi>. Gotha 1827.</p>
                  </note>
               </seg>
            </hi> in <hi rend="italic">evangelischen</hi> Ländern Statt gefunden? Ein würdiger <hi rend="italic">katholischer</hi> (allgemeiner) Geschichtschreiber, Herr Hofrath und Professor <hi rend="italic">v. Rotteck</hi>, hat diese, unter und von einem katholischen Könige, bewirkte, und sogar eigenhändig geförderte Schandthat also bezeichnet: „eine der gräßlichsten Szenen in der ganzen Geschichte, die entsetzlichste Aeußerung des wüthendsten Fanatismus und der abscheulichsten Despotie, ein unauslöschliches Brandmal der französischen Nation und ihres Thrones.</p>
         <p>Lesen, ja studiren Sie, Herr Pfarrer Z., die Schriften jenes berühmten und ehrwürdigen Forschers und Schreibers, dann werden Sie <hi rend="italic">Luther'n</hi> und seine Lehre nicht mehr der <hi rend="italic">Empörungs-Beförderung</hi> beschuldigen.</p>
         </div>
         
         <div type="tais">
         <head>Israelitische Abtheilung.</head>
         <p><title><hi rend="bold">* Die zwei theologischen Parteien im Judenthum.</hi></title>
            
         </p>
         <p>
            <hi rend="bold">Vom Oberlehrer Dr. </hi>
            <hi rend="italic bold">M. Heß</hi>
            <hi rend="bold">.</hi>
         </p>
         <p>(Schluß.)</p>
         <p>Zur Begründung der aufgestellten Ansicht ließe sich noch Vieles anführen; da indessen eine erschöpfende Abhandlung die Gränzen dieses Blattes überschreiten würde, so begnügen wir uns mit kurzen Andeutungen. <hi rend="italic">Ezechiel</hi> rühmt von sich (Kap. 4, 14): „siehe, o Gott, ich habe meine Person nie verunreinigt von meiner Jugend an, bis jetzt habe ich weder von einem Aase, noch von einem zerrissenen Viehe gegessen und unwürdiges Fleisch |Sp. 1257| (בשר פגול)<note place="foot" xml:id="ftn5" n="5">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Hierunter ist wahrscheinlich Fleisch von <hi rend="italic">unreinen</hi> Thieren verstanden.</p>
            </note>. ist nicht in meinen Mund gekommen.“ Was ist nun Ruhmwürdiges in dieser Enthaltsamkeit, wenn es allgemein verboten ist? Allein <hi rend="italic">Ezechiel</hi> lebte damals in Babylon und war demnach nicht an die Beobachtung dieser Vorschrift gebunden; im Vertrauen jedoch, daß Gott die Israeliten bald wieder nach Jerusalem zurückführen werde, hielt er sich auch in Babylon an diese Gesetze. So erklärt sich denn auch jene Stelle in demselben Propheten (Kap. 44,31) „alle Gefallene oder Zerrissene, es sey von Geflügel oder vom Viehe, sollen die <hi rend="italic">Priester</hi> nicht essen“, eine Stelle, die dem Talmud selbst unbegreiflich scheint, allein <hi rend="italic">Ezechiel</hi> ließ deßhalb diese Warnung an die <hi rend="italic">Priester</hi> ergehen, weil die Verbote des Unreinen mit Tempel und Opfer zusammenhängen und die Priester sich rein halten sollten, um bei der Wiedererbauung des Tempels nicht verunreinigt zu seyn.</p>
         <p>In Esra 8,14 lesen wir: „und sie fanden geschrieben im Gesetzbuche, daß Gott durch Moses befohlen, daß die Kinder Israel am Fest des siebenten Monats in Hütten wohnen sollten.“ Dieß wird nun bekannt gemacht, und dem Volke anbefohlen: „geht nach dem Berge und holet Blätter von Oliven- und Oelbäumen, nehmt Palmzweige und baut Hütten.“ Daß Esra dieß Gesetz den Israeliten in Babylon nicht bekannt gemacht hat, beweiset, daß sie dort an dessen Feier nicht gebunden waren, weil es als ein Freuden- und Dankfest der eingesammelten Früchte wegen angeordnet worden ist.</p>
         <p>Mehr noch, als diese einzelnen Punkte, sprechen Geist und Zweck der Gesetzgebung für die aufgestellte Ansicht. Der größte Theil ihrer Anordnungen ist nothwendig an die Bedingung eines israelitischen Staates und Tempels gebunden, wie alle diejenigen, die sich auf König, Tempel, Opfer, Priester und Leviten, Sabbat- und Jubeljahr, Kriegsordnung, Schätzung, Nasiräer u.a.m. beziehen, so wie die ganze Civil- und Criminal-Gesetzgebung. Die Erstlinge der Waizenärnte können nicht mehr als Dankopfer dargebracht, und daher kann das biblische Wochenfest, welches nichts weiter als ein Aerntefest war, nicht gefeiert werden<note place="foot" xml:id="ftn6" n="6">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Es müßte überdieß in unsern Klimaten zu einer viel spätern Zeit gefeiert werden.</p>
            </note>. (Exod. 23,16. Lev. 23,15-17). Durch den Mangel des Reinigungswassers (Num. 19) sind sämmtliche jetzige Israeliten rituell unrein. Indem nun die Vorsehung es geschehen ließ, daß der israelitische Staat und Tempel zerstört wurden, hat sie selbst die Beobachtung der meisten mosaischen Vorschriften unmöglich gemacht. Und selbst von denen, die in den gegenwärtigen Verhältnissen beobachtet werden <hi rend="italic">könnten</hi>, werden viele als nicht mehr anwendbar betrachtet, wie unter Andern die meisten, bei gewissen körperlichen Zuständen, Verrichtungen, Berührungen vorgeschriebenen Waschungen; die Gaben von geschlachtetem Vieh, von der Schafschur, von Teig, von Felderzeugnissen an die Priester, vom zweiten Zehend an die Armen; das Verbot körperlicher Nachbildung lebender Geschöpfe; das in Aegypten zu wohnen, Zinsen zu nehmen und zu geben — aus dem richtigen Grunde, weil man sie als mit der damaligen Verfassung verbunden betrachtet. So richten sich auch die jetzigen Israeliten in civilrechtlichen Dingen nach den Landesgesetzen, selbst in solchen Fällen, wo es ihnen frei stände, nach mosaischen Vorschriften zu verfahren, und handeln somit nach dem hier entwickelten Prinzip.</p>
         <p>Die Wahrheit desselben muß aber immer einleuchtender werden, je tiefer wir in den Geist der mosaischen Gesetzgebung eindringen. Der große Zweck, den der Gesetzgeber vor Augen hatte, war—außer bei den, den Besitz, Anbau und die Erhaltung von Palästina bezweckenden Anordnungen, und bei mehrern Gebräuchen, die schon von frühern Zeiten her bestanden, und nur abgeändert wurden —<note place="foot" xml:id="ftn7" n="7">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Wie z. B. Opfer, Leviratsehe (Genesis 38, 8) Ehescheidung (Deut. 24,1-7).</p>
            </note> wie er sich an unzähligen Stellen ausspricht, †)<note place="foot" xml:id="ftn8" n="8">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> †) S. Deut. 6,20-24.</p>
            </note> die Vernichtung des kanaanitischen und ägyptischen Götzendienstes mit seinen Gräueln und die Bildung der Israeliten zu einem heiligen Volke durch Anbetung des einzigen Gottes und Liebe des Nächsten wie sich selbst. Zu diesem Behufe mußten die Israeliten durch ein, über das ganze Leben sich erstreckendes System von Vorschriften, von den sie rings umgebenden, götzendienerischen Völkerschaften <hi rend="italic">abge</hi>- |Sp. 1258| <hi rend="italic">sondert</hi>, und ihnen alles untersagt werden, was die Gebräuche der tiefgewurzelten und allgemein verbreiteten Abgötterei zurückrufen konnte. Diese Absicht liegt sehr vielen Anordnungen zum Grunde, wie z. B. den Verboten, die Ecken des Haares abzuscheeren, verschiedene Samengattungen zu vermischen, שעטנז (Syndones) zu tragen, wahrscheinlich auch dem Verbote, eine Ziege in der Milch der Mutter zu kochen<note place="foot" xml:id="ftn9" n="9">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Man sehe hierüber den 3ten Theil von Maimonides נבוכים מורה (More Bebuchim) so wie עטרת זקנים von Abarbanel.</p>
            </note>. Die mosaische Gesetzgebung hat diese ihre hohe Bestimmung herrlich erfüllt; die Anbetung des einzigen Gottes hat nicht nur bei den <hi rend="italic">Israeliten</hi> über den Götzendienst den Sieg davon getragen, sondern ist durch die Israeliten und ihre h. Schriften zu andern Völkern übergegangen; die Absonderung hat, nach dem Willen der Vorsehung, aufgehört; die Israeliten leben unter anderm, durch ihre Vermittelung zu wahrer Gottesverehrung und Sittlichkeit bekehrten Völkern, und das <hi rend="italic">absondernde</hi> Ceremonialgesetz ist nicht mehr geeignet, der Religion und dem sittlichen Lebenswandel zur Stütze zu dienen.</p>
         <p>Wenn aber das Ceremonialgesetz für die jetzigen Israeliten nicht mehr obligatorisch ist, soll deshalb das <hi rend="italic">ganze Ritualwesen</hi> aufgehoben und so das Band, welches seit Jahrhunderten die Religion und ihre Geschichte mit dem Leben verknüpfet, gelöset werden? Keineswegs; aber, im wahren Interesse der Religion, auf eine solche Weise <hi rend="italic">modifizirt</hi>, wie es den gegenwärtigen bürgerlichen Lebensverhältnissen und dem Standpunkte der Cvilisation angemessen ist. Wie weit diese Modifikationen sich erstrecken könnten — dieses zu entwickeln sey einem andern Artikel vorbehalten.</p>
         </div>
         </div>
         <div type="lit">
         <head>Literatur.</head>
         
         <div type="litka">
         <head>Katholische Abtheilung.</head>
         <p>* Dr. <hi rend="italic">Julius Fürst</hi>, Lehrgebäude der aramäischen Idiome mit Bezug auf die Indo-Germanischen Sprachen, oder Formenlehre der chaldäischen Grammatik. Leipzig, bei Karl Tauchnitz. 1835. Gr. 8. Vorrede Seite XVIII. Text Seite 244.</p>
         <p>Unser Zeitalter scheint sich, nachdem es durch die Philosophie und ihre Bewegungen gewaltig aufgeregt worden, nun an dem festen und positiven Gehalte der Geschichte und Literatur ergehen zu wollen, um so die gewonnene philosophische An- und Einsicht probthätig und auch praktisch zu machen. Insbesondere gewann dadurch die Philologie einen bis jetzt ungemessenen Fortschritt, der durch das denkende Bearbeiten der gesammten Sprachmassen noch glänzendere Resultate gewähren wird, als bis jetzt erfolgt sind. Mit Forscherkraft durchwandern geniale Geister das ungeheure Gebiet alter und neuer Sprachen, prüfen, untersuchen und combiniren, und zeigen den wunderbaren Zusammenhang der Staaten und ihrer Civilisation, wodurch allein ihre Geschichte das wahre Fundament erhält. Hierher gehören die Arbeiten W. von <hi rend="italic">Humboldt's</hi>, <hi rend="italic">Grimm's, Gesenius' u. A</hi>., vor welchen die Gegenwart sich ehrfurchtsvoll beugt. Doch nicht unwürdig reiht sich dieser Herren ein bis jetzt wenig bekannter israel. Gelehrter Dr. <hi rend="italic">Julius Fürst</hi> zu Leipzig an, welcher in dem angeführten Werke eine neue Bahn für die <hi rend="italic">aramäischen</hi> Sprachen auf eine ganz eigenthümliche Weise zu brechen begonnen hat, die, weit entfernt vom vagen und alles positive Element zerstörenden Rationalismus in der Sprachforschung, <hi rend="italic">philosophischer</hi> Art ist; d. h. das Verhältniß der besonderen Formen zu den allgemeinen Sprachorganismen, die Aufspürung der Bedeutung der grammatischen Formen, die Ausmittelung der Gesetze in Flexion und Wortbildung, überhaupt in allen Spracherscheinungen die durch Naturbestimmungen nicht bedingt sind, aus der <hi rend="italic">Physis</hi> d. h. der Natur des sprachlichen Lebens überhaupt, und dieß zwar <hi rend="italic">logisch</hi> d. h. denkend angibt. Merkwürdig ist, was der Hr. Verf. über die physiologische Methode in seiner Vorrede äußert, wodurch zugleich der rechte Standpunkt zur Beurtheilung seiner Leistungen gegeben |Sp. 1259| wird: „wie ein vor uns liegender Körper muß auch die Sprache, um ihr Wesen, ihren Organismus zu durchschauen, anatomisch zerlegt und geprüft, und das Einzelne in Beziehung zum Ganzen gestellt werden. In den Sanskrit-Sprachen steuert das gammatische Studium bereits diesem schönen Ziele zu; die altklassischen Formen waren langst als unzureichend erkannt, an die bloße Empirie denkt man nicht mehr, und das rationell-komparative Element ist jetzt der herrschende Grundzug des philologischen Strebens.“ Dann, näher das semitische Sprachstudium charakterisirend, bemerkt der Verf. weiter in der Vorrede: «In der Behandlung der semitischen Sprachen ist man in dieser Beziehung noch weit zurück; und es ist kein Wunder, da die Vorarbeiten sehr dürftig sind. — —</p>
         <p>Das systematisch-komparative Element ist gegenwärtig freilich im Semitischen noch sehr gering; obgleich es an Wortvergleichungen nicht fehlt; aber die sich immer mehr uns aufdringende, durchgreifende Beziehung der semitischen Sprachfamilien zu den Sanskrit- Sprachen ladet uns ein, den Semitismus dem Familienbande der indisch-europäischen Sprachen näher zu führen. Mich leitete bei meiner Bearbeitung jene erwähnte Idee der formalen Ureinheit, das Büchlein nahm daher eine entschiedene komparativ-rationelle Richtung, und mit jedem Fortschritt, den ich mir erkämpfen mußte, wurde es mir immer klarer, daß in Verbal- u. Pronominal-Wurzeln, in Wortbildungs-Suffixen, in der Umlauttheorie, kurz in den meisten Parteien der Spracherscheinungen, die semitischen Sprachen nicht weniger, als Europa's Sprachstämme eine Ureinheit haben." Nachdem ich nun den Standpunkt des Hrn. Verf. bezeichnet, soll in Kürze das Wesentlichste des Inhaltes dieses vortrefflichen Werkes folgen. Er geht im <hi rend="italic">ersten Haupttheile</hi> von der Behauptung aus, daß der <hi rend="italic">aramäische</hi> Dialekt der erste und älteste der semitischen Dialekte, weil der einfachste, also früher als der <hi rend="italic">hebräische</hi> sey, so daß dieser zwischen dem reichern <hi rend="italic">arabischen</hi> in der Mitte steht.<note place="foot" xml:id="ftn10" n="10">
               <p rend="UKZ 8 fussnote"> Von der nämlichen Ansicht geht auch S. D. <hi rend="italic">Luzzato</hi> in seinem neusten Werke: Prolegomeni ad una Grammatica ragionata della lingua ebraica. Padova, 1836. 8. aus und sucht deßhalb auf einem zweckmäßigerem Wege, als <hi rend="italic">Gesenius</hi> aus der <hi rend="italic">arabischen </hi>Sprache, auf dem Grunde der <hi rend="italic">aramäischen</hi> Sprache das Lehrgebäude der hebräischen Sprache aufzufuhren. Obwohl Ewald in dem gelehrten Göttinger Anzeiger dieß Werk nur so obenhin abfertigt, so verdient es doch einer sorgfältigem Würdigung, die ihm auch später zu Theil werden soll.</p>
            </note> Hierauf gibt der Verf. den Sitz und die unterscheidenden Merkmale, die Erweiterung desselben, seine Verwandtschaften und Stufengänge in den Talmuden und Torgumen an. Nunmehr wird der jüdisch-aramäische von dem syrischen Dialekte durch fünf Eigenthümlichkeiten unterschieden. Interessant ist die Geschichte des Aramäischen bei den Juden, so wie dessen provinzlichen Abarten und Schriftarten, womit sich die Einleitung schließt. Von §.28 — §. 88 folgt die <hi rend="italic">Elementarlehre</hi> von den Buchstaben, Vokalen, Vokalzeichen und deren Veränderungen, welche sehr wichtige Aufschlüsse auch für die hebräische Sprache und Schrift gewährt. Der <hi rend="italic">zweite Haupttheil</hi> begreift die Lehre von den <hi rend="italic">Wörtern</hi> und <hi rend="italic">Wortformen</hi>; und zwar von den <hi rend="italic">Verbalwurzeln</hi> deren Stämme nun bis §. 102 näher bebrachtet und besonders treffend mit dem Sanskrit zusammengestellt werden. Der Verf. unterscheidet <hi rend="italic">drei</hi> Conjugationen und für jede <hi rend="italic">vier</hi> Formen, nämlich die Grundform, die Intensiv-, die Extensiv- und Reflexivform. Es würde zu weit führen all das Treffliche und Gelungene des komparativen Sprachstudiums unsers Hrn. Verf. in Hinsicht des Verbums nahmhaft zu machen. Endlich beschließt sich die köstliche Bearbeitung des aramäischen Idioms mit der <hi rend="italic">Normalformenlehre</hi>, wozu die Nominalwurzeln und Stämme, ihre Flexion und Deklinationen gehören; dann sind auch dazu gezählt die <hi rend="italic">Pronominalwurzeln</hi> und ihre Stämme, die Interjektionen und Zahlwörter. — — — Wem es anliegt, über den trockenen Schematismus der chaldäischen Sprache, wie er z. B. bei <hi rend="italic">Jahn, Winer</hi> u. A. sich findet, hinauszugehen, das tiefere Lebens-Element derselben besonders im Zusammenhange mit dem ganzen geistigen Sprachorganismus, wie ihn z. B. <hi rend="italic">W. von Humboldt</hi> in seiner Einleitung zur Kawi-Sprache (Berlin 1836) meisterhaft dargelegt hat, zu erkennen; wem es wichtig scheint, einen ganz heterogenen Sprachstamm, den indo-germanischen, besonders die Sanskrit-Sprache komparativ mit dem Aramäischen zu betrachten, für diesen bildet obiges Werk nicht nur ein sehr schätzbares, vielmehr selbst unentbehrliches Hilfsmittel. Nur ist zu |Sp. 1260| wünschen, daß der <hi rend="italic">zweite</hi> Theil, die <hi rend="italic">Syntax</hi> enthaltend, der bereits versprochen ist, bald erscheinen möge. Druck und Papier sind, wie Alles was die <hi rend="italic">Tauchnitz</hi>'sche Offizin liefert, ausgezeichnet.</p>
         <p>* Dr. <hi rend="italic">Julius Fürst</hi>, חרוזי פנינים, <hi rend="italic">Perlenschnüre aramäischer Gnomen und Lieder</hi>, oder <hi rend="italic">aramäische Chrestomathie</hi> mit Erläuterungen und Glossen. Zu der Verf. aramäischen Lehrgebäude als Uebungsbuch gehörig, Leipz. Verlag von L. Fort. 1836. 8. Vorrede S. XX. Text. S. 154.</p>
         <p>Auch in diesem Werke mußte der Verf. sich eine neue Bahn brechen und auf derselben versuchen, was bis jetzt noch nicht gewagt worden, eine rein chaldäische, nicht mehr nur biblische Anthologie, wie z. B. die des Dr. <hi rend="italic">Jahn</hi>, zu liefern, welche außer den chaldäischen Targums und Paraphrasen alttestamentlicher Stücke nichts weiter in sich faßt. Diese Aufgabe hatte in ihrer Lösung für den Verf. der Perlenschnüre sehr viel unbequemes; denn der biblische Chaldäismus scheint sich im Hebräismus zu verkriechen; der Targum des Onkelos bleibt nur in der nothdürftigsten nackten Wortgestaltung dem aramäischen Sprachgenie getreu; ln satzlicher und redensartlicher Beziehung aber findet sich das syntaktische Element der hebräischen Sprache wieder. <hi rend="italic">Jonatan's</hi> Targum (das jerusalemische) eignet sich nicht des inkorretten Styles wegen, veranlaßt durch Talmudismus und Rabbinismus. So mußte nun der Verfasser aus der 700jährigen talmudischen Epoche diese Blumenlese der Scholien, Gnomen und Glossen, Sagen und Lieder anstellen, wodurch die Perlenschnüre, in drei Abtheilungen an einander gereiht, entstanden sind. Die <hi rend="italic">erste Abtheilung</hi> begreift 22 Kapitel jüdischer Sprüche in vulgär-aramäischer Sprache, wie sie in den jüdische nationalen Schriften der talmudischen Epoche (von 200 vor Christi bis 500 nach Christi) zerstreut und zufällig angewandt angetroffen werden, Das darauf folgende Spruchalphabet Ben-Sira‘s (Kap. 23) und die Schlußlese (Kap. 24) schließen sich ganz an die vorhergehenden Kapiteln nach Inhalt und Form als משלים an, welche sämmtlich in Poesie abgefaßt vorkommen und an den S. 73 u. f. angefügten Scholien einen trefflichen Commentar, besonders für den Anfänger gefunden haben. Die <hi rend="italic">zweite Abtheilung</hi> umfaßt die talmudischen Sagen, ebenfalls in Prosa erzählt, von Kap. 25—40. Die Erzählungen, Mährchen und Anekdoten von Kap. 25—30 sind aus dem Midrasch-Rabba zu den Klageliedern genommen und beziehen sich zunächst auf die launigen, frohsinnigen aber auch schalkhaften Jerusalemiten, wozu als Epilog der Rabbinit und der Samariter dient. Hierauf folgen die 15 Allegorien oder Mährchen, denen sich die Mährchen-Scherze Jochanan's, Safra's und Jehuda‘s anschließen. In der Form von Seemährchen vorgetragen, in einem scharfausgeprägten, rein aramäischen Style, erheben sie sich nicht selten durch ihre malerischen Bilder, durch ihre feenartigen Zusammenstellungen und ihren phantastischen Zauber zur erhabenen und blumenreichen Ausdrucksweise, die jener alterthümliche und wundergläubige Sinn noch erhöhte. Hierauf folgt der Witz- und Räthsel-Streit der Greise aus Be-Atuna und der salomonische Sagenkreis beschließt die jüdisch-historische Fabelkunde. Die hier mitgetheilten drei Bruchstücke sind über 1000 Jahre älter, als das türkische Suleimaname des Ferdussi, das unter Sultan <hi rend="italic">Bajassed II</hi>. gefertigt wurde. Die <hi rend="italic">dritte Abtheilung</hi> umfaßt die Lyrik der talmudischen Zeit nicht nur, sondern auch späterer Zeiten, theils im remaramäischen, theils im hehräio aramäischen Dialekte. Die trefflichste Anleitung dazu bildet <hi rend="italic">Zunz's</hi> Werk: „die gottesdienstl. Vorträge der Juden etc.“ Die Lieder gehören meistens dem Gebrauche der Synagoge und der häusllchen Andacht (z. B. No. 48, 49) an. — Diese ganze Sammlung in 3 Abheilungen bildet nicht nur einen sehr schätzbaren Beitrag zur Kenntniß des neutestamentlichen Idioms und der Sprach- und Denkweise jener Zeiten, in welchen diese Schriften abgefaßt wurden, und ist insofern auch den christlichen Theologen von entschiedener Wichtigkeit; sondern auch für den Sprachforscher gewährt sie eine reiche und belohnende Uebersicht der bis jetzt auf christlichen Schulen ganz |Sp. 1261| unbekannten, reinaramäischen Literatur. Insbesondere aber bleibt sie für die chaldäische Grammatik ein wesentlicher Theil, welcher noch dazu durch das ausführliche Glossar, was bis jetzt nicht existirte, brauchbarer und dem Anfänger hilfreich wird. Nur muß sich der Leser nicht an mancher Redens- und Schreibart ärgern, die die Laien neu vorkommen wird; indem er z. B. alle [hebr.Einf.] (und zwar ganz richtig) durch q schreibt. — Doch kann nicht ein bitterer Ausfall auf Dr. <hi rend="italic">Ewald</hi>, der sich gegen diesen Gelehrten in der Vorrede befindet, gutgeheißen werden; so sehr auch die Tendenz, des Sammlers Fleiß und Scharfsinn, so wie der schöne Druck im Ganzen gelobt werden muß. 		Dr. M.</p>
        </div>
         
         <div type="litr">
         <head>Nachweist von Rezensionen theologischer Schriften.</head>
         <p>(Fortsetzung.) </p>
         <p rend="UKZ 6 11 kursiv links">Theologische Studien und Kritiken.</p>
         <p>Heft 3. <hi rend="italic">Mynster</hi> Christlicher Hausaltar u. s. w. — <hi rend="italic">Desselben </hi>Betrachtungen über die christlichen Glaubenslehren, übers, von <hi rend="italic">Schorn</hi>. — <hi rend="italic">Harms</hi> Die drei Artikel des christlichen Glaubens in je neun Predigten. — <hi rend="italic">Tholuck</hi> Predigten in dem akademischen Gottesdienste gehalten. — <hi rend="italic">J. Müller</hi> Das christliche Leben u. s. w., dargestellt in einer Reihe Predigten. — Vinet Reden über religiöse Gegenstände, übersetzt von <hi rend="italic">A. E. Vogel</hi>. —</p>
         <p rend="UKZ 6 11 kursiv links">Praktische Prediger-Zeitung.</p>
         <p>No. 38—39. Einzelpredigten von <hi rend="italic">J. Voß, D. Druglangi, M. Haubner</hi>. — No. 43. Alt Predigten, zu Hamburg gehalten, Bd. 4, — No. 45. Dr. M. Luther's kleiner Katechismus, für die Protest. Schulen Bayerns. Christliches Gesangbuch für Schulen. — No. 47. <hi rend="italic">Bienengräber</hi> Erinnerungen an Oberprediger <hi rend="italic">J. H. Schmidt</hi>. — No. 60. Das Neue Testament, griechisch und deutsch, zum Handgebrauche für Prediger und Candidaten des Predigtamts. — No. 51. <hi rend="italic">K. Zimmermann</hi> Das Leben Jesu in Predigten. — No. 52. <hi rend="italic">Zapf </hi>Predigt bei Einweihung einer neuen Orgel. — No. 55. <hi rend="italic">F. G. Rautenberg</hi> Predigten. — No. 56. <hi rend="italic">Jacob</hi> Synodalpredigt. — No. 61. <hi rend="italic">Hesekiel Timotheus</hi>. Reden an Geistliche. — No. 63. <hi rend="italic">Rußwurm </hi>Biblische Fragen an und für Confirmanden. — No. 64. <hi rend="italic">Franz, Veith; Stromsky, Wimmer</hi> Gedächtnißreden auf weil. Kaiser Franz I. —</p>
         <p>(Wird fortgesetzt.)</p>
        </div>
         </div>
         <div type="anz">
         <head>Anzeigen.</head>
         <p>(71) Im Verlage von <hi rend="italic">A. D. Geisler</hi> in <hi rend="italic">Bremen</hi> hat so eben die Presse verlassen, und ist an alle namhaften Buchhandlungen Deutschland's und der Schweiz versandt:</p>
         <p>Dr. <hi rend="italic">H. C. G. Paulus</hi>, (geheimer Kirchen-Rath in Heidelberg), aufklärende Beitrage zur Dogmen-, Kirchen- und Religions-Geschichte. Neue, durch zwei Abhandlungen verm. Ausgabe. gr.8vor 30 enggedruckte Bogen. broschirt 1 Rthlr. 4 ggr. oder fl. 2 Berthold Lange 6 kr. </p>
         <p>
            <hi rend="italic">Inhalt</hi>:</p>
         <p>1) Was würde die Infallibilitäts-Theologie gewinnen oder vielmehr verlieren, wenn Dr. <hi rend="italic">Hengstenberg</hi> den Pentateuch als von Mose verfaßt, als eine infallible Mittheilung erweisen könnte? 2) Woher die Allgemeinheit relig. Begriffe? 3) Erhebung der Religiösität bei den Griechen zu einer weltordnenden Intelligenz. 4) Orphisches Vereinigen der Volksreligion und des Philosophirens. 5) Orphisches Vereinen alter Kosmo-Theogonien mit dem Philosophiren 6) Rückfälle der Religionslehre vom Praktischen in die Metaphysik. 7) Die Dogmenfreiheit des Judenthums. 8) Gegensätze der ältern Tradition gegen die römische neuere. 9) Miscellen aus der Tradition über die päpstliche Meinungsmacht. 10) Wie wurde der Katholicismus der bischöfliche und der päpstliche? 11) Wie besteht die röm. Curie auf d. Dominat und auf Zurückgabe secularisirter Güter. 12) Wie verbindet der christl. Protestantismus Auctoritätglauben und Vernunft? 13) Rückkehr zur dogmenfreien Lebenskraft des Urchristenthums. 14) Ungedrucktes zur Geschichte des Hieronymus Savanarola. 15) Das heil. Gericht und Laurentius Valla. 16) Galiläi's Kampf für den Rationalismus gegen Unfehlbarkeit populärer Traditionen. 17) Galiläi und die Tra- |Sp. 1262| ditions-Infallibilität des Kirchen-Orthodoxismus, und 18) Das Chaos, eine Fiction, nicht ein Gesetz für physische Kosmologie.</p>
         <p>Diese Inhaltsanzeige wird den Kennern genugsam zeigen, wie viel gehaltreiches und aufklärendes sie hier zusammengedrängt hat.</p>
         <p>(72) So eben ist erschienen und wurde an die verehrlichen Abonnenten und Buchhandlungen versandt:</p>
         <p>Sion. Eine Stimme in der Kirche für unsere Zeit. Eine religiöse Zeitschrift. Herausgegeben durch einen Verein von Katholiken. <hi rend="italic">Sechster Jahrgang</hi> (1837). August-Heft. Preis des Jahrgangs 6 fl. 4 kr.</p>
         <p>Quartalschrift für praktisches Schulwesen. Mit besonderer Rücksicht auf das Königreich Bayern. Im Vereine mit mehreren Schulmännern und Schulfreunden herausgegeben von <hi rend="italic">Fr. A. Heim</hi>, <hi rend="italic">Domprediger in Augsburg</hi>, und Dr. <hi rend="italic">Fr. Vogl</hi>, Stadtpfarrer zu Rain. Erster Jahrgang (1837). <hi rend="italic">Drittes Quartalheft</hi>. Preis des Jahrgangs 2 fl. 42 kr. od. 1 2/3 Thlr.</p>
         <p>Die <hi rend="italic">Monatshefte</hi> der Sion werden regelmäßig <hi rend="italic">in den ersten vier Tagen</hi> jeden Monats fertig, und sowohl an den resp. Privatabnehmer als auch an die Buchhandlungen unverzüglich versandt; — die <hi rend="italic">Quartalhefte</hi> der <hi rend="italic">Quartalschrift</hi> für <hi rend="italic">Volksschulwesen </hi>erscheinen regelmäßig am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember, und werden ebenfalls ohne Verzug <hi rend="italic">an alle</hi> Besteller versandt. —- Dieses zur gefälligen Notiz für die verehrt. Abonnenten, damit man <hi rend="italic">uns</hi> die Schuld eines etwaigen verspäteten Einganges nicht beimesse.</p>
         <p>Auf beide Zeitschriften, über deren Werth die außerordentlich große Abonnentenzahl das vollgiltigste Zeugniß gibt, werden fortwährend <hi rend="italic">bei uns selbst</hi> und in <hi rend="italic">allen</hi> in- und ausländischen <hi rend="italic">soliden Buchhandlungen</hi>, wie auch <hi rend="italic">auf allen Postämtern</hi> Bestellungen angenommen.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">Augsburg</hi>, den 6. September 1837.</p>
         <p>
            <hi rend="italic">K. Kollmann</hi>'sche Buchhandlung.</p>
         <p>(73) Im Verlage von <hi rend="italic">G. P. Aderholz</hi> in <hi rend="italic">Breslau</hi> ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:</p>
         <p>Spruchgebet für unsere lieben Kleinen in den Volksschulen Von <hi rend="italic">Berthold Lange</hi>
            <hi rend="italic bold"> </hi>Licentiat der Theologie und Kaplan. 12. gebunden. Preis 2 Gr. od. 9 kr.</p>
         <p>Die Erfahrung hat es gelehrt, daß die poetische Form den betenden Geist der Kinder mehr zum Himmel emporhebe, als die prosaische Form, auch sich dem Gedächtniß leichter einpräge und fester bewahrt werde. Vorstehende Sammlung enthält 156 Gebete für die untere mittlere und obere Schülerabtheilung mit Rücksicht auf die Verstandes-Fähigkeiten der Kinder.</p>
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         <p>
            <hi rend="bold">Buchhandlung</hi>
            <hi rend="italic bold">: F. Varrentrapp – </hi>
            <hi rend="bold">Herausgeber:</hi>
            <hi rend="italic bold"> Dr. J. V. Hoeninghaus. –</hi>
            <hi rend="bold"> Druckerei</hi>
            <hi rend="italic bold">: Heller </hi>
            <hi rend="bold">und</hi>
            <hi rend="italic bold"> Rohm. </hi>
            <hi rend="bold">Maschinendruck</hi>
            <hi rend="italic bold">.</hi>
         </p>
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      </body>
   </text>
</TEI>

